29. November 2021

Auf was muss ich bei der Wohngebäudeversicherung achten?

Jeder Hausbesitzer sollte eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Denn diese schützt seine finanzielle Existenz, wenn sein Eigenheim durch einen Schaden beschädigt oder zerstört wird. Dabei ist es jedoch wichtig, dass die Absicherung auch einen guten und bedarfsgerechten Versicherungsschutz bietet. Worauf also müssen Eigenheimbesitzer bei einer Wohngebäudeversicherung achten, damit diese sie im Schadensfall ausreichend schützt?

1.      Leistungsumfang: Die versicherten Gefahren

Standardmäßig schützt eine Wohngebäudeversicherung bei Schäden durch Feuer, Sturm und Hagel. Nicht in jedem Tarif ist Leitungswasser versichert. Dabei handelt es sich jedoch um eine der häufigsten Schadensursachen, die schwere Beschädigungen an der Bausubstanz verursachen kann. Des Weiteren haben Versicherungsnehmer die Möglichkeit, Elementarschäden mitzuversichern. Darunter fallen Schäden durch Erdbeben, Hochwasser und Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbruch. Wie nicht zuletzt die Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zeigte, können diese Schäden schwerwiegende Folgen haben. Daher ist der Einschluss von Elementargefahren insbesondere Personen empfohlen, deren Immobilie in der Nähe eines Gewässers liegt, in einem Erdbebengebiet angesiedelt ist oder ein Risiko für Lawinen, Erdrutsch oder Erdsenkung aufweist.

Diese Gefahren lassen sich über die Wohngebäudeversicherung absichern:

  • Feuer: Brand, Blitzschlag
  • Implosion und Explosion
  • Überspannung
  • Anprall und Absturz bemannter Flugkörper
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel
  • Elementargefahren
  • Vandalismus
  • Allgefahrendeckung: Absicherung aller Gefahren, die nicht ausdrücklich in den Tarifbestimmungen ausgeschlossen sind

Wichtig: Mitversicherung grober Fahrlässigkeit

Eine gute Wohngebäudeversicherung sollte Schäden durch grobe Fahrlässigkeit mitversichern – ohne Leistungseinschränkungen oder Erstattungskürzungen. Grob fahrlässig handelt beispielsweise, wer eine Kerze unbeaufsichtigt brennen lässt. Entsteht dadurch ein Brand, kann der Versicherer die Leistung verweigern. Daher sollte der Tarif zwingen grob fahrlässig herbeigeführte Schäden mitversichern.

2.      Versicherte Kosten

Im Schadensfall erstattet der Versicherer die Kosten für die Wiederinstandsetzung oder den Neubau des Gebäudes. Darüber hinaus fallen weitere Kosten an, die durch eine Wohngebäudeversicherung gedeckt sein sollten:

  • Aufräum- und Abbruchkosten
  • Sicherungskosten
  • Dekontaminationskosten
  • Sachverständigenkosten

Ein guter Tarif sollte zudem die Unterbringung in einem Hotel bezahlen, wenn das Gebäude aufgrund des Schadens nicht bewohnbar ist. Für vermietete Wohneinheiten empfiehlt es sich, darauf zu achten, dass der Mietverlust infolge der Unbewohnbarkeit nach einem Schaden gedeckt ist.

3.      Die Höhe der Versicherungssumme

Beim Abschluss einer Wohngebäudeabsicherung ist zwingend darauf zu achten, dass die Versicherungssumme(n) ausreichend hoch sind. Für deren Ermittlung sehen die Gesellschaften Analysebögen vor. Bei einer Ermittlung nach dem Wert 1914 werden relevante Merkmale des Gebäudes berücksichtigt wie das Baujahr, die Wohnfläche, die Bausubstanz und der Zustand. Anhand dieser und weiterer Merkmale ermittelt die Gesellschaft einen Wert, der dem Baupreis dieses Gebäudes im Jahr 1914 entspricht. Tritt nun ein Schaden ein, wird der reelle Gebäudewert anhand des Baupreisindex errechnet, indem der Wert von 1914 dem aktuellen Stand angepasst wird. Dadurch kann der Versicherer allgemeine Wertsteigerungen und steigende Kosten für Baumaterialien berücksichtigen.

Alternativ besteht die Möglichkeit, den tatsächlichen und aktuellen Wert der Immobilie zu versichern. Dieser wird jedoch nicht angepasst. Steigen die Kosten für Neubauten an, ist das Haus nicht ausreichend versichert. Denn es würde heute mehr kosten, eine Immobilie in selber Art und Güte zu errichten als vor zehn Jahren. Wer diese Versicherungssumme bei seiner Wohngebäudeversicherung wählt, sollte deren Wert jedes Jahr überprüfen.

  • Werden Veränderungen am Gebäude vorgenommen, muss die Versicherungssumme den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Andernfalls droht den Versicherten im Schadensfall eine Unterversicherung.

4.      Verzicht auf Leistungskürzung bei Unterversicherung

Um im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, sollte der Vertrag die Klausel „Verzicht auf Leistungskürzung bei Unterversicherung“ beinhalten. Damit schützen sich die Versicherungsnehmer vor einer Kürzung der Erstattung, falls die Versicherungssumme für einen Komplettschaden des Gebäudes zu niedrig angesetzt wurde.

5.      Nebengebäude und Anbauten

Nebengebäude und Anbauten wie Garagen, Carports und Geräteschuppen lassen sich über die Wohngebäudeversicherung mitversichern. Allerdings nur, wenn diese auch im Vertrag hinterlegt sind. Bei Vertragsabschluss ist somit darauf zu achten, dass alle Gebäude auf dem Grundstück berücksichtigt werden und in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Nachträgliche Anbauten und zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Nebengebäude müssen ab ihrer Fertigstellung in den Vertrag aufgenommen werden.

6.      Der Selbstbehalt

Durch den Einschluss einer Selbstbeteiligung in der Wohngebäudeversicherung lässt sich der jährliche Beitrag für die Gebäudeversicherung senken. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass diese Summe im Schadensfall auch entrichtet werden muss. Wer einen hohen Eigenanteil wählt, um die Prämie zu reduzieren, kann bei einem Schaden in finanzielle Schwierigkeiten geraten, wenn der Versicherer seine Erstattung um den Eigenanteil kürzt. Daher sollte der Selbstbehalt nicht zu hoch angesetzt sein oder sogar komplett darauf verzichtet werden.

  • Bei Elementarschäden ist es meist üblich, dass die Versicherer einen obligatorischen Selbstbehalt vorsehen. Dieser kann zwischen Minimum 250 und 1.000 Euro bis zu maximal 5.000 Euro betragen. Diese Regelung gilt für alle Versicherten gleichermaßen und führt darauf zurück, dass Schäden durch Elementargefahren immer mehrere Versicherungsnehmer zeitgleich betreffen und daher ein hohes Schadenaufkommen haben.

7.      Photovoltaik- und Solaranlagen

Photovoltaik- und Solaranlagen lassen sich über eine Gebäudeversicherung mitversichern. Wichtig ist, dass diese nicht obligatorisch im Vertrag abgesichert sind. Um die Paneele auf dem Dach gegen Gefahren wie Feuer, Blitzschlag, Hagel, Sturm oder Überspannung zu schützen, müssen sie explizit in den Versicherungsschutz aufgenommen werden.

8.      Ableitungsrohre und Rohre außerhalb des Gebäudes

Ableitungsrohre sind nicht pauschal in der Wohngebäudeversicherung versichert. Sie müssen ebenfalls gesondert in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Zusätzlich ist bei der Absicherung von Wasserrohren zu unterscheiden, ob diese innerhalb des Gebäudes oder auch außerhalb /auf dem Grundstück versichert sind. Innerhalb des Gebäudes bedeutet, dass der Versicherungsschutz bei den Außenwänden und der Bodenplatte endet. Platzt ein Rohr im Garten, besteht kein Leistungsanspruch mehr. Abhilfe schaffen Tarife, die Wasserrohre außerhalb des Gebäudes absichern.

9.      Mitversicherung von Mehrkosten aufgrund behördlicher Auflagen

Wer heute ein Haus baut muss andere Auflagen erfüllen als vor fünf oder zehn Jahren. Dies kann dazu führen, dass nach der Reparatur eines Schadens oder beim Neubau behördliche Auflagen erfüllt werden müssen, die zu deutlichen Mehrkosten führen. Eine gute Gebäudeversicherung kommt für diese Mehrkosten auf.

10.  Eine individuelle Beratung nutzen und einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz wählen

Die Absicherung einer Immobilie ist nicht pauschal. Jeder Eigentümer hat einen individuellen Bedarf und spezifische Anforderungen an seinen Versicherungsschutz. Daher sollten Sie bei einer Wohngebäudeversicherung besonders darauf achten, dass die Absicherung zu Ihnen und Ihren Versicherungswünschen passt. Wir raten Ihnen, sich vor Vertragsabschluss eingehend beraten zu lassen. Ein Experte beantwortet alle Ihre Fragen, analysiert Ihren Bedarf und sorgt dafür, dass Ihr Eigenheim rundum gut versichert ist. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich. Buchen Sie jetzt hier einen Termin mit uns und fordern Sie Ihr unverbindliches und persönliches Gebäudekonzept an.

Ein Beitrag der versifair-Redaktion