Ihre optimale Altersvorsorge umfasst vier Säulen:
Wenn Sie sich allein auf die gesetzliche Altersrente verlassen, müssen Sie eine Rentenlücke in Kauf nehmen. Diese ist die Differenz zwischen dem aktuellen Gehalt und der zukünftigen Rente. Sie kann durchaus 50% und mehr betragen.
Die Zulagen erhalten Sie, wenn Sie rentenversicherungspflichtig sind oder einen Ehepartner haben, der Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Im letzteren Fall sind Sie mittelbar zulagenberechtigt.
Auch wenn Sie einen 450-Euro-Job haben oder Arbeitslosengeld / Hartz-IV beziehen, sind Sie zulagenberechtigt.
Die Höhe der Förderung hängt von Ihrer persönlichen Situation ab:
Damit Sie die oben genannten Beträge auch tatsächlich erhalten, müssen Sie 4% Ihres Bruttoeinkommens des Vorjahres innerhalb eines Jahres in die Riester-Rente einzahlen.
Haben Sie beispielsweise im letzten Jahr 50.000,00 Euro brutto verdient, so müssen Sie 2.000,00 Euro, abzüglich der Zulage, innerhalb eines Jahres einzahlen.
Der maximale Förderbetrag ist auf 2.100,00 Euro pro Jahr begrenzt. Hier zählen die Zulagen ebenfalls dazu. Bei geringem Einkommen müssen Sie mindestens 60,00 Euro jährlich einzahlen.
Die Zulagen Ihres Altersvorsorgevertrags verzinsen sich mit Ihren eigenen Einzahlungen mit.
Legen Sie zum Beispiel 100,00 Euro zu einem Zins von 2% an, erhalten Sie nach einem Jahr 2,00 € Zinsen. Kommen zu Ihren 100,00 Euro Zulagen in Höhe von 154,00 Euro dazu, beträgt der Zins nach einem Jahr: 100,00 + 154,00 = 254,00 x 2% = 5,08 Euro.
Sie bekommen also in diesem einfachen Rechenbeispiel durch die Zulagen mit demselben Sparbetrag mehr als doppelt so viel Zins.
Der Zinsertrag fließt in Ihren Riester-Vertrag und verzinst sich jedes Jahr erneut. Das nennt man auch den Zinseszins-Effekt. Während der Ansparphase bis zum Renteneintritt fällt keine Abgeltungssteuer an.
Mit einem zertifizierten Banksparvertrag können Sie „riestern“. Aktuell sind die Zinsen allerdings so niedrig, dass es bessere Alternativen gibt.
Sie können eine klassische Rentenversicherung mit Riester-Zertifikat abschließen. Dabei erhalten Sie von der Versicherungsgesellschaft einen vereinbarten Garantiezins. Ähnlich wie bei Lebensversicherungen, können Sie eine Überschussbeteiligung bekommen. Diese ist jedoch nicht festgeschrieben, sondern von dem Wirtschaften des Versicherers abhängig.
Auf dem Markt gibt es eine Fülle verschieden ausgestalteter Fondssparpläne. In der Regel zeichnen sie sich dadurch aus, dass die Anlage immer risikoärmer wird, je näher der Renteneintritt rückt. Mit einem Fondssparplan haben Sie keine garantierte Verzinsung, können jedoch von einer höheren Rendite profitieren. Es besteht jedoch auch ein Verlustrisiko.
Ein Eigenheim gilt auch als Altersvorsorge, da im Eigenheim keine Mietzahlungen anfallen. Ein Riester-Bausparvertrag kann ein Finanzierungsbaustein sein.
In der Ansparphase bis zur Darlehensauszahlung bekommen Sie Zulagen, die sich mit Ihren Einlagen mitverzinsen. In der Darlehensphase fließen die sie in die Tilgung und entlasten Sie bei der Rückzahlung.
In der Regel fallen bei allen Riester-Verträgen Kosten für den Abschluss und die Verwaltung an. Hier lohnt es sich, zu vergleichen. Gerne finden wir mit Ihnen gemeinsam die für Sie geeignete Form der Riester-Rente.
Die Riesterrente wird nachgelagert besteuert. Das bedeutet, dass Sie in der Ansparphase Ihre Beiträge steuerfrei entrichten.
Sobald Sie sich zur Ruhe setzen, ist Ihre Rente Ihr Einkommen. Die Riester-Rente ist in voller Höhe mit Ihrem individuellen Steuersatz zu versteuern.
Es spielt jedoch keine Rolle, ob Sie Ihre Rente aus der staatlichen, einer betrieblichen, einer privaten oder der Riester-Rente beziehen. Wenn Sie Einkünfte über dem Steuerfreibetrag haben, müssen Sie sie versteuern. Bei der einen Form weniger, bei der anderen mehr. Die private Rentenversicherung ist z. B. nicht wie die Riester-Rente voll zu versteuern – sie wird aber in der Ansparphase jedoch nicht gefördert wie die Riester-Rente. Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Steuerberater genau beraten.