HundeHaftpflichtversicherung

Schützen Sie sich finanziell vor Schäden durch Ihren Hund

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Ratgeber: Wertvolle Tipps zur Hundehalterhaftpflichtversicherung

Warum muss ich meinen Hund versichern?

Tiere haben für die meisten Menschen den Stellenwert eines seelischen Begleiters. Sie können sogar die Rolle eines Gesprächspartners und Trösters einnehmen. Dass ein Hund Böses anrichtet, ist für viele Halter gar nicht vorstellbar. Doch der Eindruck trügt: Übergriffe von Hunden auf Menschen und Gegenstände haben in der Vergangenheit immer wieder Schlagzeilen gemacht; neue Fällen kommen wöchentlich hinzu. Daher raten Verbraucherexperten zum Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung. Es muss ja nicht mal ein böswilliger Übergriff sein – es reicht, wenn Ihr Hund einfach ausbuchst, über die Straße rennt, ein Autofahrer ausweichen muss und dabei einen Unfall verursacht. Denn eines ist gewiss: Im Schadensfall wird nicht der Hund zur Wiedergutmachung herangezogen, sondern Herrchen und Frauchen.
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Was leistet eine Hundehalterhaftpflichtversicherung?

Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt vor, dass Sie als Tierhalter selbst dann für Schäden Ihres Hundes aufkommen müssen, wenn Ihnen eine Schuld nicht eindeutig nachgewiesen werden kann. Damit sind Sie grundsätzlich immer in der Leistungspflicht.
Die Leistungen der Hundehalterhaftpflichtversicherung ähneln sehr stark denen der Privathaftpflichtversicherung. Diese schließt Hunde aber aus dem Kreis des Versicherungsschutzes aus. Als konkrete Leistungen werden in der Spezialpolice finanzielle Entschädigungen für folgende Schäden vorgesehen:

  • Schädigungen einer oder mehrerer Personen
  • Schädigungen von Sachen
  • Vermögensschäden
Teilweise reichen Verträge auch in die Sphäre der Rechtsschutzversicherung hinein. Dann werden Gerichts- und Prozesskosten übernommen. Hingegen fallen Kranken- oder OP-Kosten für einen Hund nicht unter die Deckung der Hundehalterhaftpflichtversicherung. Dafür gibt es spezielle Tarife aus der Krankenversicherung für Hunde. Ein Versicherungsschutz für Halter ist einigen Bundesländer sogar zwingend vorgeschrieben. Gründe dafür liegen in schweren Personenunfällen in der Vergangenheit, in denen Opfer nicht entschädigt werden konnten. Im Jahr 2016 bestand in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen eine solche Pflicht. Es ist davon auszugehen, dass die restlichen Bundesländer hier nachziehen. Beauftragen Sie einen Hundesitter mit dem Gassigehen oder geben während eines Urlaubs Ihren Vierbeiner für längere Zeit in fremde Hände, stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz. Die meisten Hundehalterhaftpflichtversicherungen versichern Hundehüter ohne weitere Anzeigepflicht mit. In den Verträgen ist auch meist der ungewollte Deckakt eingeschlossen. Darunter werden vor allem ungewollte Schwangerschaften verstanden – es gibt jedoch auch gute Policen am Markt, welche auch den gewollten Deckakt einschließen. Reisen bedeuten für Hunde viel Stress. Schäden an Personen und Sachen können sich auch im Ausland zutragen. Solange Sie sich nicht dauerhaft auswärts aufhalten, sind solche Gefahren regelmäßig über eine bestehende Police abgedeckt.

In diesen Fällen besteht kein Schutz

Die meisten Verträge schließen bestimmte Risiken aus. Ein Hundehalter kann beispielsweise keine Schäden geltend machen, die sich auf ihn selbst oder seinen Besitz beziehen. Nur gegenüber Dritten greifen dann vereinbarte Leistungen. Vorsicht: Selbst Familienmitglieder, die zum Zeitpunkt eines Schadens bei Ihnen wohnen, genießen keinen Versicherungsschutz und werden nicht dem Kreis der Dritten zugerechnet.
Einige Versicherungskonzerne lehnen bestimmte Rassen kategorisch ab. Der Hintergrund dafür ist, dass beispielsweise Kampfhunde statistisch gesehen ein höheres Risikopotential mit sich bringen. Andere Policen ermöglichen hingegen jedem Hundehalter einen Schutz. Dafür verlangen sie aber höhere Beiträge und die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen für Risikohunde. Halten Sie Ihren Vierbeiner beispielsweise nicht an der Leine oder haben keinen Maulkorb abgebracht, sind die Versicherer dann im Schadensfall leistungsfrei. Nur einige Verträge sehen einen Schutz bei einem Verstoß gegen die Halterpflichten vor. Lassen Sie sich hierzu von uns beraten.
Der Gesetzgeber schreibt eine Mindestdeckungssumme in Höhe von einer Millionen Euro vor. Was sich zunächst nach einem ausreichenden Schutz anhört, kann in Einzelfällen zu wenig sein. Löst ein Hund einen schweren Verkehrsunfall mit Toten und Verletzten aus, entstehen weitaus höhere Schäden. Durchforsten Sie daher Ihre Verträge, um nicht auf dem finanziellen Risiko sitzenzubleiben! Versicherungsexperten halten eine Summe ab fünf Millionen Euro für angemessen.

Behalten Sie den Überblick zu Kosten und Laufzeit

Eine gute Hundehalterhaftpflichtversicherung gibt es schon für wenig Geld: Ab 60 – 70 Euro im Jahr sind Sie dabei. Deutliche Nachlässe ergeben sich für Personen, die eine Selbstbeteiligung wählen. Auch gewähren Versicherer oft Rabatte, wenn Sie sich für eine Privathaftpflichtversicherung bei demselben Konzern entscheiden. Mit dem Risiko für die Versicherer steigen außerdem die Beiträge. Wer bestimmte Rassen versichern will, muss Zuschläge in Kauf nehmen. Auch eine sehr hohe Deckungssumme führt oft zu höheren Beiträgen.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt meistens ein Jahr. Verträge verlängern sich automatisch immer weiter, wenn Sie nicht rechtszeitig kündigen. Manche Versicherer bieten auch Policen mit 3-jähriger Laufzeit an. Es empfiehlt sich in regelmäßigen Abständen, die Policen zu überprüfen. Deshalb empfehlen wir grundsätzlich Verträge mit einer Dauer von einem Jahr. Gerade die Deckungssummen sollten ausreichend sein. Übrigens: Ein neugeborenes Jungtier wird in vielen Verträgen kostenlos für ein Jahr über die Mutter mitversichert. Zu einer Empfehlung gehört nicht nur der Beitrag, es kommt vor allem auf die Leistungen bzw. ein gutes Preis-Leistungsverhältnis an. Gerne helfen wir Ihnen, den passenden Versicherungsschutz zu wählen.

Ein Muss für jeden Hundehalter

Die Haftpflichtversicherung gehört nach Verbraucherschützen zu den wichtigsten Policen. Denn ein Missgeschick ereignet sich schneller als man denkt. Auch als Hundehalter sollten Sie daher nicht auf einen Schutz verzichten, da Sie allein den finanziellen Schaden eines treuen Vierbeiners ersetzen müssen. Der Biss in die Wade kann sehr teuer werden.
Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung sichert Sie gegen finanzielle Risiken ab. Sie entbindet Sie aber nicht von einer Sorgfaltspflicht. Reflektieren Sie vor einem Abschluss unbedingt Ihre Bedürfnisse. Gerade bei den Deckungssummen existieren erhebliche Unterschiede. Alte Policen weisen meist zu kleine Summen auf.

Was ist über die Hundehalterhaftpflichtversicherung abgedeckt?

Personen- und Sachschäden. Sollte Ihr Hund versehentlich etwas kaputt machen oder jemanden verletzen.
Mietsachschäden an Inventar von Hotelzimmern beispielsweise.
Kein Leinen- oder Maulkorbzwang bei qualitativen Verträgen.
Ungewollter Deckakt. Ein wichtiges Feature für Rassehunde.

Wie leistet eine Hundehalterhaftpflichtversicherung?

Sie sind mit Ihrem Hund im Park spazieren. Es besteht dort keine Leinenpflicht.
Ihnen kommt ein Radfahrer entgegen. Ihr Hund beschliesst entgegen seiner Erziehung, dass er spielen will und springt am Radfahrer hoch.
Dieser stürzt schwer und bricht sich die Handgelenke.
Als Physiotherapeut entsteht ihm so ein erheblicher fünfstelliger Verdienstausfall den er bei Ihnen geltend macht.
Ihre Hundehaftpflicht prüft den Fall und zahlt den entstandenen finanziellen Schaden.
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