2019 wurden in Deutschland rund 278.000 Fahrräder gestohlen, 155.000 davon waren versichert. Dabei haben es die Diebe vor allem auf teure Räder abgesehen: Durchschnittlich 720 Euro zahlten die Versicherer pro Velo.
Fahrräder nehmen in Deutschland an Beliebtheit zu. Zum Umweltschutz, um fit zu bleiben oder aufgrund der schwierigen Parksituation in Großstädten. Und so verschieden wie der Zweck sind auch die Modelle. Von alten Gebrauchten bis hin zum hochmodernen E-Bike. Da unterscheidet sich auch der Preis. Und während die meisten den Verlust eines günstigen Rads noch verkraften können, kann ein gestohlenes Fahrrad für mehrere Hundert Euro – gar Tausend Euro den Geldbeutel ordentlich belasten. Gut, wenn dieses richtig versichert ist. Und dafür gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten: über die Hausratversicherung oder als spezielle Fahrradversicherung.
Über die Hausratversicherung lässt sich ein Fahrrad gegen Diebstahl absichern. Das bedeutet, der Versicherer leistet, wenn das Rad gestohlen wird. Vorausgesetzt, es war zum Zeitpunkt des Geschehens verschlossen.
Über die Hausratversicherung lässt sich das Fahrrad besonders günstig absichern. Es gibt sogar Tarife, in denen der Fahrraddiebstahl obligatorisch enthalten ist. Im Regelfall können die Versicherten aber selbst festlegen, ob und in welcher Höhe sie diesen Zusatzbaustein einschließen. Im Schadensfall erstattet der Versicherer dann den Neuwert.
Eine spezielle Fahrradversicherung hingegen leistet nicht nur bei Diebstahl. Sondern auch bei Schäden am Rad durch Vandalismus, Unfall, Sturz und Selbstverschulden. Auch Teilediebstahl kann mitversichert sein. Und zwar bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz ist somit deutlich umfangreicher, allerdings ist der Beitrag auch höher. Denn dieser bemisst sich am Wert des Velos beziehungsweise der Versicherungssumme. Zudem erstatten viele Versicherer ab einem bestimmten Alter des Fahrrads nur noch den Zeitwert.
Welcher Versicherungsschutz sich lohnt, muss jeder Fahrradbesitzer selbst entscheiden. Für viele Verbraucher mit keinen überdurchschnittlich teuren Rädern ist ein Schutz gegen Diebstahl über die Hausratversicherung allerdings ausreichend.
Der Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl lässt sich bei Vertragsabschluss oder in eine bestehende Hausratversicherung einschließen. Grundsätzlich gehören Räder auch immer zum versicherten Hausrat. Das bedeutet, sie sind bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl versichert. Allerdings nur solange sich diese in der Wohnung befinden. Um das Fahrrad aber auch bei Diebstahl auf der offenen Straße, im öffentlich zugänglichen Gemeinschaftskeller oder im unverschlossenen Innenhof abzusichern, ist der Zusatzbaustein „Fahrraddiebstahl“ notwendig.
Mit der Fahrradklausel in der Hausratversicherung besteht somit auch Versicherungsschutz, wenn das Rad im Freien, beispielsweise auf der Straße, gestohlen wird. Sofern es zum Zeitpunkt des Diebstahls mit einem Fahrradschloss gesichert war. Einige Gesellschaften haben konkrete Vorgaben zu bestimmten Herstellern oder einem Mindestpreis für das Schloss. Andere schreiben vor, dass sich das Rad zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens nicht auf einer offenen Straße befinden darf. In diesem Fall gilt die sogenannte „Nachtzeitklausel“.
Nicht versichert ist der Diebstahl loser Teile, die mit dem Rad nicht fest verbunden sind. Dazu gehören mitunter Packtaschen oder einfache Fahrradkörbe.
Die Fahrradversicherung der Hausrat zahlt, wenn das versicherte und verschlossene Rad gestohlen wurde. Dafür müssen die Versicherungsnehmer den Diebstahl bei der Polizei anzeigen.
Um den Schaden der Gesellschaft zu melden, muss die polizeiliche Anzeige vorliegen. Diese ist dem Versicherer auszuhändigen. Außerdem benötigt die Gesellschaft eine Kopie des Kaufvertrages, um den Neuwert des Fahrrads zu erstatten. Der Kaufvertrag dient auch als Nachweis des Besitzes. Ist dieser nicht mehr vorhanden, müssen die Versicherten anderweitig ihren Besitz nachweisen. Daher ist Versicherten stets angeraten, den Kaufvertrag aufzubewahren.
Möchten Fahrradbesitzer ihr Velo nicht nur bei Diebstahl, sondern auch bei Schäden durch Stürze und Unfälle absichern, ist eine spezielle Fahrradversicherung sinnvoll. Denn die Fahrradklausel der Hausratversicherung stoßt hierbei an ihre Grenzen. Selbstverursachte Schäden am Rad sind nämlich nicht mitversichert.
Wem hingegen Versicherungsschutz bei Diebstahl ausreicht, benötigt keine eigenständige Fahrradversicherung. In diesem Fall ist eine leistungsstarke Hausratversicherung mit dem Zusatzbaustein „Fahrraddiebstahl“ ausreichend. Denn damit werden die Kosten, wenn das Rad gestohlen wurde, erstattet. Gleichzeitig bietet die Hausratversicherung wichtigen Versicherungsschutz, um das eigene Hab und Gut gegen diverse Risiken abzusichern. Damit richtet sich diese Absicherung nicht nur an jene, die eine teure und hochwertige Einrichtung besitzen. Sondern an alle, die sicherstellen möchten, dass sie im Schadensfall die finanziellen Mittel zur Verfügung haben, um ihr Inventar zu ersetzen.
Die Kosten für eine Fahrradversicherung sind von verschiedenen Faktoren abhängig. In der Hausratversicherung erhebt die Gesellschaft für den Einschluss der Fahrradklausel einen Mehrbeitrag von wenigen Euro im Monat. Dabei ist die Höhe des Beitrags von der Versicherungssumme für das Rad abhängig. Ein Beispiel:
Zum Vergleich: Eine spezielle Fahrradversicherung für ein Rad mit einem Wert von 1.000 Euro ist ab 4,40 Euro im Monat erhältlich. Allerdings ist auch hierbei die Prämie von verschiedenen Faktoren wie dem Alter des Velos, Kaufpreis und Wohnort abhängig.