Pflegeversicherung

Pflege lieber daheim als im Heim

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Die Pflegeversicherung: So sind Sie bei Pflegebedürftigkeit abgesichert

Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Und in diesem Fall sind die Betroffenen auf die Unterstützung von anderen, etwa durch Familienangehörige oder Pflegefachkräfte angewiesen. Doch geht damit nicht nur eine große seelische Belastung einher. Sondern auch ein hoher finanzieller Bedarf. Denn Pflege kostet viel Geld – noch mehr, wenn sie stationär durchgeführt werden muss. Denn nicht immer ist es möglich, die Betroffenen in den eigenen Vier Wänden zu versorgen.

Die deutsche Pflegeversicherung bietet eine Grundversorgung bei Pflegebedürftigkeit. Dafür zahlt jeder, der gesetzlich oder privat krankenversichert ist, in die Pflegepflichtversicherung ein. Doch reichen die Leistungen nicht aus, um den Bedarf komplett zu decken. Denn die Pflegeabsicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten. Damit bleibt ein hoher Eigenanteil bestehen.
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Was ist eine Pflegeversicherung?

Wird ein Mensch pflegebedürftig, ist er auf die Hilfe anderer angewiesen. Etwa durch Familienmitglieder oder durch Fachkräfte. Doch je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit lässt sich die Versorgung nicht mehr in den eigenen Vier Wänden gewährleisten. Dann ist ein Umzug in ein Pflegeheim notwendig. Und dabei bietet die Pflegeversicherung in Deutschland finanzielle Unterstützung: Bei der Versorgung zu Hause oder in einer Einrichtung.
Die Pflegepflichtversicherung wurde 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Sie soll die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen sicherstellen. Dafür übernimmt oder beteiligt sich die Versicherung an verschiedenen Kosten wie einer ambulanten oder stationären Pflege.

Um die Versorgung aller Menschen im Pflegefall zu garantieren, stellt die Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung dar. Die Mitgliedschaft ist somit vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Bei gesetzlich Versicherten ist die Pflegeabsicherung an die Krankenkasse gekoppelt. Privatversicherte müssen hingegen eine private Pflegeversicherung abschließen, deren Leistungsumfang mindestens dem Schutz der gesetzlichen Absicherung entspricht.

Im Leistungsfall übernimmt die deutsche Pflegeversicherung lediglich einen Teil der Kosten. Somit stellt sie nur eine Grundversorgung dar. Zusätzlich sollte jeder privat mit einer Pflegezusatzversicherung vorsorgen, um die Leistungslücken zu schließen.

Definition und Erklärung:
Die Pflegeversicherung einfach erklärt

Als fünfte Säule der Sozialversicherungen sind die Ziele der Pflegeversicherung, das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit abzumildern und Pflegebedürftigen ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben zu ermöglichen. Dafür übernimmt die Versicherung die Kosten für eine ambulante Pflege zu Hause oder stationär im Pflegeheim. Dabei werden nicht nur Leistungen für Pflegedienste erbracht. Auch pflegende Familienangehörige können Geld von der Versicherung erhalten.

In welcher Höhe die Pflegeversicherung eine Leistung erbringt, ist von der Einstufung in den Pflegegrad abhängig. Denn umso höher die Pflegebedürftigkeit, desto mehr Kosten übernimmt die Sozialversicherung.

Die Entstehung der Pflegeversicherung

Die Entstehung der Pflegeversicherung geht auf das Jahr 1995 zurück. Bereits zuvor wurde viele Jahre über die Notwendigkeit einer solchen Absicherung diskutiert. Denn bisher übernahmen die Krankenkassen die Kosten bei Pflegebedürftigkeit. Allerdings waren die Leistungen zu gering.

Die Krankenkassen standen zudem einem Problem gegenüber: Es war abzusehen, dass die Menschen immer älter werden und damit die Anzahl der Pflegebedürftigen steigt. Außerdem kamen damals schon zunehmend weniger junge Beitragszahler auf einen Leistungsempfänger, was die Finanzierung erschwerte. Und während in Zeiten von Großfamilien Ältere durch jüngere Generationen in ihrem Haushalt gepflegt wurden, können heutzutage die wenigsten Familien eine Pflege übernehmen. Somit sind sie auf Unterstützung von Pflegediensten angewiesen, was wiederum zu höheren Kosten führt.

Zum 01. Januar 1995 wurde dann die Pflegeversicherung verpflichtend eingeführt. Ab April desselben Jahres konnten die ersten Leistungen für die häusliche Pflege beansprucht werden. Und bis Juli 1996 wurden durch die Versichertenbeiträge die Kassen allmählich aufgestockt, sodass ab diesem Zeitpunkt auch Leistungen für stationäre Pflege erbracht wurden.
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Wann leistet die Pflegeversicherung?

Sowohl die privaten wie auch die gesetzlichen Pflegeversicherungen erbringen eine Leistung, wenn die Versicherten pflegebedürftig sind. Und als pflegebedürftig gilt nach Sozialgesetzbuch XI wer gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Dieser Zustand muss auf Dauer voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen bleiben.
Maßgeblich für das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit sind Einschränkungen und Beeinträchtigungen in einem oder mehreren von sechs Bereichen:
Mobilität: Fortbewegung innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen, Halten einer Sitzposition und Positionswechsel im Bett etc.
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Örtliche und zeitliche Orientierung, erkennen von Personen, Treffen von Alltagsentscheidungen, Mitteilen von Bedürfnissen, Gesprächsbeteiligung etc.
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Selbstschädigendes und/oder aggressives Verhalten, körperliche und/oder verbale Aggression anderen Personen gegenüber, Antriebslosigkeit, depressive Verstimmung etc.
Selbstversorgung: Selbstständiges Zubereiten von Mahlzeiten und Trinken, Waschen, An- und Entkleiden etc.
Bewältigung und selbständiger Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen: Einnahme von Medikamenten, Messung und Deutung von Körperzuständen, Verbandswechsel und Wundversorgung, Wahrnehmen von Arztbesuchen und Therapiemaßnahmen etc.
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Gestaltung des Tagesablaufs, Wahrung von Ruhe- und Schlafphasen, Pflege sozialer Kontakte etc.
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Was kostet die Pflegeversicherung 2020?

Die Kassen verlangen einen einheitlichen Beitragssatz von aktuell 3,05 Prozent des Bruttogehalts. Kinderlose Versicherte ab 23 Jahren müssen zusätzlich einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozent erbringen. Allerdings sind die Beiträge nur bis zu einer Höchstgrenze zu entrichten.

2020 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 56.250 Euro im Jahr. Somit beträgt der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung 2020 maximal 154,69 Euro im Monat für Kinderlose und 142,97 Euro für Versicherte mit Kindern oder unter 23 Jahren).

Das zweite Pflegestärkungsgesetz

2016 wurde die gesetzliche Pflegeversicherung umfassend reformiert. So erneuerte der Gesetzgeber das Verfahren der Begutachtung und ersetzte die früheren Pflegestufen durch fünf Pflegegrade. Daraus resultierte mitunter der Vorteil, dass mit dem neuen Gesetz Demenzerkrankungen einer körperlichen Beeinträchtigung gleichgestellt wurden. Dadurch erhielten Betroffene oder Angehörige von Demenzkranken mehr Leistung als zuvor, da höhere Einstufungen erfolgen konnten.

2020 gab es eine weitere elementare Änderung, die Angehörige von Pflegebedürftigen betrifft. So müssen Kinder nur noch für ihre pflegebedürftigen Eltern bezahlen, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt.

Welche Leistungen werden erbracht?

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind nicht nur vom Pflegegrad des Versicherten abhängig. Auch werden sie dahingehend unterschieden, ob eine stationäre oder häusliche Pflege vorgesehen ist.

Leistung bei häuslicher Pflege

Bei einer häuslichen Pflege ist zu unterscheiden, ob ein Pflegedienst eingeschaltet wurde oder ob die Pflege durch Angehörige erfolgt. Bei der Hilfe durch einen Pflegedienst sind Pflegesachleistungen vorgesehen. Dieser unterstützt die Angehörigen, damit sie beispielsweise Beruf und Betreuung besser organisieren können. In welcher Höhe eine Leistung erbracht wird, ist vom jeweiligen Pflegegrad abhängig. Dies gilt auch bei teilstationärer Pflege sowie der Tages- und Nachtpflege.

Wird die versicherte Person durch Angehörige betreut, lässt sich das Pflegegeld beantragen. Für dieses muss kein Nachweis über die Verwendung erfolgen. Somit kann es auch genutzt werden, um beispielsweise Verdienstausfälle aufgrund einer Reduzierung der Arbeitszeit zu kompensieren.

Leistung bei häuslicher Pflege je Pflegegrad

PflegegradHöhe PflegegeldHöhe Pflegesachleistung
1--
2316 Euro689 Euro
3545 Euro1.298 Euro
4728 Euro1.612 Euro
5901 Euro1.995 Euro


Stand 2020 / Quelle:
Bundesgesundheitsministerium

Leistung bei stationärer Pflege

Bei stationärer Pflege zahlt die Pflegeversicherung pauschale Leistungen für pflegebedingte Aufwendungen, Betreuung und medizinische Behandlungspflege. Auch in diesem Fall ist die Höhe der Zahlung vom Pflegegrad abhängig. Allerdings reichen die Leistungen meist nicht aus, um alle Kosten zu decken. Somit müssen die Pflegebedürftigen oder ihre Angehörigen häufig noch eine hohe Zuzahlung erbringen. Um sich und die Familie vor diesen Kosten zu schützen, ist eine private Pflegezusatzversicherung entscheidend.
Seit 2017 gilt ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil für die Pflegestufen 2 bis 5. Diesen legt das jeweilige Heim fest. Er ist pflegebedarfsunabhängig. Das bedeutet: Der Betrag ist immer gleichhoch und erhöht sich nicht mit steigendem Pflegebedarf. So zahlen Bewohner mit Pflegegrad 2 denselben Eigenanteil wie Bewohner mit Pflegegrad 5. Damit müssen sie auch nicht fürchten, dass mit zunehmender Pflegebedürftigkeit ihre Selbstkosten steigen.
Zusätzlich zu dem bereits bestehenden Eigenanteil fallen bei einer vollstationären Pflege Kosten für die Unterbringung und die Verpflegung an. Denn diese werden nicht von der Pflegeversicherung übernommen. Außerdem dürfen die Einrichtungen Gebühren für Investitionen verlangen wie für die Instandhaltung des Gebäudes. Diese unterscheiden sich je nach Pflegeheim. Auch Besonderheiten sind nicht durch die Pflegeversicherung gedeckt. Zum Beispiel Komfortleistungen oder spezielle Mahlzeiten.
Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim können je nach Einrichtung stark variieren. Daher kann es für Angehörige sinnvoll sein, verschiedene Heime zu vergleichen.

Im Bundesdurchschnitt lag der Eigenanteil im Januar 2020 laut des Verbandes der Ersatzkassen bei 1.940 Euro im Monat.

Leistungen bei stationärer Pflege je Pflegegrad

PflegegradZuschuss zur stationären Pflege
1-
2770 Euro
31.262 Euro
41.775 Euro
52.005 Euro


Stand 2020 / Quelle:
Bundesgesundheitsministerium

Zusätzlich lässt sich für Pflegebedürftige im Heim ein Betreuungsbetrag von 125 Euro geltend machen. Mit diesem können Beschäftigungen wie Einzelbegleitung oder Gruppenangebote finanziert werden.

Leistungen unabhängig vom Pflegegrad

Individuelle Pflegeberatung: Betroffene und ihre Angehörigen haben Anspruch auf die kostenlose Pflegeberatung. Die Berater erklären ihnen nicht nur, wie sie Leistungen in Anspruch nehmen, wie die Einstufung der Pflegegrade erfolgt und welche jeweiligen Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Auch bieten sie Unterstützung bei der Organisation der Pflege.
Pflegehilfsmittel: Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel, welche die Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit der Betroffenen fördern. Dazu gehören Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel, aber auch Hausnotrufsysteme und Rückenstützen.
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen: Bei der häuslichen Pflege zahlt die Pflegekasse bis zu 4.000 Euro, um bauliche Maßnahmen vorzunehmen, mit denen das Zuhause der Pflegesituation angepasst wird. Beispielsweise der Einbau einer bodenebenen Dusche. Bewilligt werden Maßnahmen, durch die eine häusliche Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit des Betroffenen gefördert wird. Dafür muss der Kasse ein Kostenvoranschlag eingereicht werden.
Entlastungsbetrag: Bei einer häuslichen Pflege lässt sich ein sogenannter Entlastungsbetrag bis 125 Euro in Anspruch nehmen. Dieser kann dazu dienen, Haushalts- und Einkaufshilfen, Betreuung und Alltagsbegleitung zu bezahlen. Doch auch für Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden.
Die Leistung wird gegen Vorlage einer Quittung bezahlt. Wichtig ist zu beachten, dass jedes Bundesland eigene Regularien vorsieht, welche Kosten berücksichtigungsfähig sind.

Weitere Leistungen ab Pflegegrad 2

Kurzzeitpflege: Für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit den Pflegegraden 2 bis 5 besteht der Anspruch auf eine Leistung bei Kurzzeitpflege. Somit lassen sich unabhängig vom Pflegegrad bis 1.612 Euro im Jahr für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr geltend machen.
Tages- und Nachtpflege: Bei der Tages- und Nachtpflege verbringen die Pflegebedürftigen stundenweise Zeit in einer teilstationären Pflege. Dort wird auch die Betreuung übernommen, Mahlzeiten sowie Beschäftigung angeboten. Dieses Angebot lässt sich an einem oder mehreren Tagen in der Woche beanspruchen.
Verhinderungspflege: Die Verhinderungspflege kann mit der Kurzzeitpflege kombiniert werden. Auch hierbei sind bis zu 1.612 Euro, doch maximal sechs Wochen im Kalenderjahr möglich. Um die Leistung zu erhalten ist es wichtig, dass die Ersatzpflege nicht von einem nahen Verwandten übernommen wird.

Pflegeversicherung Zusammenfassung: 
Der Versicherungsschutz reicht nicht aus

Ein Blick auf die Leistungen bei häuslicher und vor allem bei stationärer Pflege zeigt, dass der Versicherungsschutz der deutschen Pflegeversicherung nicht ausreicht. Denn die Kassen übernehmen immer nur einen Teil der Kosten. Daraus resultieren erhebliche Lücken von mehreren Hundert Euro. 

Wer die Kosten für die Pflege nicht durch die Versicherung, seine Altersrente oder andere Bezüge decken kann, hat die Möglichkeit, Hilfe zur Pflege zu beantragen. Dafür muss allerdings zuerst das eigene Vermögen aufgebraucht sein. Lediglich 5.000 Euro dürfen 2020 als Schonvermögen behalten werden. Auch Kinder können zur Zahlung herangezogen werden, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt. 

Um die Versorgungslücke zu schließen, das eigene Vermögen und die Familie finanziell zu schützen, empfehlen wir eine private Pflegezusatzversicherung. Denn mit dieser lassen sich die Leistungen erheblich aufstocken.

Die Versorgungslücke mit einer privaten Pflegezusatzversicherung schließen

Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Und in diesem Fall ist die Situation bereits schwergenug, wenn die Betroffenen plötzlich auf Unterstützung im Alltag angewiesen sind. Das belastet nicht nur die Pflegebedürftigen selbst, sondern auch ihre Kinder.

Um zumindest finanziell Entlastung zu bieten, gibt es die private Pflegezusatzversicherung. Diese fängt hohe Zuzahlungen auf und ermöglicht den Versicherten, ihre eigenen Wünsche und Bedürfnisse in den Vordergrund zu rücken. Und nicht die Art der Pflege aus Sorge um die finanziellen Mittel wählen zu müssen.

Eine Pflegezusatzversicherung gibt es in drei verschiedenen Varianten:

Pflegetagegeld 

Die Pflegetagegeld- oder Pflegemonatsgeldversicherung zahlt bei Nachweis einer Pflegebedürftigkeit einen pauschalen Betrag je Tag/Monat abhängig vom Pflegegrad. Die Leistung ist unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten.

Die Pflegetagegeldversicherung gibt es auch als staatlich gefördertes Produkt.

Pflegerente

Bei einer Pflegerentenversicherung zahlt die Gesellschaft eine monatliche Rente aus, abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit. Diese Absicherung lässt sich auch mit anderen Produkten wie einer Lebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung kombinieren.

Pflegekosten

Die Pflegekostenversicherung übernimmt gegen Vorlage von Quittungen und Belegen Kosten, die im Zusammenhang mit der Pflege entstehen. Dabei kann sie die Restkosten komplett oder anteilig decken.
Eine Pflegezusatzversicherung ist eine wichtige Absicherung, um sich selbst und seine Angehörigen finanziell zu schützen. Doch niemand möchte in jungen Jahren an das Risiko einer Pflegebedürftigkeit denken. Dabei ist diese Versicherung gerade für junge Menschen bereits für einen geringen Monatsbeitrag erhältlich.

Unsere Experten beraten Sie gerne rund um das Thema Pflegeversicherung. Gemeinsam schließen wir Ihre Versorgungslücke und finden dafür eine Absicherung, die zu Ihnen und Ihrem Bedarf passt.

Häufig gestellte Fragen zur Pflegeversicherung

Seit wann gibt es die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung gibt es seit Januar 1995. Zu diesem Zeitpunkt mussten die Pflichtversicherten erste Beiträge leisten. Ab April desselben Jahres konnten sie Leistungen bei einer häuslichen Pflege beanspruchen. Erst ab Juli 1996 unterstützten die Kassen ihre Versicherten dann auch finanziell bei stationärer Pflege.

Wie kann man eine Pflegeversicherung abschließen?

Die gesetzliche und die private Pflegeversicherung sind verpflichtend. Das bedeutet, Pflichtversicherte müssen sie nicht explizit abschließen, da die Pflegeabsicherung an die Krankenversicherung gekoppelt ist. Somit sind sie jeweils bei ihrer Krankenkasse beziehungsweise ihrem Anbieter für die PKV pflegeversichert.

Eine Pflegezusatzversicherung hingegen lässt sich bei diversen Versicherungsgesellschaften abschließen. Doch je nach Anbieter und Produkt können Gesundheitsfragen vorgesehen sein. Und dabei kann eine bestehende Vorerkrankung die Annahme erschweren. In diesem Fall stellt die staatlich geförderte Pflegetagegeldversicherung eine Alternative dar. Denn bei dieser findet weder eine Gesundheitsprüfung statt, noch sind Risikozuschläge erlaubt.

Wann ist bei einer Pflegeversicherung der Beginn des Versicherungsschutzes?

Der Beginn der Pflegeversicherung für Leistungen ist bei Antragsstellung. Jedoch frühestens, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. In diesem Fall, sobald eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Hinzu kommt, dass die Versicherten eine Vorversicherungszeit erfüllen müssen. Diese beträgt zwei Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre vor Antragsstellung. Dabei werden die Zeiten als Mitglied in der sozialen Pflegeversicherung sowie die Familienversicherung angerechnet.

Bei Kindern müssen die Eltern die Vorversicherungszeit erfüllen.

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