„Eine private Unfallversicherung ist sinnlos. Wenn mir etwas passiert, greift doch auch die gesetzliche!“ Weit gefehlt! Die gesetzliche Unfallversicherung leistet lediglich, wenn Sie einen Arbeitsunfall oder einen Unfall auf dem Weg dorthin erleiden, und auch hier gibt es Tücken: Versichert ist nur, wer sich direkt zur Arbeit begibt und in der Mittagspause nur mit „der Motivation zur Nahrungsaufnahme“ unterwegs ist. Schon ein kleiner Umweg über die Fußgängerzone kann dazu führen, dass Sie selbst auf den Unfallkosten sitzen bleiben. Und durchschnittlich ereignen sich nur 30 Prozent aller Unfälle während der Arbeitszeit, der Großteil der Schadensfälle passiert in der Freizeit. Um sich rundum und zu jeder Zeit zu schützen, können Sie eine private Unfallversicherung abschließen. Diese leistet sowohl bei Unfällen in der Freizeit, als auch bei Arbeits- und Wegeunfällen. Erfahren Sie hier, worauf Sie beim Abschluss der UV achten sollten.
Beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung spielt an erster Stelle die sogenannte Invaliditätssumme eine wichtige Rolle. Dies ist die Summe, die im Schadensfall maximal ausbezahlt wird. Nach einem Unfall wird Ihr Verletzungsgrad, also der Invaliditätsgrad, durch ärztliche Gutachten festgestellt. Abhängig davon leistet Ihre Versicherung einen bestimmten Prozentsatz der Invaliditätssumme, bei Vollinvalidität wird die vereinbarte Leistung komplett ausbezahlt. Experten empfehlen eine Grundsumme von mindestens 200.000 Euro, beziehungsweise das Fünf- bis Sechsfache des aktuellen Brutto-Jahresgehalts. So können Sie im Falle eines schlimmen Unfalls Ihre Lebenssituation anpassen und zum Beispiel Ihre Wohnung behindertengerecht ausbauen.
Achten Sie beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung außerdem auf die vereinbarte Gliedertaxe. Diese regelt, wie viel Prozent der Grundsumme für ein bestimmtes Körperteil ausbezahlt werden. Ist zum Beispiel der Daumen unfallbedingt nicht mehr funktionsfähig, erhalten Sie 20 Prozent der Gesamtsumme, verlieren Sie ein Auge, leistet die Versicherung 40 Prozent der Invaliditätssumme. Stellt der Arzt hingegen fest, dass Ihr Auge zu 50 Prozent funktionsunfähig ist, erhalten Sie nur die Hälfte, also 20 Prozent der Summe. Einige Versicherer bieten mittlerweile eine „verbesserte Gliedertaxe“ an, bei denen die einzelnen Invaliditätsgrade höher als üblich berechnet werden. Wenn durch den Unfall mehrere Körperteile beeinträchtigt werden, addieren sich die Summen.
In vielen Fällen empfiehlt es sich, eine Unfallrente und die Todesfallleistung als Zusatzleistungen mit in die Police einzubinden. Die Unfallrente kommt zum Tragen, wenn Ihre Leistungsfähigkeit zu mehr als 50 Prozent beeinträchtigt ist und Sie bis an Ihr Lebensende eingeschränkt sind. Die Unfallrente sichert Ihnen, zusätzlich zur Invaliditätssumme, eine festgelegte monatliche Auszahlung. Beachtet werden sollte dabei, dass die Rente nur bei Unfällen, nicht aber bei Krankheiten leistet. Die Todesfallleistung regelt den Fall, dass der Versicherte innerhalb eines Jahres verstirbt. In diesem Fall wird eine festgelegte Summe an die Hinterbliebenen ausbezahlt, mit der beispielsweise die Kosten für die Beerdigung übernommen werden können.
Wollen Sie die auszubezahlende Summe im Schadensfall erhöhen, können Sie auch eine Police mit Progression wählen. Durch eine Progression steigt die Invaliditätssumme im Versicherungsfall um einen vereinbarten Prozentsatz an. Im Regelfall gibt es drei Progressionsstaffeln, zwischen denen der Versicherte wählen kann: 225 Prozent, 350 Prozent und 500 Prozent. Wird eine Progression von 500 Prozent gewählt und Sie erleiden einen Unfall, durch den Sie vollinvalide werden, bekommen Sie bei einer vereinbarten Grundsumme von 200.000 Euro eine Million ausbezahlt.
Wählen Sie einen Versicherungstarif, der auch erhöhte Kraftanstrengung beziehungsweise Eigenbewegung, Infektionen, Rettungskosten und einige andere wichtige Leistungen mit einschließt. Ein Leistungsanspruch auch bei Eigenbewegung stellt sicher, dass Sie auch Leistungen aus der Unfallversicherung beziehen können, wenn Sie sich durch erhöhte Kraftanstrengung selbst verschuldet verletzen und beispielsweise Muskeln, Sehnen oder Bänder gezerrt werden. Gerade im Sport ist dies sehr zu empfehlen. Beinhaltet die Police auch einen Leistungsanspruch bei Infektionen, sind Sie zum Beispiel vor den Nachwirkungen eines Zeckenbisses geschützt. Der Zusatz „Bewusstseinsstörungen“ regelt die Zahlung auch bei Unfällen unter Alkoholeinfluss, und die Kostenübernahme bei Such- und Rettungskosten sowie des Krankenrücktransports sind ebenso wärmstens zu empfehlen. Teilweise übernehmen die Versicherungsgesellschaften auch die Kosten für kosmetische Operationen, denn ein schwerer Unfall hinterlässt oft deutlich sichtbare Spuren. Lassen Sie sich hier umfassend beraten, um sicherzustellen, dass alle für Sie relevanten Leistungen im Versicherungsvertrag beinhaltet sind.
Haben Sie keine private Krankenzusatzversicherung abgeschlossen, können Sie Kranken(haus)tagegeld in Ihre private Unfallversicherung integrieren. Läuft die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers nach sechs Wochen ab, können Sie das meist gering ausfallende Krankengeld damit aufstocken und beispielsweise eine Haushalts- oder Betreuungshilfe für die Kinder während Ihrer Abwesenheit finanzieren.
Die Kosten für eine private Unfallversicherung richten sich ganz nach Höhe der Invaliditätssumme, der etwaigen Progression und den Leistungen der Versicherung. Auch Ihr Alter bei Eintritt in die Versicherung und Ihre „Gefahrengruppe“, also ein mögliches erhöhtes Unfallrisiko, spielen eine Rolle.
Grundsätzlich stehen Sie Ihrem Versicherer gegenüber in der Informationspflicht. Sie müssen ihn über Vorerkrankungen und andere Gesundheitsfragen in Kenntnis setzen. Unter Umständen führt dann ein sogenannter „Mitwirkungsanteil“ zur Kürzung der Leistung im Falle eines Unfalls. Versicherer können Anträge bei chronischen Vorerkrankungen auch ablehnen. Dies gilt übrigens gleichfalls für Berufs- und Extremsportler, die berufsbedingt ein höheres Risiko haben. Wer solche Hobbys nur freizeitbedingt ausübt, bekommt für gewöhnlich Beitragszuschläge berechnet. Auch ein Berufswechsel muss gemeldet werden und kann sich auf die Auszahlungshöhe auswirken.
Gerne informieren wir Sie weiter zur Unfallversicherung und ermitteln gemeinsam Ihren persönlichen Bedarf! Schreiben sie uns.