Die Policen beziehen sich automatisch auf Familienmitglieder und Freunde. Das heißt: Reitet die Tochter das Pferd und verursacht es einen Schaden, leistet die Versicherung Ersatz. Das heißt aber umgekehrt, dass der Kreis der Versicherten keinen Anspruch aus dem Vertrag herleiten kann. Behandlungskosten, die beispielsweise aus einem Abwurf entstehen, fallen nicht in das Leistungsspektrum der Pferdehalterhaftpflichtversicherung. Der Schutz erstreckt sich nur auf unbeteiligte Dritte und deren Besitztümer.
Verträge verlangen regelmäßig, dass Sie bestimmte Halterpflichten erfüllen. Dazu werden Sicherungsmaßnahmen bestimmt. Auch spielen die rechtlichen Rahmenbedingungen immer wieder eine Rolle. Informieren Sie sich deshalb, was der Gesetzgeber Ihres Bundeslandes für Pferdehalter vorschreibt! Halterpflichten dürfen Sie weder fahrlässig noch vorsätzlich verletzen. Im letzten Fall entfällt immer ein bestehender Leistungsanspruch. Gegen den Fall, dass man fahrlässig gegen die Halterpflichten verstößt, kann man sich absichern. Wenige Verträge beinhalten den Schutz bei Verstoß gegen die Halterpflichten.
Problematisch können auch so genannte Reitbeteiligungen werden. Dann verfügen mehrere Personen über Rechte an einem Pferd. Vielfach ist eine Absicherung über nur einen Vertrag nicht möglich. Soll eine Reitbeteiligung über einen Vertrag laufen, sollten alle Personen namentlich im Vertrag benannt werden. Nur so ergibt sich die Sicherheit auf einen Leistungsanspruch.
Die Pferdehalterpflichtversicherung wird meist für ein Jahr geschlossen und verlängert sich automatisch, wenn Sie nicht zum Jahresende kündigen. Manche Verträge sehen auch längere Vertragslaufzeiten vor. Wichtig: Wird ein Fohlen geboren, sollten Sie das schnellstmöglich Ihrer Versicherung mitteilen. Meistens besteht nur in den ersten sechs Monaten Versicherungsschutz aus dem bestehenden Vertrag, bei einigen guten Tarifen auch bis 12 Monate.
Eine Police für eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung fängt bei einem Jahresbeitrag von ca. 100 Euro an. Manche Anbieter verlangen auch deutlich mehr: Bis zu 250 Euro kann der Schutz kosten. Dabei existieren aber erhebliche Unterschiede im Leistungsumfang und in den Deckungssummen. Viele Policen bieten die Möglichkeit, den Beitrag zu reduzieren. Mit einer vereinbarten Selbstbeteiligung sparen Sie den einen oder anderen Euro, tragen dafür aber auch einen Teil der Kosten im Schadenfall. Entscheidend sind bei der Auswahl wie immer die Leistungen bzw. das gute Preis-Leistungsverhältnis.
Versicherungsverträge laufen zwar unter Umständen ewig – die Aktualität muss jedoch regelmäßig überprüft werden. Schauen Sie daher alle paar Jahre immer wieder in die Bedingungen – oder lassen Sie uns das für Sie machen. Ergibt sich Änderungsbedarf, unterstützen wir Sie gerne dabei.
Ihr Pferd ist noch nicht versichert? Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an!