Die freie Arztwahl und die freie Krankenhauswahl ist in so gut wie jeder dieser Versicherungen eingeschlossen. Außerdem wird die Unterbringung in einem Einzel- oder Zweibettzimmer bezahlt. Eventuell ist auch das Rooming-in für Kinder (ein Elternteil wird im Zimmer des Kindes untergebracht) eingeschlossen. Zusätzlich können die Vor- und Nachbehandlung eines stationären Krankenhausaufenthalts und ambulante Operationen eingeschlossen sein.
Bei der Wahl der richtigen Versicherung wird man immer Kompromisse schließen müssen. Schließlich soll sie ja auch noch bezahlbar bleiben. Im Hinblick auf die medizinische Versorgung sind folgende Punkte wichtig:
• Werden auch Kosten oberhalb des 3,5-fachen Satzes der GOÄ übernommen?
• Sind die Leistungen auf eine bestimmte Anzahl von Tagen begrenzt?
• Werden die Kosten für die Wahl eines anderen Krankenhauses übernommen?
• Sind ambulante Operationen eingeschlossen?
• Gehören auf Vor- und Nachbehandlungen zum Versicherungsumfang?
Wenn sie kleine Kinder haben, sollten Sie zusätzlich darauf achten, dass das Rooming-in eingeschlossen ist. Dies ist allerdings meistens nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr möglich.
Die meisten Anbieter dieser Versicherungen verlangen vor Abschluss eine medizinische Untersuchung bzw. Selbstauskunft. Dabei werden nicht nur bisherige Krankenhausaufenthalte berücksichtigt, sondern ihr gesamter Gesundheitszustand. Aufgrund dieser Untersuchung oder Ihres höheren Alters kann es passieren, dass Sie die Versicherung entweder gar nicht abschließen können oder wesentlich höhere Prämien bezahlen müssen.
Einige Gesellschaften bilden Altersrückstellungen. Dies dient dazu, die höheren Kosten aufzufangen, die durch die größere Wahrscheinlichkeit eines Krankenhausaufenthalts mit zunehmendem Alter entstehen. Dann zahlt ein jüngerer Versicherter mehr als er eigentlich aufgrund seines Alters müsste, die Prämien sollten aber mit zunehmendem Alter weniger stark steigen. Ein Schutz vor Prämiensteigerungen ist dies aber nicht. Diese Altersrückstellungen nutzen Ihnen auch nur dann etwas, wenn Sie bei der Gesellschaft versichert bleiben. Sie können bei einem Wechsel der Versicherung nicht mitgenommen werden. Es gibt auf dem Markt auch Tarife ohne Altersrückstellungen. Dann sind die Beiträge im jüngeren Alter deutlich geringer, steigen jedoch im Alter auch deutlich an. Da die Beitragssteigerungen im Altern in unseren Augen sehr hoch sind, empfehlen wir in der stationären Krankenzusatzversicherung – anders als bei der Zahnzusatzversicherung – grundsätzlich den Abschluss eines Tarifes mit Altersrückstellungen.
Meist wird ein solcher Versicherungsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können ihn aber natürlich auch kündigen. Die Kündigungsfristen sind im Vertragsunterlagen aufgeführt. Allerdings ist so eine Kündigung nicht unproblematisch. Wollen Sie einen neuen Vertrag abschließen, wird eine neue Gesundheitsprüfung gemacht. Verschlechtert sich Ihr Gesundheitszustand, hat das für einen laufenden Versicherungsvertrag keine Auswirkungen. Bei einer neuen Gesundheitsprüfung wird es aber berücksichtigt, sodass Sie eventuell höhere Prämien zahlen müssen oder gar keinen Versicherungsschutz bekommen. Daher sollte man die Versicherung vor dem Abschluss genau prüfen, damit man sie möglichst nicht kündigen muss. Wir helfen Ihnen gerne dabei, eine passende stationäre Krankenversicherung zu finden. Lassen Sie sich von uns unverbindlich beraten.