Die private Basis-Rente wird von Politikern immer wieder als lohnende Strategie zur Alterssicherung ins Spiel gebracht. Tatsächlich, so bescheinigen Verbraucherinstitute, lohnt sie sich erst ab einem 20-jährigen oder längeren Rentenbezug. Niedrigzinsen und Unsicherheiten auf dem Kapitalmarkt lassen die Rendite stark schrumpfen.
Grenzen ergeben sich auch für Personen, die vor oder unmittelbar nach einer Auszahlung versterben. Denn im ersten Fall verfällt meist das angehäufte Kapital. Nur wer zusätzlich eine Hinterbliebenenrente vereinbart, sorgt zumindest zeitweise für Überweisungen an den Ehepartner oder die Kinder. Diese müssen die steuerlichen Vorteile dann aber zurückzahlen. Der Verlust des Kapitals droht auch nach einem frühen Tod. Nur eine vereinbarte Hinterbliebenenrente kann diesen reduzieren.
Die Rürup-Rente verlangt immer noch allzu oft kontinuierliche Zahlungen. Dieses gestaltet sich aber für Freiberufler und Selbstständige problematisch, die variable Einnahmen verbuchen. Zudem können sie einen einmal geschlossenen Vertrag nicht einseitig beenden. Sie sind Ihr Leben lang gebunden.
Rürup-Sparer konnten im Jahr 2016 eine Förderung von maximal 22.766 Euro in Anspruch nehmen. 18.668 Euro oder 82 Prozent hiervon wurden vom Finanzamt höchstens zur Steuerreduzierung anerkannt. Für Ehepaare verdoppeln sich die benannten Höchstbeträge. Der Absetzungsbetrag steigt übrigens von Jahr zu Jahr um zwei Prozentpunkte an, bis er im Jahr 2025 bei 100 Prozent liegt. Aber Vorsicht bei den Freibeträgen! Haben Sie Zahlungen in ein berufsständisches Versorgungswerk oder an die gesetzliche Rentenversicherung geleistet, reduziert sich der Freibetrag entsprechend. Auch einen Arbeitgeberanteil zur Gesetzlichen Rentenkasse rechnet der Fiskus an.
Interessant ist auch der Blick in die Zukunft. Welche Freibeträge ergeben sich, wenn Sie eine lebenslange Rente aus dem angesammelten Kapital erhalten? Die Basis-Rente unterliegt wie andere staatliche geförderte Produkte den Bedingungen des Alterseinkünftegesetzes. Das heißt: Rentenzahlungen sind spätestens ab dem Jahr 2040 voll zu versteuern.
Die Entscheidung für eine private Basis-Rente muss gut durchdacht sein. Denn ist sie einmal vertraglich besiegelt, kommen Sie aus der Vereinbarung nicht so einfach heraus. Policen können nicht übertragen, beliehen, verschenkt oder vererbt werden. Auch ist keine vorzeitige Rückzahlung aus den getätigten Einzahlungen möglich. Es existiert kein Rückkaufswert. Die einzige Möglichkeit bei einem finanziellen Engpass stellt der Beitragsstopp dar. Machen Sie davon Gebrauch, bleibt Ihr Guthaben bis ins Alter bestehen. Sie erhalten dann zum vereinbarten Zeitpunkt eine monatliche Auszahlung, die den Überweisungen entspricht.
Das Leben ist unberechenbar. Wer weiß heute schon, was in zwanzig oder dreißig Jahren sein wird? Deshalb sollten Sie Wünsche und Vorstellungen alle paar Jahre Ihren finanziellen Rahmenbedingungen anpassen. Überprüfen Sie kontinuierlich den Aufbau Ihrer Altersvorsorge nach Rürup! Passen die Konditionen nicht mehr zur Lebenssituation, sollten Sie mit Ihrem Versicherer in Kontakt treten. Variable Bedingungen über Zahlungen und mögliche Vertragsänderungen sorgen dafür, dass die Kapitalansammlung Erfolg verspricht. Gerne beraten wir Sie dazu und begleiten Sie beim Aufbau Ihrer Altersvorsorge.