PferdeHaftpflichtversicherung

Schützen Sie sich finanziell vor Schäden durch Ihr Pferd

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Ratgeber: Wertvolle Tipps zur Pferdehalterhaftpflichtversicherung

Warum muss ich mein Pferd versichern?

Die meisten Tiere werden problemlos über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Für Katzen, Kaninchen & Co. verlangen die Versicherer noch nicht mal eine Anzeigepflicht. Verursachen sie einen auch noch so großen Schaden, übernimmt das ein bestehender Vertrag. Anders verhält es sich bei Pferden. Sie sind als wahre Kraftpakete bekannt und können ungeheure Lasten ziehen. Sie neigen in brenzligen Situationen zu einem unkalkulierbaren Verhalten und ergreifen meist die Flucht. Dabei überrennen sie vielfach alles, was sich ihnen in den Weg stellt, und beenden erst nach Kilometern ihren Spurt. Millionenhohe Schäden können so entstehen. Diese werden dem Tierhalter auferlegt. Besteht dann kein Schutz, droht der finanzielle Ruin. Mit einer Pferdehalterhaftpflichtversicherung schützen Sie sich vor Risiken. Doch die Verträge enthalten eigenwillige Klauseln. Beachten Sie daher in den folgenden Ausführungen, auf was Sie achten müssen.
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Was leistet eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung?

Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung richtet sich an Besitzer eines Pferdes. Denn verursacht Ihr Tier einen Schaden, können Sie nach § 833 BGB zum Schadensersatz herangezogen werden. Unabhängig davon ist die Frage, ob ein Verschulden des Besitzers vorliegt. Hingegen ist eine Police nicht notwendig für Tierliebhaber, die ein fremdes Pferd reiten. Da es sich im weitesten Sinne um ein Miet- oder Leihverhältnis handelt, sind etwaige Schäden meist über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert – aber auch hier müssen Sie darauf achten, dass Ihre Police z. B. das Reiten fremder Pferde beinhaltet. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung übernimmt die Regulierung mehrerer Schäden. Schädigt ein Pferd einen Menschen, entstehen nicht selten hohe medizinische Behandlungskosten. Auch Schmerzensgeld fällt in den Bereich der so genannten Personenschäden. Darüber hinaus werden auch Sachschäden mitversichert. Darunter fallen alle Gegenstände, die sich auf dem Weg befinden, aber auch getragener Schmuck und Uhren. Im schlimmsten Fall verursacht ein Pferd auf lange Sicht Einschränkungen in den Besitzverhältnissen. Dann liegt ein Vermögensschaden vor. In den Verträgen tauchen auch immer wieder die Begriffe Flurschäden und Deckschäden auf. Bei einem Flurschaden handelt es sich um Schäden an landwirtschaftlichem und gartenbaulichem Grund. Da Ausritte in freier Natur Zerstörungen hervorrufen können, handelt es sich um ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Beides, Flur- und Deckschäden, werden meist über die Verträge versichert. Einige Länder verlangen mittlerweile eine verpflichtende Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hundebesitzer. Trotz des erheblichen Schadens, der von Pferden ausgehen kann, gibt es für sie bisher keine gesetzliche Verpflichtung. Der Abschluss einer Pferdehalterhaftpflichtversicherung ist freiwillig, ist jedoch aufgrund des hohen Risikos generell empfehlenswert und mindestens genauso wichtig, wie eine Hundehalterhaftpflichtversicherung.

Bei diesen Schäden wird nicht geleistet

Die Policen beziehen sich automatisch auf Familienmitglieder und Freunde. Das heißt: Reitet die Tochter das Pferd und verursacht es einen Schaden, leistet die Versicherung Ersatz. Das heißt aber umgekehrt, dass der Kreis der Versicherten keinen Anspruch aus dem Vertrag herleiten kann. Behandlungskosten, die beispielsweise aus einem Abwurf entstehen, fallen nicht in das Leistungsspektrum der Pferdehalterhaftpflichtversicherung. Der Schutz erstreckt sich nur auf unbeteiligte Dritte und deren Besitztümer.
Verträge verlangen regelmäßig, dass Sie bestimmte Halterpflichten erfüllen. Dazu werden Sicherungsmaßnahmen bestimmt. Auch spielen die rechtlichen Rahmenbedingungen immer wieder eine Rolle. Informieren Sie sich deshalb, was der Gesetzgeber Ihres Bundeslandes für Pferdehalter vorschreibt! Halterpflichten dürfen Sie weder fahrlässig noch vorsätzlich verletzen. Im letzten Fall entfällt immer ein bestehender Leistungsanspruch. Gegen den Fall, dass man fahrlässig gegen die Halterpflichten verstößt, kann man sich absichern. Wenige Verträge beinhalten den Schutz bei Verstoß gegen die Halterpflichten.

Reitbeteiligungen

Problematisch können auch so genannte Reitbeteiligungen werden. Dann verfügen mehrere Personen über Rechte an einem Pferd. Vielfach ist eine Absicherung über nur einen Vertrag nicht möglich. Soll eine Reitbeteiligung über einen Vertrag laufen, sollten alle Personen namentlich im Vertrag benannt werden. Nur so ergibt sich die Sicherheit auf einen Leistungsanspruch.

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Laufzeit und Kosten einer Pferdehalterhaftpflichtversicherung

Die Pferdehalterpflichtversicherung wird meist für ein Jahr geschlossen und verlängert sich automatisch, wenn Sie nicht zum Jahresende kündigen. Manche Verträge sehen auch längere Vertragslaufzeiten vor. Wichtig: Wird ein Fohlen geboren, sollten Sie das schnellstmöglich Ihrer Versicherung mitteilen. Meistens besteht nur in den ersten sechs Monaten Versicherungsschutz aus dem bestehenden Vertrag, bei einigen guten Tarifen auch bis 12 Monate.

Eine Police für eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung fängt bei einem Jahresbeitrag von ca. 100 Euro an. Manche Anbieter verlangen auch deutlich mehr: Bis zu 250 Euro kann der Schutz kosten. Dabei existieren aber erhebliche Unterschiede im Leistungsumfang und in den Deckungssummen. Viele Policen bieten die Möglichkeit, den Beitrag zu reduzieren. Mit einer vereinbarten Selbstbeteiligung sparen Sie den einen oder anderen Euro, tragen dafür aber auch einen Teil der Kosten im Schadenfall. Entscheidend sind bei der Auswahl wie immer die Leistungen bzw. das gute Preis-Leistungsverhältnis.

Ein Muss für jeden Pferdehalter

Versicherungsverträge laufen zwar unter Umständen ewig – die Aktualität muss jedoch regelmäßig überprüft werden. Schauen Sie daher alle paar Jahre immer wieder in die Bedingungen – oder lassen Sie uns das für Sie machen. Ergibt sich Änderungsbedarf, unterstützen wir Sie gerne dabei.
Ihr Pferd ist noch nicht versichert? Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an!

Was ist über die Pferdehalterhaftpflichtversicherung abgedeckt?

Personen- und Sachschäden. Sollte Ihr Pferd versehentlich etwas kaputt machen oder jemanden verletzen.
Reitbeteiligungen und Fremdreiterrisiko. Der Reiter Ihres Pferdes ist mitversichert.
Verbrauchsgegenstände wie Nahrungs- und Genussmittel
Fohlen. Fohlen sind bei guten Verträgen die ersten 12 Monate enthalten.
Reitturniere. Optional versicherbar.

Wie leistet eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung?

Sie besuchen mit einem Freund Ihr Pferd im Stall. Ihr Freund trägt eine neue teure Lederjacke. Ihr Pferd finde diese schmackhaft und beißt ihm ein Autogramm in den Arm.
Die Haftpflichtversicherung prüft den Fall und zahlt den Zeitwert der Jacke.
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