Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt vor, dass Sie als Tierhalter selbst dann für Schäden Ihres Hundes aufkommen müssen, wenn Ihnen eine Schuld nicht eindeutig nachgewiesen werden kann. Damit sind Sie grundsätzlich immer in der Leistungspflicht.
Die Leistungen der Hundehalterhaftpflichtversicherung ähneln sehr stark denen der Privathaftpflichtversicherung. Diese schließt Hunde aber aus dem Kreis des Versicherungsschutzes aus. Als konkrete Leistungen werden in der Spezialpolice finanzielle Entschädigungen für folgende Schäden vorgesehen:
Die meisten Verträge schließen bestimmte Risiken aus. Ein Hundehalter kann beispielsweise keine Schäden geltend machen, die sich auf ihn selbst oder seinen Besitz beziehen. Nur gegenüber Dritten greifen dann vereinbarte Leistungen. Vorsicht: Selbst Familienmitglieder, die zum Zeitpunkt eines Schadens bei Ihnen wohnen, genießen keinen Versicherungsschutz und werden nicht dem Kreis der Dritten zugerechnet.
Einige Versicherungskonzerne lehnen bestimmte Rassen kategorisch ab. Der Hintergrund dafür ist, dass beispielsweise Kampfhunde statistisch gesehen ein höheres Risikopotential mit sich bringen. Andere Policen ermöglichen hingegen jedem Hundehalter einen Schutz. Dafür verlangen sie aber höhere Beiträge und die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen für Risikohunde. Halten Sie Ihren Vierbeiner beispielsweise nicht an der Leine oder haben keinen Maulkorb abgebracht, sind die Versicherer dann im Schadensfall leistungsfrei. Nur einige Verträge sehen einen Schutz bei einem Verstoß gegen die Halterpflichten vor. Lassen Sie sich hierzu von uns beraten.
Der Gesetzgeber schreibt eine Mindestdeckungssumme in Höhe von einer Millionen Euro vor. Was sich zunächst nach einem ausreichenden Schutz anhört, kann in Einzelfällen zu wenig sein. Löst ein Hund einen schweren Verkehrsunfall mit Toten und Verletzten aus, entstehen weitaus höhere Schäden. Durchforsten Sie daher Ihre Verträge, um nicht auf dem finanziellen Risiko sitzenzubleiben! Versicherungsexperten halten eine Summe ab fünf Millionen Euro für angemessen.
Eine gute Hundehalterhaftpflichtversicherung gibt es schon für wenig Geld: Ab 60 – 70 Euro im Jahr sind Sie dabei. Deutliche Nachlässe ergeben sich für Personen, die eine Selbstbeteiligung wählen. Auch gewähren Versicherer oft Rabatte, wenn Sie sich für eine Privathaftpflichtversicherung bei demselben Konzern entscheiden. Mit dem Risiko für die Versicherer steigen außerdem die Beiträge. Wer bestimmte Rassen versichern will, muss Zuschläge in Kauf nehmen. Auch eine sehr hohe Deckungssumme führt oft zu höheren Beiträgen.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt meistens ein Jahr. Verträge verlängern sich automatisch immer weiter, wenn Sie nicht rechtszeitig kündigen. Manche Versicherer bieten auch Policen mit 3-jähriger Laufzeit an. Es empfiehlt sich in regelmäßigen Abständen, die Policen zu überprüfen. Deshalb empfehlen wir grundsätzlich Verträge mit einer Dauer von einem Jahr. Gerade die Deckungssummen sollten ausreichend sein. Übrigens: Ein neugeborenes Jungtier wird in vielen Verträgen kostenlos für ein Jahr über die Mutter mitversichert. Zu einer Empfehlung gehört nicht nur der Beitrag, es kommt vor allem auf die Leistungen bzw. ein gutes Preis-Leistungsverhältnis an. Gerne helfen wir Ihnen, den passenden Versicherungsschutz zu wählen.
Die Haftpflichtversicherung gehört nach Verbraucherschützen zu den wichtigsten Policen. Denn ein Missgeschick ereignet sich schneller als man denkt. Auch als Hundehalter sollten Sie daher nicht auf einen Schutz verzichten, da Sie allein den finanziellen Schaden eines treuen Vierbeiners ersetzen müssen. Der Biss in die Wade kann sehr teuer werden.
Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung sichert Sie gegen finanzielle Risiken ab. Sie entbindet Sie aber nicht von einer Sorgfaltspflicht. Reflektieren Sie vor einem Abschluss unbedingt Ihre Bedürfnisse. Gerade bei den Deckungssummen existieren erhebliche Unterschiede. Alte Policen weisen meist zu kleine Summen auf.