E-Bikes und Pedelecs liegen im Trend. Denn mit den Rädern mit Motorunterstützung lassen sich lange Distanzen zurücklegen und selbst die steilsten Anstiege ohne Schwierigkeiten überwinden. Doch diese hochwertige Technik macht Elektrobikes auch deutlich teurer als klassische Fahrräder. Daher sind sie nicht nur ein beliebtes Diebesgut, sondern auch kostenintensiv bei notwendigen Reparaturen. Gut, wenn im Schadensfall eine entsprechende Versicherung besteht. Doch welche E-Bike-Versicherung ist überhaupt die richtige und reicht eine Hausratversicherung auch aus?
Es gibt verschiedene Formen der E-Bikeversicherung. Diese unterscheiden sich in zwei wesentlichen Aspekten: dem Versicherungsobjekt und dem Versicherungsumfang. Entscheidend ist also zunächst, um was für ein Elektrofahrzeug es sich handelt:
Information: Ein E-Bike darf nur ohne Führerschein gefahren werden, wenn der Motor lediglich zur Tretunterstützung dient und Höchstgeschwindigkeiten von maximal 25 Stundenkilometern erreicht werden. In diesem Fall reicht eine Versicherung für E-Bikes beziehungsweise Pedelecs aus. Für Fahrräder und Bikes, die diese Kriterien nicht erfüllen, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung und bei Bedarf eine Kaskoabsicherung abgeschlossen werden.
Die passende Versicherung für ein E-Bike ist auch abhängig davon, welcher Versicherungsumfang gewünscht ist. An erster Stelle sollte immer ein Haftpflichtschutz stehen. Denn bei einem Haftpflichtschaden haften die Verursacher mit ihrem gesamten Vermögen. Dabei ist die Benutzung von Pedelecs im Regelfall über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Hierbei empfiehlt es sich, eine Bestätigung des Versicherers anzufordern. Bei zulassungspflichtigen S-Pedelecs und selbstfahrenden E-Bikes ist hingegen eine Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig.
Darüber hinaus gibt es auch Versicherungen, die bei Schäden am eigenen E-Bike bezahlen. Diese spezielle E-Bike-Versicherung empfiehlt sich für Personen, die bei eigenen Schäden an ihrem Rad abgesichert sein möchten. Je nach Tarif können folgende Schäden, Risiken und Leistungen mitversichert sein:
Bei einigen Tarifen sind auch Schäden an der Elektronik und Akkuverschleiß versichert. Radfahrer, die hingegen keinen umfangreichen Versicherungsschutz benötigen, können ihr Bike auch über die Hausratversicherung absichern.
Die Hausratversicherung zahlt bei einem E-Bike nur dann, wenn dieses gestohlen wurde. Oder, sofern es sich in der Wohnung befand, bei den versicherten Risiken wie Feuer und Einbruchdiebstahl. Die spezielle E-Bikeversicherung hingegen sichert auch Eigenschäden am Rad ab. Dazu gehören Sturz- und Unfallschäden, aber auch Beschädigungen durch Fehlbedienung und Materialfehler. Darüber hinaus können je nach gewähltem Tarif auch defekte an der Elektronik und Vandalismus abgesichert sein.
Die E-Bike-Versicherung lohnt sich somit, wenn die Besitzer ihr E-Bike auch bei Eigenschäden absichern möchten und nicht nur gegen die Gefahr des Diebstahls. Sie empfiehlt sich meist für elektronische Räder mit einem hohen Anschaffungspreis und für Personen, die im Schadensfall nur erschwert für die Reparatur aufkommen können.
Ob die Absicherung über die Hausrat ausreichend oder ob eine spezielle E-Bikeversicherung sinnvoll ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Denn dies ist abhängig vom Sicherheitsbedürfnis der Radfahrer, ihren Anforderungen an den Versicherungsschutz und nicht zuletzt vom Wert und dem Alter des Bikes.
In einigen Fällen erübrigt sich die Frage. Denn E-Bikes mit mehr als 25 Stundenkilometern Leistung lassen sich nicht über die Hausratversicherung absichern. Bei Pedelecs hingegen haben die Besitzer die freie Wahl. Ist der Diebstahlschutz für sie ausreichend, können sie ihr Rad preiswert in der Hausrat absichern. Wünschen sie hingegen einen Rundum-Schutz auch bei Eigenschäden, sollten sie eine separate E-Bike-Versicherung abschließen.
Die Kosten für eine E-Bike-Versicherung in der Hausrat sind im Wesentlichen von der Versicherungssumme abhängig. Da E-Bikes teurer sind als normale Fahrräder, sollte die Entschädigungsgrenze entsprechend höher angesetzt sein. Diese kann als prozentualer Wert anteilig der Gesamtversicherungssumme der Hausratversicherung oder als feste Summe definiert sein.
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