28. Januar 2021

Die Allgefahrendeckung in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung

Gewöhnlich bietet eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung Schutz gegen die gängigen Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Doch gibt es weitaus mehr Risiken, die eine Immobilie oder das eigene Hab und Gut bedrohen. Gegen diese besteht allerdings kein Versicherungsschutz, wenn sie nicht explizit im Vertrag aufgeführt sind. Eine Allgefahrenversicherung kommt dieser Problematik zuvor. Denn bei dieser Absicherung werden Schäden nicht konkret benannt, wodurch alle möglichen Gefahren abgedeckt sind. Umfangreicher können Verbraucher ihre Immobilie oder ihren Hausrat somit nicht absichern. 

Was ist eine Allgefahrenversicherung genau? 

Nicht immer lassen sich Gefahren und Risiken vorhersehen. Vor dieser Problematik stehen auch Verbraucher, die sich dafür entscheiden müssen, gegen welche Schäden sie ihren Hausrat oder ihre Immobilie absichern. Abhilfe schafft die sogenannte „Allgefahrendeckung“, oder auch als „Allgefahrenversicherung“ bekannt. Dabei werden die versicherten Gefahren nicht ausschließlich benannt, wodurch ein bestmöglicher Versicherungsschutz geboten werden soll. 

Bei einer Allgefahrendeckung sind somit alle möglichen Risiken mitversichert, die nicht in den Vertragsbedingungen ausgeschlossen sind.  

Wie lässt sich durch eine Allgefahrendeckung die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung aufwerten? 

Die Allgefahrenversicherung beruht auf dem Allgefahren-Prinzip: Alle Schäden und Risiken sind im Versicherungsschutz eingeschlossen. Es sei denn, sie werden in den Vertragsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen. Die Besonderheit im Vergleich zu anderen Versicherungen liegt also darin, dass nicht die versicherten Gefahren in den Vertragsbedingungen benannt sind. Sondern lediglich die Risiken und Schäden, bei denen kein Versicherungsschutz besteht. Und diese beziehen sich meist auf nicht kalkulierbare Ereignisse wie z. B. Schäden durch Krieg und Kernenergie oder arglistig und vorsätzlich herbeigeführte Schäden. 

Dieser Vorteil verbessert nicht nur den Versicherungsschutz der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Die Allgefahrendeckung schafft für die Versicherten auch mehr Transparenz. Denn sie müssen nicht zuerst analysieren, welche Risiken in ihrem Vertrag mitversichert und welche ausgeschlossen sind. Stattdessen müssen sie nur überprüfen, welche Schäden der Versicherer explizit ausschließt. Alle anderen möglichen Risiken und Schäden sind mitversichert. Auch die, die unvorhersehbar oder noch gar nicht bekannt sind - sogenannte unbekannte und unbenannte Gefahren. 

Umfangreicher Versicherungsschutz für die Immobilie oder den Hausrat 

Eine herkömmliche Wohngebäude- oder Hausratversicherung deckt in der Regel die Risiken Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl ab. Weicht die Schadensursache davon ab, besteht kein Anspruch, dass der Versicherer die Leistung erbringt. Schließlich muss der Schaden durch ein in den Bedingungen definiertes Risiko entstanden sein.  

Versicherte mit einer Allgefahrendeckung können hingegen beruhigter sein. Denn der Versicherer leistet, sofern die Schadensursache nicht in den Bedingungen ausgeschlossen ist. Somit sind weitaus mehr Schäden versichert als bei einer klassischen Versicherung. Beispielsweise Sturmschäden unter Windstärke 8. Oder Planschwasser. Und sogar Risiken, die heute noch nicht bekannt sind, sind im Leistungsumfang enthalten. Damit ist die Deckung der Allgefahrenversicherung deutlich umfangreicher als bei anderen Versicherungen. 

Zwei Schadenbeispiele aus der Praxis 

  • Bei Starkregen wird ein Balkon geflutet und das anstaute Wasser dringt durch die Balkontür in die Wohnung ein. Die “normalen” Bedingungen decken so einen Schaden nicht ab, auch nicht mit Einschluss der Elementarversicherung – da es sich nicht um eine Überschwemmung des Grundstücks im klassischen Sinne handelt. 
  • Durch Niederschläge sammelt sich Wasser im Lichtschacht, ohne dass das Grundstück überschwemmt wurde. Aufgrund des verstopften Abflusses im Lichtschacht drückte sich das Wasser anschließend durch das Kellerfenster und das Mauerwerk. Da sowohl das Fenster als auch das Mauerwerk ansonsten intakt waren, wurde der Schaden mit knapp 11.000 € reguliert. Ohne Allgefahrendeckung wäre es kein versicherter Schaden gewesen. 

 
Das sind nur zwei Beispiele, bei welchen es zu sehr hohen Schäden kommen kann. Es gibt auch viele andere mögliche Schäden, bei denen die Allgefahrendeckung hilft. Einige Versicherungsbedingungen gehen so weit, dass Sie auch Eigenschäden durch Mensch und Tier teilweise einschließen. 

Fazit: Lohnt sich eine Allgefahrenversicherung? 

Die Allgefahrenversicherung kann den Leistungsumfang einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung deutlich aufwerten. Denn umfangreicher könnte der Versicherungsschutz kaum sein. Die einzigen Ausschlüsse, die diese Verträge vorsehen, werden explizit in den Bedingungen aufgeführt. Daher ist es aber auch wichtig, vor Vertragsabschluss die im Vertrag genannten Leistungsausschlüsse genau zu prüfen. Man darf von der Allgefahrendeckung also nicht erwarten, dass alles versichert ist. Die richtige Definition der Allgefahrendeckung lautet demnach: “Alles außer Ausschluss”. 

Für Versicherte entsteht mit einer Allgefahrenversicherung nicht nur der Vorteil, dass ihr Hausrat oder ihre Immobilie umfangreich abgesichert ist. Sondern auch, dass die Vertragsbedingungen einfach und transparent sind. Dies erleichtert das Verständnis des häufig undurchsichtigen Bedingungswerks.  
 

Ein Beitrag der versifair-Redaktion