Riester-Rente

Lohnt sich "riestern"?

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Ratgeber: Wertvolle Tipps zur Riester-Rente

Riester-Rente als Baustein für Ihren Ruhestand

Ihre optimale Altersvorsorge umfasst vier Säulen:

  • Die gesetzliche Altersvorsorge, in die Sie automatisch mit Ihren Sozialversicherungsabgaben einzahlen.
  • Die betriebliche Altersvorsorge, bei der Sie ihr Arbeitgeber unterstützt.
  • Die Riester-Rente
  • Die private Rentenversicherung

Wenn Sie sich allein auf die gesetzliche Altersrente verlassen, müssen Sie eine Rentenlücke in Kauf nehmen. Diese ist die Differenz zwischen dem aktuellen Gehalt und der zukünftigen Rente. Sie kann durchaus 50% und mehr betragen.

Was ist die Riester-Rente?

Die Riester-Rente wurde 2001 eingeführt und ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Sie sollte Geringverdienern einen Einstieg in die Rentenvorsorge bieten, eignet sich jedoch unter Umständen auch bei höherem Einkommen.

Welche Vorteile bietet eine Riester-Rente?

1. staatliche Zulagen

Wer kann die Zulagen bekommen?

Die Zulagen erhalten Sie, wenn Sie rentenversicherungspflichtig sind oder einen Ehepartner haben, der Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Im letzteren Fall sind Sie mittelbar zulagenberechtigt.

Auch wenn Sie einen 450-Euro-Job haben oder Arbeitslosengeld / Hartz-IV beziehen, sind Sie zulagenberechtigt.

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Wie hoch sind die Zulagen?

Die Höhe der Förderung hängt von Ihrer persönlichen Situation ab:

  • Sie bekommen als Vertragsinhaber 154,00 Euro jährlich
  • Für jedes Ihrer Kinder, das vor 2008 geboren ist, erhalten Sie jeweils 185,00 Euro
  • Für Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren sind, erhalten Sie sogar 300,00 Euro pro Kalenderjahr
  • Berufseinsteigerbonus: Wenn Sie bei Abschluss des Riester-Vertrages maximal 24 Jahre alt sind, erhalten Sie einmalig 200,00 Euro zusätzlich

Wie bekommen Sie die volle Zulage?

Damit Sie die oben genannten Beträge auch tatsächlich erhalten, müssen Sie 4% Ihres Bruttoeinkommens des Vorjahres innerhalb eines Jahres in die Riester-Rente einzahlen.

Haben Sie beispielsweise im letzten Jahr 50.000,00 Euro brutto verdient, so müssen Sie 2.000,00 Euro, abzüglich der Zulage, innerhalb eines Jahres einzahlen.

Der maximale Förderbetrag ist auf 2.100,00 Euro pro Jahr begrenzt. Hier zählen die Zulagen ebenfalls dazu. Bei geringem Einkommen müssen Sie mindestens 60,00 Euro jährlich einzahlen.

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2. Steuerliche Förderung

Neben den Zulagen, können Sie die Beiträge in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Übersteigt Ihre Einzahlung die „4%-Schwelle“ für die vollen Zulagen, wird der übersteigende Anteil von Ihrer Steuerlast abgezogen. Besonders bei einem hohen persönlichen Steuersatz und eher niedrigen Zulagen lohnt sich das. Bei der Berechnung der steuerlichen Förderung unter Anrechnung der Zulagen wird eine Günstigerprüfung durchgeführt. Lassen Sie sich hierzu von uns informieren. Die genauen Auswirkungen erfahren Sie über Ihren Steuerberater.

3. Rendite

Die Zulagen Ihres Altersvorsorgevertrags verzinsen sich mit Ihren eigenen Einzahlungen mit.

Legen Sie zum Beispiel 100,00 Euro zu einem Zins von 2% an, erhalten Sie nach einem Jahr 2,00 € Zinsen. Kommen zu Ihren 100,00 Euro Zulagen in Höhe von 154,00 Euro dazu, beträgt der Zins nach einem Jahr: 100,00 + 154,00 = 254,00 x 2% = 5,08 Euro.

Sie bekommen also in diesem einfachen Rechenbeispiel durch die Zulagen mit demselben Sparbetrag mehr als doppelt so viel Zins.

Der Zinsertrag fließt in Ihren Riester-Vertrag und verzinst sich jedes Jahr erneut. Das nennt man auch den Zinseszins-Effekt. Während der Ansparphase bis zum Renteneintritt fällt keine Abgeltungssteuer an.

Welche Arten des "riestern" gibt es?

1. Banksparplan

Mit einem zertifizierten Banksparvertrag können Sie „riestern“. Aktuell sind die Zinsen allerdings so niedrig, dass es bessere Alternativen gibt.

2. Rentenversicherung

Sie können eine klassische Rentenversicherung mit Riester-Zertifikat abschließen. Dabei erhalten Sie von der Versicherungsgesellschaft einen vereinbarten Garantiezins. Ähnlich wie bei Lebensversicherungen, können Sie eine Überschussbeteiligung bekommen. Diese ist jedoch nicht festgeschrieben, sondern von dem Wirtschaften des Versicherers abhängig.

3. Fondssparpläne

Auf dem Markt gibt es eine Fülle verschieden ausgestalteter Fondssparpläne. In der Regel zeichnen sie sich dadurch aus, dass die Anlage immer risikoärmer wird, je näher der Renteneintritt rückt. Mit einem Fondssparplan haben Sie keine garantierte Verzinsung, können jedoch von einer höheren Rendite profitieren. Es besteht jedoch auch ein Verlustrisiko.

4. Wohnriestern

Ein Eigenheim gilt auch als Altersvorsorge, da im Eigenheim keine Mietzahlungen anfallen. Ein Riester-Bausparvertrag kann ein Finanzierungsbaustein sein.

In der Ansparphase bis zur Darlehensauszahlung bekommen Sie Zulagen, die sich mit Ihren Einlagen mitverzinsen. In der Darlehensphase fließen die sie in die Tilgung und entlasten Sie bei der Rückzahlung.

In der Regel fallen bei allen Riester-Verträgen Kosten für den Abschluss und die Verwaltung an. Hier lohnt es sich, zu vergleichen. Gerne finden wir mit Ihnen gemeinsam die für Sie geeignete Form der Riester-Rente.

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Wie versteuert man die Riester-Rente?

Die Riesterrente wird nachgelagert besteuert. Das bedeutet, dass Sie in der Ansparphase Ihre Beiträge steuerfrei entrichten.

Sobald Sie sich zur Ruhe setzen, ist Ihre Rente Ihr Einkommen. Die Riester-Rente ist in voller Höhe mit Ihrem individuellen Steuersatz zu versteuern.

Es spielt jedoch keine Rolle, ob Sie Ihre Rente aus der staatlichen, einer betrieblichen, einer privaten oder der Riester-Rente beziehen. Wenn Sie Einkünfte über dem Steuerfreibetrag haben, müssen Sie sie versteuern. Bei der einen Form weniger, bei der anderen mehr. Die private Rentenversicherung ist z. B. nicht wie die Riester-Rente voll zu versteuern – sie wird aber in der Ansparphase jedoch nicht gefördert wie die Riester-Rente. Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Steuerberater genau beraten.

Beispiel: So kann eine Riester-Rente gefördert werden

Die obigen Punkte waren sehr theoretisch. Wie sich das Riester-Sparen im Einzelfall auswirken kann, sehen Sie an dem folgenden Beispiel:

Eine Familie mit zwei Kindern (geboren 2009 und 2012), beide Elternteile sind angestellt

Die Ehefrau hat einen 450,00 Euro-Job, der Ehemann hat ein Jahresbruttoeinkommen von 45.000,00 Euro

Riestervertrag Ehefrau:

Jährliche Einzahlung: 60,00 Euro
Zulage: 154,00 Euro
Kinderzulage 1: 300,00 Euro
Kinderzulage 2: 300,00 Euro
Gesamte Sparleistung: 814,00 Euro

Rendite durch Zulagen: 1.357%

Durch die hohen Zulagen, bekommt die Ehefrau keinen Steuervorteil.
Riestervertrag Ehemann:

Jährliche Einzahlung: 1.646,00 Euro
Zulage: 154,00 Euro
Gesamte Sparleistung: 1.800,00 Euro

Rendite durch Zulage: 9,3%

Da der Ehemann nur eine geringe Zulage bei gleichzeitig hoher Einzahlung bekommt, erhält er auch die steuerliche Förderung. Diese beträgt in seinem Fall 543,00 Euro.

Das Ehepaar zahlt gemeinsam insgesamt 1.706,00 Euro im Jahr in die Rente ein. In ihren Verträgen sind dann inklusive der Zulagen 2.922,00 Euro.

Die Steuerrückzahlung erhalten sie mit der Steuererklärung.

Fordern Sie hier eine Beratung und einen unverbindlichen Vergleich für Ihre Riester-Rente an.

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