Die Hausratversicherung schützt vor den Kosten, wenn das bewegliche Eigentum beschädigt oder zerstört wird. Sie leistet bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl und Blitzschlag. Doch auch Haustiere können in der Wohnung schwere Schäden verursachen. Katzen können den Ledersessel zum Kratzbaum auserkoren und Hunde den neuen Fußboden zerkratzen. Leistet in diesen Fällen die Hausratversicherung?
Die Katze wetzt sich an den Polster- und Ledermöbeln die Krallen. Hunde urinieren auf Teppiche. Nagetiere brechen aus ihren Käfigen aus und hinterlassen Spuren an Möbeln. Viele Haustierbesitzer kennen diese Situationen und wissen, wie teuer so ein Schaden sein kann. Nicht zu Unrecht stellen sie sich somit die Frage, ob die Hausratversicherung bei Haustierschäden leistet. Die Antwort darauf ist eindeutig: Nein. Beschädigt das geliebte Haustier das Eigentum, müssen seine Besitzer selbst für den Schaden aufkommen.
Anders verhält es sich, wenn das Haustier einen Schaden davon trägt. So befremdlich es für Tierliebhaber auch ist, gelten Tiere juristisch als Eigentum. Und das ist über die Hausratversicherung abgedeckt. Kommen Haustiere wie Katzen, Nager oder Schlangen bei einem Wohnungsbrand ums Leben, leistet die Hausrat. Denn tatsächlich ersetzt sie den Neuwert der Tiere.
Ein weiterer Sonderfall ergibt sich, wenn Haustiere fremdes Eigentum beschädigen. Wenn Katzen ihre Spuren auf Türrahmen in Mietwohnungen hinterlassen und Hunde Tapeten von den Wänden kratzen. In diesem Fall liegt ein Fremdschaden vor – ein Mietsachschaden. Denn die Tiere haben den Besitz des Vermieters beschädigt.
Sachschäden durch kleinere Tiere deckt normalerweise die private Haftpflichtversicherung ab. Sie ersetzt den Schaden am Türrahmen, der von der Katze als Kratzbaum zweckentfremdet wurde. Dabei ist darauf zu achten, dass sogenannte Mietsachschäden mitversichert sind.
Katzen, Nager, Reptilien etc. gelten als Kleintiere und sind in der Regel über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Anders ist es jedoch bei Hunden und Pferden. Für sie gibt es eine spezielle Absicherung: die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Diese leistet nicht nur, wenn eine Person durch das Tier geschädigt wird. Beispielsweise von dem Hund gebissen wird. Gute Tarife übernehmen auch Sachschäden an fremdem Eigentum. Und insbesondere in Mietwohnungen ist somit darauf zu achten, dass Mietsachschäden über die Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Dann leistet der Versicherer, wenn der Hund Schäden an der Mietwohnung verursacht.
Generell zahlt die Haftpflichtversicherung immer nur Fremdschäden. Beschädigt der Hund den eigenen Besitz, besteht kein Leistungsanspruch. Ebenso entfällt der Versicherungsschutz, wenn die Schäden über einen längeren Zeitraum durch Abnutzung entstanden sind. Also wenn zunehmend Kratzer auf dem Parkett der Mietwohnung durch Hundekrallen entstehen. Eine Chance auf Kostenübernahme besteht nur, wenn der Vertrag sogenannte „Allmählichkeitsschäden“ abdeckt.
Haustierschäden sind in der Hausratversicherung abgesichert, wenn das Tier selbst zu schaden kommt. Richtet es hingegen Unheil am Besitz an, müssen die Eigentümer selbst dafür aufkommen. Anders verhält es sich, wenn das Tier die Mietwohnung und damit das Eigentum des Vermieters beschädigt. Dann besteht Versicherungsschutz. Vorausgesetzt, eine private Haftpflichtversicherung ist vorhanden, die Schäden durch Kleintiere übernimmt. Besitzer größerer Haustiere wie Hunde und Pferde müssen hingegen eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Und diese sollte bestenfalls Mietsachschäden und Allmählichkeitsschäden abdecken.
Als Versicherungsexperten sind wir Ihnen dabei behilflich, sich und Ihr Haustier bestmöglich abzusichern. Gemeinsam finden wir heraus, welchen Versicherungsschutz Sie benötigen und wie Sie sich gegen eine Vielzahl Gefahren schützen. Buchen Sie hier gerne einen unverbindlichen Termin mit uns.