Gesetzliche Krankenversicherung

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Ratgeber: Wertvolle Tipps zur gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung

In Deutschland muss jeder krankenversichert sein – entweder über die gesetzliche Krankenkasse oder über eine private Krankenversicherung. Für die meisten abhängig Beschäftigten kommt nur die gesetzliche Krankenkasse infrage. Hier sind die meisten Leistungen gleich – aber es gibt auch Unterschiede.

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Darauf sollten Sie bei der Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung achten

Der prozentuale Krankenkassenbeitrag ist zwar bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich, Unterschiede gibt es aber bei dem Zusatzbeitrag und den angebotenen Leistungen. Bevor Sie sich für eine Krankenkasse entscheiden, sollten Sie die folgenden Fragen klären:

  • Wie hoch ist der Zusatzbeitrag?
  • Welche Bonusprogramme werden angeboten?
  • Gibt es spezielle Wahltarife?
  • Welche Zusatzleistungen werden angeboten?

Bonusprogramme

Fast alle Kassen bieten Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten an. Der Versicherte sammelt beispielsweise durch die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Sport- und Gesundheitskursen Punkte. Diese können anschließend in Geld, Sachleistungen oder Gesundheitsleistungen umgetauscht werden. Welche Prämien für die Bonuspunkte angeboten werden, ist von Kasse zu Kasse verschieden. Es gibt auch große Unterschiede darin, was der Versicherte machen muss, um Punkte im Bonusprogramm zu bekommen. Bei manchen Kassen reichen einfache Dinge, wie die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen oder die Anmeldung in einem Sportstudio. Bei anderen Kassen sind die Anforderungen größer, z. B. muss der Nichtraucher-Status gegeben sein oder der BMI im Normalbereich liegen.

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Wahltarife

Mit den Wahltarifen können Versicherte bestimmte zusätzliche Leistungen bekommen oder Geld sparen. Diese Tarife sind ein zusätzliches Angebot zum Normaltarif. Niemand muss sich für einen Wahltarif entscheiden. Hat man allerdings einen solchen Tarif gewählt, ist man für ein bis drei Jahre an diese Entscheidung gebunden. Davon ausgenommen ist der DMP-Tarif für chronisch Kranke. Bei ihm besteht keine Bindungsfrist. Manche dieser Tarife können auch miteinander kombiniert werden.

Selbstbehalt-Tarife

Wer diesen Tarif wählt, erklärt sich einverstanden, eine bestimmte Summe an Arzt-, Medizin- oder Krankenhauskosten selber zu tragen. Als Gegenleistung erhält der Versicherte eine jährliche Geldprämie. Diese liegt aber unterhalb des Selbstbehalts. Deshalb profitieren Sie von diesem Tarif in den Jahren, in welchen Sie kaum Leistungen in Anspruch genommen haben.

Beitragsrückerstattung

Werden ein Jahr lang keine Krankenkassenleistungen in Anspruch genommen, wird eine Prämie in Höhe von bis zu einem Monatsbeitrag zurückerstattet. Wie hoch dieser Betrag ist, hängt von der Kasse ab. Vorsorgeuntersuchungen und Leistungen für Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren dürfen in dieser Zeit schadlos in Anspruch genommen werden.

Tarif nach dem Kostenerstattungsprinzip

Die Wahl dieses Tarifes ist bei einigen Kassen Voraussetzung, um den Selbstbehalt- oder den Beitragsrückerstattungs-Tarif wählen zu können. Wer sich hierfür entscheidet, bekommt für bestimmte Leistungen vom Arzt eine Rechnung, die er selber bezahlen muss. Anschließend wird die Rechnung bei der Krankenkasse eingereicht. Die Kasse erstattet dann die Rechnung, allerdings in vielen Fällen nicht zu 100 %. Das Kostenerstattungsprinzip lässt sich sehr gut mit einer Krankenzusatzversicherung kombinieren – hier haben Sie die Möglichkeit, sich als gesetzlich Versicherter wie ein Privatpatient behandeln zu lassen. Gerne beraten wir Sie hierzu.

DMP (Disease Management Plan) für chronisch kranke Menschen

Die Teilnahme an diesem Programm soll die Zusammenarbeit von Patient, Arzt und Therapeuten verbessern. Sollte Programme werden für:
  • die koronare Herzkrankheit (KHK)
  • Diabetes Typ I und II
  • chronisch-obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
  • Brustkrebs
  • Asthma
angeboten.

Krankengeld für Selbstständige und Angestellte

Normalerweise haben Selbstständige in den ersten sechs Wochen einer Erkrankung keinen Anspruch auf Krankengeld. Wählen sie diesen Tarif, bekommen sie ein vorher festgelegtes tägliches Krankengeld. Angestellte erhalten vom Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung für die ersten 6 Wochen, danach ein Krankengeld von der Krankenkasse. Das Krankengeld fällt jedoch geringer aus und es entsteht eine finanzielle Lücke. Lassen Sie sich hier von uns beraten und erfahren Sie, wie Sie diese Lücke schließen können.

Diese Zusatzleistungen werden von einigen Kassen angeboten

  • Professionelle Zahnreinigung
  • Homöopathische Behandlungen
  • (Teilweise) Kostenübernahme für alternative Medizin nach den Prinzipien der Anthroposophie und der Phytotherapie
  • Osteopathie, Akupunktur oder TCM (Traditionelle chinesische Medizin)

Welche Leistungen bietet die gesetzliche Krankenversicherung?

Neben den Kosten für die ärztliche Behandlung, Krankenhausaufenthalte, Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen zahlen die Kassen für Präventionsmaßnahmen, wie Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen. Im Rahmen der Familienversicherung sind nicht berufstätige Partner und Kinder mitversichert. Auch die Kosten für notwendige Untersuchungen und Behandlungen während der Schwangerschaft und der Entbindung werden von den Kassen getragen. Die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente werden bis auf einen Zuzahlungsbetrag übernommen. Wird Zahnersatz benötigt, zahlt die Kasse einen Zuschuss zu dessen Kosten, aber nur für die sogenannte Regelversorgung. Ebenso werden die Kosten für psychologische Behandlungen übernommen. Die Kassen zahlen auch für die ambulante und stationäre palliativmedizinische Behandlung. Außerdem werden Kosten für häusliche Krankenpflege und in bestimmten Fällen für eine Haushaltshilfe übernommen. Bei einem vorübergehenden Aufenthalt im europäischen Ausland, beispielsweise einem Urlaub oder einer Dienstreise, können Versicherte vor Ort die notwendigen medizinischen Untersuchungen und Behandlungen vornehmen lassen.

Diese Zusatzleistungen werden von einigen Kassen angeboten

  • Die Krankenkassen zahlen nur einen Festzuschuss zum Zahnersatz, nicht die gesamten Kosten
  • Brillen werden nur für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren von den Kassen bezahlt
  • Die Behandlung mit alternativen Heilmethoden, z.B. Akkupunktur oder Homöopathie, wird nur von manchen Kassen bezahlt
  • Behandlungen durch Heilpraktiker gehören meist auch nicht zu den Kassenleistungen
  • Im Krankenhaus haben Sie keinen Anspruch auf die privatärztliche Behandlung, die sogenannte Chefarztbehandlung – ebenso nicht auf die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Viele Lücken der gesetzlichen Krankenkasse lassen sich durch eine private Krankenzusatzversicherung schließen.

Was ist über die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt?

Pflichtleistungen. Nach SGB I der Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen.
Gesetzliches Krankengeld. 70% des Bruttos / maximal 90% des Nettos.
Mutterschaftsgeld für 6 / 12 Wochen in Höhe von 13 Euro am Tag.
Psychotherapie in Form von Kurzzeit- oder Langzeittherapien.
Kostenlose Familienversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Partner 
und eigene Kinder kostenlos mitversichert.

Wann und wie können Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

Jeder kann seine Krankenkasse frei wählen oder auch von einer Kasse zu einer anderen wechseln, wenn man mindestens 18 Monate bei der Kasse versichert war. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Dies gilt nicht, wenn man sich für einen Wahltarif entschieden hat. Dann muss man so lange bei der alten Kasse bleiben, wie dieser Tarif läuft. Die Kassenmitgliedschaft muss schriftlich gekündigt werden. Man hat ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht.
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