Die Haftpflichtversicherung ist ein Muss für jeden Fahrzeughalter. Pkw und Wohnmobil, Bus und Lkw, Anhänger, Moped oder Motorrad – für jedes der über 61 Millionen Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind, ist sie mit Mindestsummen gesetzlich vorgeschrieben:
Sachschäden: 1,12 Millionen
Personenschäden: 7,5 Millionen Euro
Vermögensschäden: 50.000 Euro
Schäden, die durch die Benutzung eines Kraftfahrzeuges entstehen, werden von der Haftpflichtversicherung abgedeckt. Auch wenn Mindestsummen für die Deckungshöhe vorgeschrieben sind, kann es passieren, dass diese nicht ausreichen, um einen Schaden zu regulieren. Schwere Unfälle, bei denen gesundheitliche Schäden eine lebenslange Rentenzahlung erfordern, können durchaus Summen von mehr als 7,5 Millionen Euro erreichen. Reicht die Mindestdeckung nicht aus, müssten Sie als Unfallverursacher aus eigener Tasche zahlen.
Viele Versicherer bieten hier höhere Deckungssummen an – es ist es ratsam, den Höchstbetrag von derzeit 100 Millionen Euro zu wählen. So sind Sie im Fall der Fälle vor bösen Überraschungen sicher.
Sind Sie mit Ihrem Fahrzeug viel im Ausland unterwegs ist, sollten Sie auch die Auslandsdeckung für das eigene Fahrzeug in Erwägung ziehen. In vielen Ländern sind nur geringe Deckungssummen vorgeschrieben. So kann es passieren, dass Sie bei einem Unfall im Ausland die verbleibenden Kosten selbst übernehmen müssen – auch dann, wenn Sie am Unfall nicht schuld sind. In vielen Ländern funktioniert die Regulierung durch Versicherer nicht so reibungslos wie in Deutschland. Wenn Sie dort der Geschädigte sind, hilft die Auslandsdeckung Ihnen dabei, sich einiges an Stress zu ersparen.
Während bei der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung Regeln vorgegeben sind, sieht es bei der Kaskoversicherung anders aus. Auch sie ist Teil der Autoversicherung. Hier haben die Versicherer freien Spielraum in der Vertragsgestaltung. Entscheiden Sie sich eine Voll- oder Teilkaskoversicherung, lohnt sich der Blick ins Kleingedruckte oder eine gute Beratung. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich.
Für Fahrzeuge bis acht Jahren oder Autos mit hohem Wiederverkaufswert lohnt es sich für sie, eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. Diese hilft Ihnen, wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wird, durch einen Brand oder Hagel beschädigt wird. Auch wenn Scheiben zu Bruch gehen, sind Sie damit gut versichert.
Für Neuwagen wählen Sie besser die Vollkasko. Diese reguliert neben den Teilkaskoschäden auch Schäden durch eigenes Verschulden oder durch Unbekannte. Wird beispielsweise auf dem Parkplatz des Supermarktes der Lack an Ihrem Auto zerkratzt oder Sie selbst verursachen durch eine kleine Unaufmerksamkeit beim Einparken in Ihre Garage einen Schaden am Fahrzeug, dann ist dies ein Fall für die Vollkasko.
Sind Sie in einer niedrigen Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) versichert, kann sich auch bei älteren Autos eine Vollkaskoversicherung lohnen, da sie dann meist nicht viel mehr als die Teilkasko kostet. Verzichten Sie hier nicht auf eine umfassende Beratung. Die Versicherungen können sich gravierend bei den Leistungen unterscheiden. Unterschiedliche Regelungen gibt es bei:
Haben sie sich auch schon die Frage gestellt: Wer darf mein Auto fahren?
Viele Versicherer locken mit Rabatten für Alleinfahrer oder einen eingeschränkten Fahrerkreis. Doch Schummeln kann für Sie teuer werden. Verursacht ein nicht berechtigter Fahrer einen Unfall, reguliert zwar die Haftpflichtversicherung den eingetretenen Schaden – bittet Sie aber im Nachhinein zur Kasse. Meist wird der Versicherungsbetrag für den nicht berechtigten Fahrer nachberechnet und es ist eine Vertragsstrafe fällig. Diese kann 1 – 2 Jahresprämien betragen. Im ungünstigsten Fall wird Ihnen der Vertrag gekündigt.
Haben Sie einen Alleinfahrertarif abgeschlossen, besteht trotzdem die Möglichkeit den Fahrerkreis kurzfristig zu erweitern. Das können Sie bei den meisten Versicherern formlos mit einem Anruf oder per Mail regeln. Wir helfen Ihnen selbstverständlich dabei.
Bei einem verursachten Unfall steigt für Sie im folgenden Jahr die Versicherungsprämie. Doch Sie können den Schaden „zurückkaufen“. Sie zahlen dem Versicherer seine erbrachte Leistung zurück. Das kann sich bei kleineren Schäden lohnen.
Haben Sie einen Vertrag mit Rabattretter abgeschlossen, verzichtet der Versicherer bei einem Unfall verzichtet auf die Rückstufung. Weitere Möglichkeiten bei der Prämie für die Autoversicherung zu sparen sind z. B. Werkstattbindung und eine jährliche Zahlung der Prämie.
Die Kfz-Versicherung gehört zu den Schadenversicherungen mit den meisten möglichen Ein- und Ausschlüssen und den kompliziertesten Leistungskombinationen. Ein verlockendes Angebot aus dem Internet zum Selbstabschluss kann Ihnen Prämie einsparen – haben Sie jedoch an falscher Stelle ein Kreuz gesetzt, kann das Ärger im Schadenfall bedeuten. Lassen Sie sich deshalb von uns zu Ihrer Autoversicherung beraten. Gemeinsam finden wir den passenden und günstigen Versicherungsschutz.