Die Zahnzusatzversicherung deckt Leistungen ab, die nicht oder nur zum Teil von einer bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Wer Zusatzleistungen in Anspruch nehmen will, bessere Materialien wünscht oder gehäufte Behandlungen finanzieren möchte, wählt das Zusatzprodukt. Dabei kann das Leistungsspektrum der Zahnzusatzversicherung von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich ausfallen. Meist bezieht es sich auf folgende Bereiche:
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen kaum Grenzen bei den Leistungen. Maßgeblich für eine Beurteilung sind aber die individuell vereinbarten Tarife. Kunden sollten unbedingt darauf achten, dass sie alle Fragen zum Gesundheitszustand wahrheitsgemäß beantworten. Vorerkrankungen müssen lückenlos angegeben werden. Wer hierbei Krankheiten verschweigt, riskiert bei einer Aufdeckung den Leistungsverweigerung des Versicherers. Für Neukunden bestehen meistens Leistungsausschlüsse in der Anfangszeit. Das heißt: Sie zahlen die vereinbarten Beiträge, können die Behandlungen aber nicht mit dem Versicherer abrechnen. In der so genannten Wartezeit müssen sie bei Krankheit daher mit finanziellen Mehrbelastungen rechnen. Wenn Sie jedoch unmittelbar aus der gesetzlichen Krankenversicherung wechseln, werden Ihnen die Vorversicherungszeiten an die Wartezeit angerechnet – waren Sie also lückenlos gesetzlich krankenversichert, haben Sie faktisch keine Wartezeiten. Als Versicherter fangen Sie früh mit dem Aufbau von Altersrückstellungen an. Diese sollen verhindern, dass sich im Alter Ihre Beiträge zu stark erhöhen. Was eigentlich eine gute Idee ist, erweist sich bei einem Versicherungswechsel als problematisch. Eine Mitnahme der Rückstellungen zu einer anderen privaten Krankenversicherung ist nicht im vollen Umfang möglich. Deshalb lohnt sich der Wechsel nach längerer Versicherungsdauer meistens nicht – fallen Sie nicht auf die Lockangebote ein, überlegen Sie sich einen Wechsel sehr gut
Zahnzusatzversicherungen sehen für den Leistungsfall oft Wartezeiten vor. Das heißt: Wollen Sie in den ersten Monaten nach Vertragsbeginn Rechnungen einreichen, gehen Sie leer aus. Das gilt auch für Diagnosen, die bei Vertragsschluss schon bekannt waren. Hier reicht ein mündlicher Hinweis aus einer Voruntersuchung oder eine Notiz in Ihrer Patientenakte schon aus. Darüber hinaus begrenzen die Versicherer die Leistungen meist in Form einer sogenannten Zahnstaffel. Auf den vollen vereinbarten Satz greifen Sie dann je nach Anbieter erst nach einigen Jahren zu. Es gibt jedoch Anbieter, welche sowohl auf die Wartezeit verzichten als auch die Zahnstaffel auf z. B. nur 2 Jahre begrenzen. Der Hintergrund der Wartezeiten und der Zahnstaffel ist, dass die Versicherer sich vor hohen Kosten gleich nach Vertragsbeginn schützen wollen und die Beiträge somit kalkulierbar gestalten können.
Zahnersatz kann richtig teuer werden. Modellrechnungen zeigen, dass sich der Eigenanteil bei intensiven Behandlungen auf mehrere Hunderte oder Tausende Euros belaufen kann. Grundsätzlich gilt: Je jünger Sie bei Abschluss einer Police sind, desto niedriger fallen die Monatsbeiträge aus. Aber auch hier liegen deutliche Unterschiede vor. Je nach Leitungsumfang reichen die Monatsbeiträge von ca. 10 bis über 50 Euro.
Verträge werden für lange Laufzeiten geschlossen. Spätestens ab 40 steigt das Risiko für aufwändige Behandlungen deutlich an. Daher empfehlen Zahnärzte dann den Abschluss einer Zusatzpolice. Hingegen können Kinder und junge Erwachsene meist auf den Baustein Zahnersatz verzichten. Sie sind statistisch gesehen wenig anfällig für Brücken, Implantate, Inlays und Kronen. Bei Kindern und Jugendlichen ist jedoch der Bereich Kieferorthopädie sehr wichtig.