22. November 2021

Obliegenheitsverletzung in der Hausratversicherung

In einem Versicherungsvertrag werden nicht nur die Ansprüche des Versicherten im Schadensfall geregelt. Sondern auch die mit den Rechten verbundenen Pflichten – die Obliegenheiten. Diese muss der Versicherungsnehmer berücksichtigen, damit er im Falle eines Schadens den vollen Leistungsanspruch hat. Kommt er seinen Pflichten hingegen nicht nach, liegt eine Obliegenheitsverletzung vor.

Obliegenheiten in der Hausratversicherung

Eine Obliegenheit ist eine vertragliche Verpflichtung. Diese gehen zwei Vertragspartner miteinander ein. Im Falle einer Hausratversicherung bedeutet dies, dass der Versicherer die Verpflichtung eingeht, bei einem versicherten Schaden eine Leistung zu erbringen. Dem Versicherungsnehmer werden auch Obliegenheiten auferlegt, deren Erfüllung notwendig sind, um bei einem Schaden die volle ihm zustehende Leistung zu erhalten. Beispielsweise die Verpflichtung, die Beiträge zu bezahlen und einen Schaden unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen.

Generell lässt sich zwischen verschiedenen Obliegenheiten unterscheiden, die vor Abschluss des Vertrages, während der Vertragslaufzeit und im Schadensfall zu erfüllen sind:

Obliegenheit vor Abschluss der Hausratversicherung

Vor Abschluss der Hausratversicherung sind die Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, die Angaben im Antrag wahrheitsgemäß auszufüllen. Das bedeutet, sie müssen die Informationen, die der Versicherer für die Kalkulation der Beiträge und zur Risikoermittlung benötigt, korrekt angeben. Bei Unklarheiten kann die Gesellschaft eine schriftliche Rückfrage stellen. Sollten absichtlich Falschangaben gemacht worden sein, beispielsweise eine zu geringe Wohnfläche, um die Kosten zu senken, darf der Versicherer die Leistung verweigern und vom Vertrag zurücktreten.

Obliegenheiten während der Vertragslaufzeit

Während der Vertragslaufzeit gibt es weitere Obliegenheiten. Auch in diesem Fall kann eine Verletzung dazu führen, dass der Versicherer die Leistung im Schadensfall kürzt oder sogar verweigert. Wichtig ist, dass etwaige Veränderungen, wie eine größere Wohnfläche nach einem Umbau, umgehend der Versicherung anzuzeigen sind.

Obliegenheiten der Hausratversicherung während der Vertragslaufzeit:

  • Pünktliche Zahlung der Beiträge
  • Unverzügliche Mitteilung bei Gefahrenerhöhung
  • Unverzügliche Mitteilung bei Veränderungen des Risikos
  • Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen und vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften
  • Anpassung der Versicherungssumme, wenn sich der Wert des Hausrats erhöht

Obliegenheiten im Schadensfall

Tritt ein Schaden ein, gelten für den Versicherungsnehmer besondere Obliegenheiten. So ist er dazu verpflichtet, nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung eines Schadens zu sorgen. Indem er bei einem Brand umgehend die Feuerwehr ruft oder bei Auftreten eines Leitungswasserschadens schnellstmöglich das Wasser abdreht. Außerdem muss dem Versicherer jeder Schaden am Hausrat unverzüglich gemeldet werden.

Obliegenheiten im Schadensfall:

  • Nach Möglichkeit Abwehr oder Minderung des Schadens
  • Unverzügliche Mitteilung an den Versicherer bei Schadenseintritt
  • Mitwirkungspflicht: Dem Versicherer ist jede zumutbare Untersuchung über den Schaden zu gestatten und die Schadensstelle sollte unverändert bleiben
  • Den Schaden nach einem Einbruch, Raub oder einer anderen Straftat der Polizei anzuzeigen
  • Abhandengekommene Sparbücher, Bank- und Kreditkarten sperren zu lassen
  • Dem Versicherer ein Verzeichnis über beschädigte, zerstörte oder abhandengekommene Gegenstände vorzulegen
  • Dem Versicherer korrekte und wahrheitsgemäße Angaben im Schadensfall zu machen

Was passiert bei einer Obliegenheitsverletzung in der Hausratversicherung?

Bei einer Obliegenheitsverletzung in der Hausratversicherung oder einer anderen Versicherung sind die Rechtsfolgen vom Verschuldungsgrad des Versicherten abhängig. Also davon, in welchem Maß er die Verletzung zu verantworten hat.

Bei einer einfachen fahrlässigen Obliegenheitsverletzung erbringt der Versicherer im Schadensfall eine Leistung. Er darf dann allerdings den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen. Der Versicherte kann zwar eine neue Versicherung bei einem anderen Anbieter abschließen, dies gestaltet sich jedoch häufig schwierig. Anders verhält es sich bei einer grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung in der Hausrat. In diesem Fall darf der Versicherer die Leistung gänzlich verweigern.

Eine besondere Missachtung der Pflichten liegt bei einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung vor. Dann wurden bewusst Falschangaben im Antrag gemacht oder wichtige Informationen nicht mitgeteilt. Hat sich diese Verletzung direkt auf den Schaden ausgewirkt, muss der Versicherer nicht dafür leisten.

Sollte die Gesellschaft dem Kunden nachweisen können, dass er absichtlich Falschinformationen gemacht hat, kann sie den Vertrag anfechten. Unter Umständen muss der Versicherte dann alle bereits erhaltenen Leistungen an den Versicherer zurückbezahlen. Bei einer arglistigen Täuschung ist die Versicherungsgesellschaft auch dann von der Leistungspflicht befreit, wenn die Täuschung keine direkte Auswirkung auf den Schaden hatte. Eine arglistige Täuschung in der Hausratversicherung liegt zudem vor, wenn ein Schaden absichtlich herbeigeführt wurde oder dem Versicherer falsche Angaben mitgeteilt werden, mit der Absicht, eine unrechtmäßige Schadensregulierung zu erwirken. In diesem Fall kann dem Versicherten sogar Versicherungsbetrug vorgeworfen werden, was eine Straftat ist. Und je nach Schwere der Tat wird diese mit einer Geldstrafe oder auch mit Freiheitsentzug geahndet.

Vermeiden Sie Obliegenheitsverletzungen in der Hausratversicherung: Jetzt beraten lassen

Es gibt verschiedene Arten von Obliegenheitsverletzungen in der Hausratversicherung. Eine einfache fahrlässige Verletzung kann bereits vorliegen, wenn die Wohnfläche in der Hausratversicherung versehentlich falsch ermittelt wurde. Dann besteht zusätzlich das Risiko einer Unterversicherung, wenn die Versicherungssumme anhand der Quadratmeter errechnet wurde. Doch so etwas ist schnell passiert. Um zu verhindern, dass Sie im Schadensfall unzureichend versichert sind, sollten Sie sich von einem Versicherungsexperten beraten lassen. Gerne stehen unsere Spezialisten Ihnen zur Verfügung. Sie beantworten nicht nur alle Ihre Fragen zur Hausratversicherung, sondern helfen Ihnen auch dabei, den Antrag korrekt und wahrheitsgemäß auszufüllen, um bei einem Schaden rundum gut abgesichert zu sein. Buchen Sie jetzt hier einen Termin mit uns.

Ein Beitrag der versifair-Redaktion