25. Juni 2021

Wann leistet die Hausratversicherung bei Diebstahl?

Seit einigen Jahren geht die Anzahl der Wohnungseinbrüche dank einbruchhemmender Türen und moderner Sicherheitstechnik zurück. Dennoch wurden 2019 rund 87.000 Einbrüche in Deutschland verzeichnet, die teure Schäden mit sich brachten. Eine Hausratversicherung kann zwar nicht den persönlichen Wert ersetzen, wenn besonderer Schmuck und geschätzte Erbstücke gestohlen werden. Aber zumindest für den finanziellen Schaden aufkommen. Im Folgenden erfahren Sie, wann eine Hausratversicherung bei Diebstahl leistet.

haus_mit_baeumen_beitragsbild

Einbrüche sind eine häufige Schadensursache der Hausratversicherung

2015 gab es in Deutschland jährlich rund 167.000 Wohnungseinbrüche. In den folgenden Jahren ist die Anzahl der Einbrüche auf fast die Hälfte zurückgegangen. Dennoch ist Einbruchdiebstahl nach wie vor eine häufige Schadensursache in der Hausratversicherung. Denn nicht jeder Haushalt ist mit mehrfach verriegelten Türen, einbruchhemmenden Fenstern und hochwertigen Sicherheitssystemen ausgestattet.

Die Hausratversicherung deckt prinzipiell Schäden ab, die infolge eines Einbruchs entstehen. Entwenden die Diebe teure Schmuckstücke und Elektronikgeräte, ersetzt die Versicherung den Schaden. Auch die Kosten für Schlossänderungen, Sicherungsmaßnahmen und Vandalismus sind meist mitversichert. Doch nicht in jedem Fall besteht bei Diebstahl Versicherungsschutz über die Hausratversicherung. Die Vorgehensweise der Diebe und der Ort der Entwendung sind für den Leistungsanspruch entscheidend.

Wann leistet die Hausratversicherung bei Diebstahl?

Die Hausratversicherung bietet Schutz bei einem Einbruchdiebstahl. Das bedeutet, der Dieb muss sich zunächst unbefugt Zugang zur Wohnung verschaffen. So liegt ein Einbruchdiebstahl vor, wenn:

  • Diebe in einen Raum des Gebäudes einbrechen, einsteigen oder sich mit einem falschen Schlüssel oder Werkzeug Zugang verschaffen
  • Einbrecher mit einem zuvor gestohlenen Schlüssel in die Wohnung hineinkommen
  • Diebe unbemerkt in die Wohnung eindringen und Eigentum stehlen, wenn die Bewohner das Haus verlassen

Hebeln die Straftäter das Fenster aus oder brechen die Haustür auf, handelt es sich um einen Einbruch. Die Hausratversicherung kommt für den entstandenen Schaden auf. Selbiges gilt, wenn der Einbrecher unbemerkt in die Wohnung eindringt und sich dort versteckt.

Ein Leistungsanspruch besteht auch dann, wenn sich Diebe mit einem gestohlenen Schlüssel Zugang zur Wohnung verschaffen. Zwar handelt es sich dabei nicht um einen Einbruch nach Definition, doch ist dem ordnungsgemäßen Zutritt zur Wohnung mittels eines Haustürschlüssels eine Straftat vorangegangen. Daher liegt ein indirekter Einbruchdiebstahl vor und die Hausratversicherung leistet.

Schäden durch grobe Fahrlässigkeit

Wer die Fenster vor dem Verlassen der Wohnung nicht schließt, sondern nun kippt, handelt unter Umständen grob fahrlässig. Das gilt auch, wenn Diebe den Haustürschlüssel aus der Tasche stehlen, die einen Moment aus den Augen gelassen wurde. Nicht jeder Tarif schließt grob fahrlässig herbeigeführte Schäden ein. Ist grobe Fahrlässigkeit nicht mitversichert, besteht in diesen Fällen kein Versicherungsschutz.

Hinweis: Der Leistungsanspruch bei grober Fahrlässigkeit unterscheidet sich von Tarif zu Tarif. Einige Versicherer schließen diese Schäden gänzlich aus, andere sehen eine Leistungskürzung vor. Generell empfehlen sich Tarife, bei denen grobe Fahrlässigkeit in vollem Umfang mitversichert ist.

Einfacher Diebstahl ist in der Hausratversicherung nicht abgedeckt

Ein einfacher Diebstahl liegt vor, wenn ein Dieb in der Straßenbahn das Portemonnaie, das Smartphone oder Tablet aus der Tasche stiehlt. In diesem Fall handelt es sich um einen klassischen Taschendiebstahl. Auch wenn Diebe durch die geöffnete Terrassentür in die Wohnung gelangen und Hausrat stehlen, stellt dies einen einfachen Diebstahl dar, der nicht über die Hausratversicherung abgedeckt ist.

Versichert kann allerdings der einfache Diebstahl von Gegenständen im Garten sein. Dazu gehören Gartenmöbel und Garteninventar, Rasenmäher, Grills, Markisen und Wäsche auf der Leine.

Versicherungsschutz bei Raub

Anders verhält es sich mit dem Versicherungsschutz bei Raub. Wer unter Androhung von Gefahr für Leib und Leben oder mit Gewalt Sachen weggenommen bekommt, ist über die Hausratversicherung versichert. Der Tatbestand liegt auch dann vor, wenn jemand einen anderen zur Gegenwehr unfähig macht und bestiehlt.

Fahrraddiebstahl in der Hausratversicherung

Ein weiterer Leistungsbaustein der Hausratversicherung ist der Fahrraddiebstahl. Über eine Hausrat sind Fahrräder innerhalb der Wohnung oder des verschlossenen Fahrradkellers obligatorisch versichert, wenn sie bei einem Einbruch gestohlen werden. Durch den Einschluss des Zusatzbausteins „Fahrraddiebstahl“ erweitert sich der Versicherungsschutz außerhalb der Wohnung. In diesem Fall besteht ein Leistungsanspruch, wenn das Rad auf offener Straße gestohlen wird. Als Voraussetzung dafür gilt, dass es zum Zeitpunkt des Diebstahls abgeschlossen war.

  • Hinweis: Einige Tarife beinhalten eine sogenannte „Nachtzeitklausel“. Ist diese im Versicherungsschutz vorgesehen, besteht kein Leistungsanspruch, wenn das Rad zwischen 22 und 6 Uhr auf offener Straße abgestellt und gestohlen wurde. Auch nicht, wenn es zum Tatzeitpunkt verschlossen war.

Weitere Leistungsbausteine der Hausrat bei Diebstahl

Die meisten Tarife leisten, wenn Eigentum aus Kraftfahrzeugen gestohlen wird. Relevant ist dabei, dass es sich um ein verschlossenes Fahrzeug handelt. Diebstahl aus einem geöffneten Cabrio ist damit nicht versichert.

Auch Diebstahl am Arbeitsplatz kann über eine Hausratversicherung abgedeckt sein. Dabei sehen die Tarife allerdings Erstattungsgrenzen vor. Außerdem sind Wertsachen und Bargeld in der Regel nicht versichert. Anders verhält es sich in Umkleidekabinen. In diesem Fall muss sich das Eigentum in einem abgeschlossenen Spint befinden, damit ein Leistungsanspruch besteht.

Zusammengefasst: In diesen Fällen leistet die Hausratversicherung bei Diebstahl

In der Hausrat versichert:

  • Einbruchdiebstahl
  • Unbemerktes Eindringen
  • Raub
  • Einbruch mit gestohlenem Schlüssel

In der Hausrat nicht versichert:

  • Einfacher Diebstahl
  • Taschendiebstahl
  • Einschleichen

In der Hausrat teilweise versichert:

  • Grobe Fahrlässigkeit
  • Einfacher Diebstahl von Gegenständen im Garten
  • Fahrraddiebstahl

Eine Hausratversicherung als Einbruchschutz

2020 wurden in Deutschland Schäden durch Einbrüche in Höhe von 230 Millionen Euro verursacht. Trotz moderner Vorsichtsmaßnahmen gelingt es Dieben noch immer, sich Zugang in Wohnhäuser zu verschaffen. Und dabei beläuft sich der Schaden meist nicht nur auf die Entwendung des Diebesguts. Auch Sachbeschädigung, Schlossänderungen und Sicherungsmaßnahmen können teure Folgekosten verursachen. Eine Hausratversicherung schützt vor dieser Gefahr und ersetzt zumindest den finanziellen Schaden nach einem Einbruch oder Raub.

Als Versicherungsexperten sind wir Ihnen gerne dabei behilflich, die passende Hausratversicherung zu finden. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns und lassen Sie sich unverbindlich und bedarfsgerecht beraten.

Ein Beitrag der versifair-Redaktion