Hausratversicherung

Schutz für Ihren Besitz

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Die Hausratversicherung: Optimaler Versicherungsschutz für Ihr Eigentum

Ihr Zuhause ist den Menschen lieb und teuer. Und erst durch persönliche Gegenstände und die passende Einrichtung werden die eigenen vier Wände zu einem Heim. Doch was passiert, wenn das gesamte Hab und Gut plötzlich zerstört wird? Oder wenn auch nur ein Teil davon stark beschädigt wird?

Der seelische Schmerz, wenn lieb gewonnene und persönlich wertvolle Gegenstände beschädigt oder zerstört werden, lässt sich nicht nehmen. Aber zumindest die finanzielle Belastung. Und dafür gibt es die Hausratversicherung. Denn diese kommt im Schadensfall für die Kosten der Wiederbeschaffung auf und erstattet immerhin den materiellen Verlust der jeweiligen Gegenstände.
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Was ist eine Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung gehört zu den sogenannten Sachversicherungen. Sie bietet finanziellen Schutz, wenn Inventar durch einen versicherten Schaden beschädigt oder zerstört wird. Dabei sind nicht nur Einrichtungsgegenstände wie Möbel oder der teure Fernseher versichert. Auch Gebrauchsgegenstände wie Kleidung und Geschirr. Sogar Wertsachen und Fahrräder lassen sich über die Hausratversicherung absichern.

Dafür braucht man eine Hausratversicherung

Viele Menschen fragen sich, wofür man eine Hausratversicherung eigentlich braucht. Schließlich sind die Gegenstände meist sowieso nicht mehr ganz neu. Und Möbel, Kleidung, ja sogar Fernseher lassen sich heutzutage relativ preiswert erstehen.
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Die Gefahrbei einem Schaden liegt meist nicht darin, dass ein einzelnes Möbelstück zerstört wird. Ein Schrank, der durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser beschädigt wird, lässt sich ersetzen. Selbst eine neue Couch kann zwar schmerzen, doch ist sie bezahlbar.

Doch in den meisten Fällen werden bei einem Schaden nicht nur einzelne Gegenstände beschädigt. Ein Brand beschränkt sich nicht auf den Tisch, auf dem die Kerze steht. Das Feuer breitet sich aus und beschädigt zusätzlich Stühle, Schränke, Couch und viele weitere Einrichtungsgegenstände. Schlimmstenfalls kann sogar das gesamte Hab und Gut zerstört werden.
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Was ist eine Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung ist dafür da, um im Schadensfall finanzielle Sicherheit zu bieten. Dabei spielt es keine Rolle, ob einzelne Gegenstände oder das komplette Inventar beschädigt wurden. Denn sie ermöglicht es, auch bei einem Totalschaden den gesamten Hausrat zu ersetzen. Und damit sorgt die Versicherung nicht nur für Entlastung. Sie schützt auch die finanzielle Existenz der Betroffenen.

Welche Gefahren sind versichert?

Die versicherten Gefahren sind immer vom gewählten Tarif abhängig. Dabei unterscheiden die meisten Gesellschaften zwischen einem Basisschutz und einem erweiterten Versicherungsschutz, bei dem zusätzliche Gefahren mitversichert sind. Als Voraussetzung für den Versicherungsschutz gilt, dass sich die Gegenstände in der Wohnung oder einem dazugehörigen beziehungsweise mitversicherten Raum befinden.
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Zusätzlich beinhaltet die Hausratversicherung meist eine sogenannte Außenversicherung. Das bedeutet, auch Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet ist mitversichert. Doch grundsätzlich nicht länger als drei Monate.

Versicherungsschutz besteht somit, wenn im Urlaub die wertvolle Kamera geraubt oder bei einem Einbruch in das Hotelzimmer gestohlen wird. Aber auch, wenn ein Brand im Hotel das Gepäck zerstört.

Einige gute Tarife bieten auch die sogenannte Allgefahrendeckung an. Diese erweitert den klassischen Versicherungsschutz um einige unbenannte oder unbekannte Gefahren und bietet den Vorteil der Beweislastumkehr an. Mehr Informationen zur Allgefahrendeckung finden Sie hier (separaten Beitrag verlinken).
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In diesen Fällen besteht kein Versicherungsschutz

Fällt ein Gegenstand herunter oder geht durch Verschleiß oder den Gebrauch kaputt, besteht kein Versicherungsschutz über die Hausratversicherung. Nicht versichert sind außerdem Schäden durch Naturgewalten wie Erdbeben, wenn die Klausel „Elementargefahren“ nicht eingeschlossen ist.


Nicht jeder Versicherer leistet zudem bei grober Fahrlässigkeit. Lässt eine versicherte Person eine auf dem Herd erhitzte Pfanne unbeaufsichtigt, woraufhin durch das heiße Fett ein Feuer entfacht, leistet die Versicherung nur, wenn Schäden durch grobe Fahrlässigkeit mitversichert sind.
In den Basistarifen sind außerdem Sengschäden sowie Schäden durch Rauch und Ruß häufig nicht mitversichert.

Was ist über die Hausratversicherung versichert?

Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Gardinen, Bilder und Teppiche
Gebrauchsgegenstände wie Fernseher, Computer, Stereoanlage, Kleidung und Wäsche
Verbrauchsgegenstände wie Nahrungs- und Genussmittel
Sofern im Tarif vereinbart:
Wertsachen wie Schmuck, Bargeld und Antiquitäten
Fahrräder oder auch E-Bikes
Glas - sprich alles ebenflächige Glas wie Scheiben, Spiegel, Schrankverglasungen
Einige Tarife am Markt bieten weitere modulare Bausteine wie z. B. “Smart Home”, “Fahrradkasko”, “Cyberschutz” oder “Unterwegs” an. Durch diese Bausteine kann der Kunde den Versicherungsschutz individuell an seinen Bedarf anpassen.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass über die Hausratversicherung alle beweglichen Gegenstände versichert sind, die bei einem Umzug mitgenommen werden. 
Auch geliehene Gegenstände sind mitversichert. Unter den Versicherungsschutz fallen außerdem vom Mieter eingebrachte Sachen. Dazu gehört eine Einbauküche, wenn diese auch wieder ausgebaut werden kann. Selbiges gilt für Böden, die der Mieter eingebracht hat. Obwohl sie als Gebäudebestandteile gelten, sind bei einigen Anbietern außerdem Markisen und Antennen mitversichert. Die meisten Anbieter erstrecken ihren Versicherungsschutz zudem auf Gartenmöbel.
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Wertsachen

Unter die Bezeichnung Wertsachen fallen in der Hausratversicherung Urkunden und Wertpapiere, Bargeld, Schmuck und Edelsteine, Medaillen und Münzen, Antiquitäten, Pelze, Perlen, Briefmarken sowie Gegenstände aus Gold und Silber. Für diese speziellen Hausratgegenstände schreiben die Versicherer eine Entschädigungsgrenze vor, meist 20 Prozent der Versicherungssumme. Diese kann allerdings gegen einen Mehrbeitrag erhöht werden. Wer teure Wertsachen besitzt, muss somit entsprechend die Entschädigungsgrenze anpassen.
Des Weiteren sehen die Versicherer eine besondere Aufbewahrung von Wertsachen vor, um die maximale Entschädigung zu erhalten. Bei manchen Anbietern ist die Aufbewahrung in einem zertifizierten Safe ausreichend, andere wiederum fordern einen verschließbaren, mehrwandigen Stahlschrank mit einem Mindestgewicht von 200 Kilogramm.
Hinweis: 
Für einzelne Wertsachen können besondere Entschädigungsgrenzen gelten. Davon sind im Regelfall Bargeld, sowie Wertpapiere und Urkunden betroffen.
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Fahrräder

Fahrräder sind ohne Einschluss dieser Klausel über die Hausratversicherung abgesichert, solange sich diese am Versicherungsort befinden. Allerdings finden die meisten Diebstähle außerhalb der Wohnung statt. Durch den Einschluss der Klausel „Fahrraddiebstahl“ besteht Versicherungsschutz, wenn das verschlossene Fahrrad gestohlen wird.

Bei einigen Anbietern kann die sogenannte Nachtzeitklausel gelten. Dann besteht zwischen 22 und 6 Uhr kein Versicherungsschutz, wenn sich das verschlossene Rad auf der Straße befindet. Gute Tarife verzichten jedoch auf die Nachtzeitklausel und versichern das Fahrrad rund um die Uhr.

Glas

Durch den Einschluss der Klausel „Glasbruch“ besteht Versicherungsschutz bei Bruchschäden an Gebäude und / oder Mobiliarverglasung. Neben Vitrinen und Wintergärten sind auch Ceran-Kochfelder mitversichert. Viele Anbieter übernehmen bei einem Schaden am Kochfeld nicht nur die Kosten für das Glas, sondern auch für die Elektronik.
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Was zahlt eine Hausratversicherung?

In jedem Tarif wird genau definiert, bei welchen Schäden die Hausratversicherung leistet und welche Gegenstände sie ersetzt. Dabei kommt die Versicherung für den Wiederbeschaffungswert des beschädigten oder zerstörten Gegenstands auf. Je nach Schwere des Schadens kann die Gesellschaft auch die Reparaturkosten oder eine Wertminderung bezahlen, wenn der Gegenstand noch nutzbar ist.
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Des Weiteren sind über die Hausratversicherung, je nach Anbieter, weitere Kosten im Zusammenhang mit einem versicherten Schaden abgedeckt. Dazu gehören mitunter:
Aufräum- und Abbruchkosten
Bewegungs- und Schutzkosten
Lager- und Transportkosten
Hotelunterbringung bei Unbewohnbarkeit der Wohnung
Schlossänderungskosten
Reparaturkosten am Gebäude nach einem Einbruchdiebstahl
Rückreisekosten aus dem Urlaub bei einem erheblichen Schaden

Die Versicherungssumme

Die Hausratversicherung leistet bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Grundsätzlich können Antragsteller selbst entscheiden, wie hoch diese sein soll. Dabei unterscheiden die Gesellschaften zwischen einer individuellen und einer pauschalen Versicherungssumme.

Des Weiteren sind über die Hausratversicherung, je nach Anbieter, weitere Kosten im Zusammenhang mit einem versicherten Schaden abgedeckt. Dazu gehören mitunter:

Individuelle (reelle) Versicherungssumme

Bei einer individuellen Versicherungssumme schätzen die Antragsteller selbst, wie hoch der Wert ihres Hausrats ist. Bei Neuanschaffungen müssen sie die Summe entsprechend anpassen. Außerdem müssen sie jeden Gegenstand berücksichtigen, und zwar zum Neuwert. Auch wer Möbel geschenkt bekommt, muss ihren Wert ermitteln. Denn im Schadensfall ersetzt die Versicherung schließlich den Wiederbeschaffungswert.

Um die individuelle Versicherungssumme zu ermitteln, gehen die Antragsteller Raum für Raum durch. Dabei notieren sie sich die Gegenstände im Zimmer und deren Neuwert. Die Einzelposten werden dann addiert und der Gesellschaft als Versicherungssumme mitgeteilt. Zusätzlich kann dem Versicherer eine Liste mit dem gesamten Eigentum beigelegt werden. Eine Inventarliste finden sie hier (PDF-Dokument verlinken)

Vorteile 

Die Summe des Hausrats lässt sich exakt beziffern und die Versicherten riskieren bei einer genauen Ermittlung nicht über- oder unterversichert zu sein.

Nachteile

Der Wert muss akribisch genau ermittelt und in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Es besteht zudem die Gefahr einer Unterversicherung.

Pauschale Versicherungssumme

In einigen Fällen ist anstelle der individuellen Ermittlung eine pauschale Versicherungssumme ratsamer. Dabei legen die meisten Gesellschaften einen Wert von mindestens 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche zugrunde. Bei einer 100 Quadratmeter großen Wohnung würde die Versicherungssumme somit 65.000 Euro betragen. Der Vorteil der pauschalen Summenermittlung ist, dass die Versicherung bei diesem Vorgehen einen Unterversicherungsverzicht gewährt. Das bedeutet, im Schadensfall verzichtet die Gesellschaft auf die Prüfung des tatsächlichen Werts. Denn würde dieser über der vereinbarten Versicherungssumme liegen, kürzt die Versicherung die Leistung.

Vorteile 

Der Wert des Hausrats muss nicht aufwendig ermittelt werden. Zudem verzichten die meisten Gesellschaften bei einer pauschalen Wertermittlung auf eine Leistungskürzung bei Unterversicherung.

Nachteile

Die Versicherungssumme kann zu hoch angesetzt sein, was zu unnötig teuren Beiträgen führt. Oder zu niedrig, wodurch die Leistung im Schadensfall nicht ausreicht.

Wie teuer ist eine gute Hausratversicherung?

Die Kosten für eine Hausratversicherung sind von verschiedenen Faktoren abhängig. In erster Linie spielt der gewünschte Versicherungsschutz eine Rolle. Wer beispielsweise Elementargefahren wie Erdbeben einschließen möchte, muss mit einem entsprechenden Mehrbeitrag rechnen. Auch die Höhe der Versicherungssumme ist für den Beitrag ausschlaggebend.
Bei der Prämienkalkulation berücksichtigen die Versicherer außerdem den Wohnort. Vor allem bei Elementargefahren können bestimmte Regionen zu einem Risikozuschlag führen. In einigen Fällen ist eine Absicherung gegen Naturgefahren aufgrund des erhöhten Risikos sogar ausgeschlossen.

Um die Kosten für die Hausratversicherung zu senken, kann ein Selbstbehalt vereinbart werden. Dieser sollte allerdings nicht zu hoch sein, um im Schadensfall nicht in finanzielle Engpässe zu geraten. Wer zudem die Prämie jährlich bezahlt, zahlt in der Regel einen geringeren Beitrag als bei einer monatlichen Zahlweise. Es gibt jedoch Gesellschaften, welche auch bei unterjähriger Zahlweise auf Ratenzahlungszuschläge verzichten.

Wie kann ich meine Hausratversicherung wechseln?

Es gibt verschiedenste Vertragsgestaltungen auf dem Markt.
Verträge können eine Vertragslaufzeit von 1 bis 3 Jahren aufweisen.
Generell haben alle Sachverträge eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ablauf. Den Ablauf sieht man auf der Versicherungspolice.
Sie waren unzufrieden mit der Schadenregulierung? Ihnen steht nach Abschluss ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht zu.
Das ist Ihnen alles zu aufwendig? Lassen Sie uns den Vertrag prüfen und wir kümmern uns bei Bedarf um alle Weitere.

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