Krankenhauszusatzversicherung

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Ratgeber: Wertvolle Tipps zur Krankenhauszusatzversicherung

Was bringt mir eine Krankenhauszusatzversicherung?

Wie ein Privatpatient behandelt werden – die Krankenhauszusatzversicherung macht es möglich Die gesetzliche Krankenversicherung deckt zwar eine Grundversorgung ab, aber eben auch nicht mehr. Wer im Krankenhaus wirklich optimal versorgt werden will, sollte eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen. Diese Art der Versicherung wird von zahlreichen Gesellschaften in unterschiedlichen Ausführungen angeboten. Daher sollte man sich vor dem Abschluss einige Gedanken machen, was einem wichtig ist.

Was bietet eine Krankenhauszusatzversicherung?

Die freie Arztwahl und die freie Krankenhauswahl ist in so gut wie jeder dieser Versicherungen eingeschlossen. Außerdem wird die Unterbringung in einem Einzel- oder Zweibettzimmer bezahlt. Eventuell ist auch das Rooming-in für Kinder (ein Elternteil wird im Zimmer des Kindes untergebracht) eingeschlossen. Zusätzlich können die Vor- und Nachbehandlung eines stationären Krankenhausaufenthalts und ambulante Operationen eingeschlossen sein.

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Ist die freie Arztwahl nicht selbstverständlich?

Im Prinzip haben Sie natürlich immer das Recht, sich den behandelnden Arzt auszusuchen. Das kann aber sehr schnell ausgesprochen teuer werden. Ärzte und Krankenhäuser rechnen ihre Leistungen, die nicht in die Grundversorgung fallen, nach der GOÄ = Gebührenordnung für Ärzte ab. Wollen Sie von einem Spezialisten behandelt werden, kann dieser den 3,5-fachen Satz abrechnen. Legt er glaubhaft dar, dass Ihre Behandlung besonders kompliziert oder langwierig war, kann sich dieser Satz noch erhöhen. Hinzu kommen eventuell noch Kosten für Behandlungen, die nicht zu den Kassenleistungen (Wahlleistungen) gehören. Haben Sie keine Zusatzversicherung die diese Kosten übernimmt, müssen Sie die Differenz zwischen der Regelversorgung und der tatsächlichen Rechnung sowie für die Wahlleistungen aus eigener Tasche bezahlen. Das wird schnell zu einem unkalkulierbaren Risiko.

Was bedeutet freie Krankenhauswahl?

Weist ein Arzt Sie in ein Krankenhaus ein, muss er das nächstgelegene, fachlich geeignete Krankenhaus wählen. Möchten Sie in ein anderes Krankenhaus gehen, z. B. weil dort ein Spezialist für Ihre Krankheit arbeitet, kann dies zu erhöhten Kosten führen. Diese Kosten sind nicht von der Krankenkasse gedeckt. Entweder haben Sie eine entsprechende Zusatzversicherung oder Sie müssen diese Kosten selber tragen. Es gibt auch Krankenhäuser bzw. Ärzte, welche ausschließlich Privatpatienten behandeln. Bei denen hätten Sie als gesetzlich Versicherter keine Chance auf Behandlung oder müssten die Kosten von teilweise mehreren Tausend Euro alleine tragen.

Was ist ein Ersatzkrankenhaustagegeld?

Die meisten Krankenhauszusatzversicherungen finanzieren Ihre Unterbringung in einem Einzel- oder Zweibettzimmer. Nun kann es passieren, dass Sie plötzlich in ein Krankenhaus eingeliefert werden müssen, z. B. nach einem Unfall. Eventuell ist aber zu diesem Zeitpunkt kein Einzel- oder Zweibettzimmer frei. Sie können also eine Leistung, die Ihnen zusteht, nicht in Anspruch nehmen. Sieht Ihre Versicherung ein Ersatz-Krankenhaustagegeld vor, erhalten Sie für diesen Verzicht einen festen Eurobetrag pro Tag Krankenhausaufenthalt.

Darauf sollten Sie beim Abschluß einer Krankenhauszusatzversicherung achten

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Bei der Wahl der richtigen Versicherung wird man immer Kompromisse schließen müssen. Schließlich soll sie ja auch noch bezahlbar bleiben. Im Hinblick auf die medizinische Versorgung sind folgende Punkte wichtig:

• Werden auch Kosten oberhalb des 3,5-fachen Satzes der GOÄ übernommen?
• Sind die Leistungen auf eine bestimmte Anzahl von Tagen begrenzt?
• Werden die Kosten für die Wahl eines anderen Krankenhauses übernommen?
• Sind ambulante Operationen eingeschlossen?
• Gehören auf Vor- und Nachbehandlungen zum Versicherungsumfang?

Wenn sie kleine Kinder haben, sollten Sie zusätzlich darauf achten, dass das Rooming-in eingeschlossen ist. Dies ist allerdings meistens nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr möglich.

Weitere wichtige Aspekte der Krankenhauszusatzversicherung

Die meisten Anbieter dieser Versicherungen verlangen vor Abschluss eine medizinische Untersuchung bzw. Selbstauskunft. Dabei werden nicht nur bisherige Krankenhausaufenthalte berücksichtigt, sondern ihr gesamter Gesundheitszustand. Aufgrund dieser Untersuchung oder Ihres höheren Alters kann es passieren, dass Sie die Versicherung entweder gar nicht abschließen können oder wesentlich höhere Prämien bezahlen müssen.
Einige Gesellschaften bilden Altersrückstellungen. Dies dient dazu, die höheren Kosten aufzufangen, die durch die größere Wahrscheinlichkeit eines Krankenhausaufenthalts mit zunehmendem Alter entstehen. Dann zahlt ein jüngerer Versicherter mehr als er eigentlich aufgrund seines Alters müsste, die Prämien sollten aber mit zunehmendem Alter weniger stark steigen. Ein Schutz vor Prämiensteigerungen ist dies aber nicht. Diese Altersrückstellungen nutzen Ihnen auch nur dann etwas, wenn Sie bei der Gesellschaft versichert bleiben. Sie können bei einem Wechsel der Versicherung nicht mitgenommen werden. Es gibt auf dem Markt auch Tarife ohne Altersrückstellungen. Dann sind die Beiträge im jüngeren Alter deutlich geringer, steigen jedoch im Alter auch deutlich an. Da die Beitragssteigerungen im Altern in unseren Augen sehr hoch sind, empfehlen wir in der stationären Krankenzusatzversicherung – anders als bei der Zahnzusatzversicherung – grundsätzlich den Abschluss eines Tarifes mit Altersrückstellungen.

Wann und wie kann man die Versicherung wechseln?

Meist wird ein solcher Versicherungsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können ihn aber natürlich auch kündigen. Die Kündigungsfristen sind im Vertragsunterlagen aufgeführt. Allerdings ist so eine Kündigung nicht unproblematisch. Wollen Sie einen neuen Vertrag abschließen, wird eine neue Gesundheitsprüfung gemacht. Verschlechtert sich Ihr Gesundheitszustand, hat das für einen laufenden Versicherungsvertrag keine Auswirkungen. Bei einer neuen Gesundheitsprüfung wird es aber berücksichtigt, sodass Sie eventuell höhere Prämien zahlen müssen oder gar keinen Versicherungsschutz bekommen. Daher sollte man die Versicherung vor dem Abschluss genau prüfen, damit man sie möglichst nicht kündigen muss. Wir helfen Ihnen gerne dabei, eine passende stationäre Krankenversicherung zu finden. Lassen Sie sich von uns unverbindlich beraten.

Was ist über eine private Krankenhauszusatzversicherung abgedeckt?

Behandlungen durch den Chefarzt 
Ein- oder Zweibettzimmer
Freie Krankenhauswahl 
Rooming-In für Eltern
Krankenhaustagegeld

Schadenbeispiel private Krankenhauszusatzversicherung

Ihr Kind muss wegen des Blinddarms ins Krankenhaus. Sie entscheiden sich für ein bekannteres Haus, welches dichter dran ist.
Es wird ein 1-Bett-Zimmer bereit gestellt und Sie erhalten die Möglichkeit die Nacht im Krankenhaus bei Ihrem Kind zu verbringen.

Gerade für Kinder macht eine private Krankenhauszusatzversicherung Sinn. Diese maßgerecht abzuschließen, erfordert jedoch tiefgehende Beratung und vor allem Zeit! Nehmen Sie sich diese und kontaktieren Sie uns. Wir klären gemeinsam Ihre Wünsche und Ziele und erarbeiten Ihr Konzept.

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