Wer kaum Angehörige hat und keine Schulden hinterlässt, kann in den meisten Fällen auf den Abschluss einer Risikolebensversicherung verzichten. Besonders sinnvoll ist sie zum Beispiel für Paare, die eine Immobilie über einen längeren Zeitraum finanzieren. Im Todesfall kann der Partner die Restschuld der Bank oder Schulden anderer Dienstleister mit der Versicherungssumme tilgen. Denken Sie dabei daran, dass die Versicherungssumme auch eine etwaige Vorfälligkeitsentschädigung abdeckt. Diese wird fällig, wenn ein Kredit vorzeitig getilgt wird und soll die Bank für die entgangenen Zinsen entschädigen.
Ist einer der Partner Haupt- oder Alleinverdiener der Familie, ist es sinnvoll, mit der Risikolebensversicherung die Kinder und den Lebensunterhalt der Verbliebenen abzusichern. Wenn beide Partner berufstätig sind, sollten Sie prüfen, ob der andere als Alleinerziehender von dem Verdienst allein leben könnte – auch, wenn er eventuell seine Arbeitszeit einschränken müsste. Ist kein anderweitiges Vermögen vorhanden oder könnte die entstandene Gehaltslücke nicht aufgefangen werden, empfiehlt sich der Abschluss einer Risikolebensversicherung. Dabei sollte die Versicherungssumme nicht nur mögliche Schulden abdecken, sondern so hoch angesetzt sein, dass sie so lange ausreicht, bis die Kinder sich selbst finanziell versorgen können. Grundsätzlich wird zu einem Betrag geraten, der dem Drei- bis Fünffachen des Jahresbruttoeinkommens entspricht. Es ist übrigens auch möglich, die Police über eine eigene Firma laufen zu lassen, zum Beispiel bei Geschäftspartnern mit einem gemeinsamen Unternehmen.