Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür aufkommen, so sieht es das deutsche Rechtssystem vor. Und dabei haftet der Verursacher mit seinem gesamten Vermögen. Ein kleiner Schaden wie eine zerbrochene Scheibe mag zu verschmerzen sein. Doch wie sieht es bei einem Personenschaden aus? Wird ein Mensch verletzt und trägt womöglich sogar bleibende Schäden davon, muss der Verantwortliche die Kosten übernehmen. Dabei können die Forderungen die Millionengrenze übersteigen. Eine private Haftpflichtversicherung schützt in solchen Fällen. Denn sie leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Die private Haftpflichtversicherung ist in Deutschland keine Pflichtversicherung. Dennoch stellt sie eine der wichtigsten Absicherungen dar. Denn sie schützt ihre Versicherten vor teuren Schadensersatzforderungen Dritter. Sie springt ein, wenn der Versicherungsnehmer für einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verantwortlich ist. Damit schützt sie seine finanzielle Existenz. Gleichermaßen prüft die Haftpflichtversicherung aber auch, ob die Schadensersatzforderungen berechtigt sind. Und wenn nicht, wehrt sie unberechtigte Ansprüche gegen ihren Kunden ab. Notfalls auch vor Gericht. Damit fungiert eine Privathaftpflicht gleichzeitig als passiver Rechtsschutz.
Vor Missgeschicken ist niemand bewahrt. Ein Glas Wasser wird über das Smartphone des Arbeitskollegen geschüttet, mit dem Fahrrad ein Auto zerkratzt oder der Fußball fliegt versehentlich in das Fenster des Nachbarn. Sachschäden können die Verursacher teuer zu stehen kommen.
Noch kostspieliger wird es, wenn eine Person verletzt wird. Wer trotz roter Fußgängerampel noch schnell die Straße überqueren möchte und dabei einen Fahrradfahrer zu Fall bringt, kann mit teuren Schadensersatzforderungen rechnen. Denn die Forderungen belaufen sich schlimmstenfalls nicht nur auf die Behandlungskosten und den Verdienstausfall. Sondern auch auf ein hohes Schmerzensgeld bei bleibenden Schäden.
Gegen all diese Risiken bietet eine Haftpflicht Schutz. Die private Haftpflichtversicherung ist damit nicht nur sinnvoll, sondern wichtig. Denn diese Policen sind für weniger als 100 Euro im Jahr erhältlich, können aber vor Schäden in Millionenhöhe schützen.
Kinder unter sieben Jahren sind nicht haftbar. Und auch ältere Kinder haben nach deutschem Gesetz Sonderrechte. Dennoch müssen Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Und tun sie das nicht, haften sie für die Schäden ihrer Kinder. Auch in diesem Fall springt die Privathaftpflichtversicherung ein und bietet Schutz für die ganze Familie.
Die Privathaftpflichtversicherung ist für alle Personen sinnvoll. Doch unterscheiden sich die einzelnen Tarife dahingehend, wer abgesichert werden soll. So gibt es spezielle Policen für Personengruppen, aber auch für bestimmte Risiken.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden im privaten Bereich ab. Gewerbetreibende benötigen eine spezielle Betriebshaftpflichtversicherung für ihren Bedarf. Für einige Berufszweige empfiehlt sich außerdem eine Vermögensschadenhaftpflicht.
Tipp: Einige Privathaftpflichtversicherungen können eine Haus- und Grundbesitzer- sowie Gewässerschadenhaftpflicht beinhalten.
Die Privathaftpflichtversicherung schützt ihre Versicherten vor den Gefahren des alltäglichen Lebens. Dazu gehört in erster Linie der Ersatz berechtigter Schadenersatzansprüche Dritter. Doch nicht alle Versicherer bieten dieselben Leistungen. Einige Tarife sehen Leistungsbausteine vor, die über den klassischen Schutz der Privathaftpflicht hinausgehen. Auf die folgenden Kriterien sollte bei der Wahl eines Tarifs geachtet werden.
Am wichtigsten bei der Privathaftpflichtversicherung ist die Wahl einer ausreichend hohen Versicherungssumme. Sogenannte Basistarife bieten hier häufig keinen angemessenen Schutz. Denn die gesetzliche Haftung ist unbegrenzt und kann mehrere Millionen betragen.
Empfehlenswert sind Tarife mit mindestens 10 Millionen Euro Versicherungssumme. Besser noch 50 Millionen oder Policen, die eine unbegrenzte Leistung vorsehen. Hinweis: Die Versicherungssumme bei Personenschäden sollte Minimum 10 Millionen je geschädigte Person betragen.
Mieter einer Wohnung sollten darauf achten, dass der Tarif Mietsachschäden bezahlt. Darunter fallen Schäden an gemietetem Eigentum, die über die normale Nutzung hinausgehen. Zum Beispiel, wenn es beim Verschieben eines Möbelstücks zu tiefen Kratzern im Boden kommt. Nicht versichert in der Privathaftpflichtversicherung sind hingegen Schäden, die aus der normalen Nutzung resultieren. Dazu gehören Kratzer im Boden durch Schuhe, die bei der regelmäßigen Beanspruchung entstehen.
Der Verlust fremder Schlüssel kann den Verursacher teuer zu stehen kommen. Insbesondere bei Schließanlagen. Denn im Verlustfall muss die gesamte Anlage inklusive aller Schlüssel getauscht werden. Eine Privathaftpflichtversicherung bietet die Möglichkeit, den Verlust fremder privater und beruflicher Schlüssel abzusichern.
Die Forderungsausfalldeckung übernimmt die Kosten, wenn der Versicherungsnehmer durch eine andere Person geschädigt wird. Sie springt ein, wenn der fremde Verursacher keine eigene Haftpflicht besitzt und nicht in der Lage ist, für den Schaden aufzukommen.
Tarife mit einer Best-Leistungsgarantie regulieren den Schaden so wie der beste Versicherer auf dem Markt. Das bedeutet, sie schließen Risiken ein, die nicht im eigenen Tarif vorgesehen sind, aber in einer anderen, vergleichbaren Police abgedeckt wären. Dafür müssen die Versicherten jedoch nachweisen, dass eine andere Gesellschaft den Schaden bezahlen würde.
Generell ist eine private Haftpflichtversicherung für jede Person nicht nur sinnvoll, sondern sehr wichtig. Denn ein Schaden ist schnell passiert und kann die gesamte finanzielle Existenz des Verursachers bedrohen.
Mit einer Privathaftpflichtversicherung schützen Sie sich, Ihren Partner und Ihre Kinder vor diesem Risiko. Lassen Sie sich jetzt durch unsere Versicherungsexperten beraten und finden Sie den passenden Tarif für Ihren individuellen Bedarf.