20. September 2021

Schäden nach Explosion - schützt die Hausratversicherung?

Explosionen in Haushalten kommen häufiger vor als angenommen. Sie können durch Gas verursacht und infolge eines Brandes auftreten. Dabei werden durch die Druckwelle und herumfliegende Teile schwere Schäden am Hausrat verursacht. Daher gilt es zu klären, ob die Hausratversicherung bei einer Explosion Schutz bietet.

Explosionsschäden in der Hausratversicherung

Eine Explosion wird der Gefahr „Feuer“ zugeordnet, die in der Hausratversicherung mitversichert ist. In den Versicherungsbedingungen ist das Risiko wie folgt definiert:

  • „Explosion bedeutet eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.“

Dabei unterscheidet die Versicherung zwischen verschiedenen Explosionsarten. Es gibt die Substanzexplosion oder Verpuffung, die durch eine chemische Verbindung von Gas und Luft entsteht. Dabei entzünden sich die Stoffe und lösen durch den Verbrennungsvorgang eine Druckwelle aus, die als Explosion bezeichnet wird.

Eine weitere Explosionsart ist die Behälterexplosion. Dabei führt die Ausdehnung von Gasen und Dämpfen dazu, dass der Behälter, in dem sie aufbewahrt werden, reißt. Hierbei entsteht eine große Gefahr durch umherfliegende Teile. Behälterexplosionen lassen sich beispielsweise bei Spraydosen beobachten, die in der Sonne stehen und explodieren. Und bei Sektflaschen, bei denen der Korken aufgrund des Überdrucks unkontrolliert aus der Flasche fliegt.

Neben der Explosion gibt es die Implosion, die ebenfalls über die Hausratversicherung abgedeckt ist. Dabei findet die Explosion nicht nach außen statt, sondern nach innen. Es kommt zu einem schlagartigen Zusammenbruch eines Objekts als Folge eines Außendrucks, der größer als der Innendruck ist. Diese Schäden lassen sich bei Röhrenfernsehern beobachten.

Leistet die Hausratversicherung bei Explosion?

Ja, Schäden durch Explosion sind in der Hausratversicherung versichert. So besteht Schutz, wenn eine Spraydose explodiert und es zu einem Schaden am Hausrat kommt. Auch wenn daraus ein Brand entsteht, der auf Möbel und Inventar übergreift.

Darüber hinaus ist in einer Hausratversicherung das Beseitigen einer Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg mitversichert. Sollte diese dabei explodieren, besteht Versicherungsschutz.

Nicht versichert sind Explosionsschäden hingegen, wenn diese aus kriegerischen Handlungen oder innerer Unruhe resultieren. Denn dabei handelt es sich um ein nicht kalkulierbares Risiko, das weitreichende Folgen hat, die für den Versicherer nicht tragbar sind.

Das zahlt die Hausrat bei einem Explosionsschaden

Im Schadensfall kommt die Hausratversicherung für den Ersatz oder die Reparatur des beschädigten Inventars auf. Zudem sind die folgenden Kosten mitversichert: Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten, Transport- und Lagerkosten sowie Schadensabwendungs- und Schadensminderungskosten. Ist die Wohnung nach der Explosion nicht bewohnbar, zahlt der Versicherer für die Unterbringung in einem Hotel einen festgelegten Tagessatz.

  • Hinweis: Bei einem Schaden leistet die Hausratversicherung maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme

Gut versichert bei Explosion und Implosion: Jetzt beraten lassen

Explosionen sind nicht nur gefährlich, sie können auch schwere Schäden anrichten. Vor allem, wenn es infolge zu einem Brand kommt oder Teile durch die Luft fliegen. Für diese Fälle bietet die Hausratversicherung Schutz. Sie ersetzt den entstandenen Schaden am Inventar und kommt für Aufräum- und Lagerkosten auf. Auch die Unterbringung in einem Hotel ist mitversichert, wenn das Zuhause vorerst nicht bewohnbar ist.

Möchten Sie sich vor dieser Gefahr schützen? Dann raten wir Ihnen zum Abschluss einer Hausratversicherung. Unsere Experten sind Ihnen dabei behilflich und beantworten gerne alle Ihre Fragen rund um die Hausrat und ihre versicherten Risiken. Buchen Sie dazu hier einen Termin mit uns.

Ein Beitrag der versifair-Redaktion