Die private Krankenversicherung genießt trotz einer drohenden Überalterung für viele Bürger noch immer eine hohe Attraktivität. Das mag auch an ihrer werbewirksamen Ausrichtung liegen. Denn besonders Personen, die über ein hohes Einkommen, geringes Lebensalter und guten Gesundheitszustand verfügen, werden mit niedrigen Beiträgen gelockt. 2014 waren knapp neun Millionen Versicherte in einer privaten Krankenversicherung; das entspricht etwa zehn Prozent aller Bürger. Doch was hält dieses Versicherungsmodell für Sie bereit? Wo liegen die wesentlichen Unterschiede zur gesetzlichen Krankenversicherung?
In Deutschland existiert seit dem Jahr 2009 die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Demnach muss sich jeder entweder gesetzlich oder privat krankenversichern. In Deutschland gibt es über 40 Anbieter privater Krankenversicherung. Die Debeka, die Deutsche Krankenversicherung DKV, die Axa, die Allianz Private Krankenversicherung und die Signal Iduna sind die fünf mitgliedstärksten Unternehmen. Doch was bieten sie?
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung lassen sich nur schwer mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichen. Denn einen Versicherungsschutz stellen Sie sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen zusammen. Dafür findet eine Art Baukastenprinzip Anwendung: Sie erhalten einen Tarif für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Was dann genau versichert ist, müssen Sie den Vertragsbedingungen entnehmen. Lassen Sie sich hierzu von uns unverbindlich beraten. Viele Policen beinhalten z. B. die privatärztliche Behandlung im Krankenhaus, auch Chefarztbehandlung genannt. Eine privatärztliche Behandlung erhalten Sie ebenso im ambulanten und im dentalen Bereich.
Nicht jeder kann Leistungen der Privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Voraussetzung für eine Aufnahme ist, dass Personen nicht pflichtversichert sind. Das betrifft vor allem Beamte, Richter, Selbstständige und Freiberufler. Aber auch abhängig Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze steht ein Wechsel offen. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ändert sich jedes Jahr, in 2017 beträgt die allgemeine JAEG 57.600 € – verdienen Sie im Jahr mehr, können Sie sich privat krankenversichern. Die Laufzeit eines Vertrages beschränkt sich auf den Zeitraum, in dem keine Versicherungspflicht besteht. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung kann vor allem durch eine berufliche Veränderung anstehen. Wer hingegen das 55. Lebensjahr vollendet hat, muss meist unabhängig von der Beschäftigungssituation Mitglied der Privaten Krankenversicherung bleiben.
Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung bezieht sich die Beitragshöhe der Privatversicherten nicht auf das Einkommen. Vielmehr stehen das Alter, der Gesundheitszustand und der Leistungsumfang im Vordergrund. Risikopatienten, die schon bei der Antragsstellung Krankheiten haben, müssen mit Zuschlägen rechnen. Darüber hinaus existieren verschiedene Möglichkeiten den Beitrag zu reduzieren: Vereinbaren Sie etwa einen erhöhten Selbstbehalt; alternativ können Sie auch auf bestimmte Leistungen verzichten. Ebenso gibt es Tarife mit Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit. Im Grunde haben sie in der privaten Krankenversicherung sehr viele Gestaltungsmöglichkeiten. Beschäftigte im Staatsdienst müssen sich nur zu einem geringen Prozentsatz privat versichern – in den sogenannten Beihilfe-Ergänzungstarifen. Der Steuerzahler ergänzt den fehlenden Anteil über die Beihilfe. Bei privat versicherten Angestellten übernimmt der Arbeitgeber einen Anteil der Beiträge. Übrigens: Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen können nicht wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert werden. Sie zahlen einen eigenen Beitrag.
Die private Krankenversicherung lässt Ihnen viel Spielraum, Ihren eigenen Bedürfnissen gerecht zu werden. Sie können zwischen unterschiedlichen Bausteinen und Tarifen wählen. Sie kommen in den Genuss von hohen Leistungen, tragen aber für die Abrechnung auch eine höhere Verantwortung.
Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung ist und einen Wechsel in die private Krankenversicherung anstrebt, sollte sich diesen Schritt gut überlegen. Denn die Entscheidung ist weitreichend und kann nachher nur noch schwer korrigiert werden. Ab dem 55. Lebensjahr ist eine Rückkehr zu den gesetzlichen Krankenkassen nahezu ausgeschlossen. Auch sind schon in jungen Jahren die enormen Beitragssteigerungen im Alter zu bedenken. Lassen Sie sich von uns unverbindlich beraten! Gemeinsam finden wir heraus, ob sich ein Wechsel in die private Krankversicherung für Sie lohnt oder die gesetzliche Krankversicherung doch eine bessere Alternative für Sie ist. Wir beraten Sie gerne auch zur Kombination der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer privaten Krankenzusatzversicherung.