13. September 2021

Brandschäden - Jetzt absichern mit einer Hausratversicherung

Was als vermeintlich kleiner Brand beginnt, kann eine zerstörerische Kraft annehmen und Schäden in ungeahntem Ausmaß verursachen. Bei einem schweren Wohnungsbrand kann sogar das gesamte Hab und Gut zerstört werden. Zusätzlich ist das Zuhause vorerst nicht mehr bewohnbar, was weitere Kosten für die Unterkunft in einem Hotel mit sich bringt. Eine Hausratversicherung kann Sie zwar nicht vor der Gefahr eines Brandes schützen, aber zumindest finanzielle Abhilfe im Ernstfall schaffen.

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200.000 Wohnungsbrände im Jahr

Rund 200.000 Wohnungsbrände registriert der Deutsche Feuerwehrverband im Jahr. Die häufigsten Ursachen sind defekte und überbelastete Stromkabel. Doch auch menschliches Fehlverhalten ist ein häufiger Grund, dass Feuer ausbrechen. Sei es eine unbeaufsichtigte Kerze auf dem Adventskranz, Zigaretten oder ein Fettbrand auf der vergessenen Herdplatte.

Wohnungsbrände ziehen meist teure Schäden nach sich. Denn nicht nur das offene Feuer beschädigt das Inventar. Funkenflug sorgt für Sengschäden, Rauch und Ruß ist nicht mehr aus Polster und Textilien zu entfernen. Hinzu kommt das Löschwasser, das von der Feuerwehr zur Bekämpfung und Eindämmung des Feuers eingesetzt wird. Daraus können Schäden in Höhe von mehreren Tausend Euro entstehen. Vor allem, wenn der Brand auf die gesamte Wohnung übergreift und den ganzen Besitz zerstört. Eine Hausratversicherung hilft, um sich finanziell vor diesen Schäden zu schützen.

Brandschäden – die Hausratversicherung schützt

„Feuer“ ist einer der wichtigsten Leistungsbausteine der Hausratversicherung. Sie übernimmt infolge eines Brandes die Wiederbeschaffungskosten für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände. Außerdem kommt sie für Aufräum- und Abbrucharbeiten und die Sicherung sowie Lagerung des (unbeschädigten) Hausrats auf. Auch Sachverständigenkosten sowie Schadensabwendungs- und Schadensminderungskosten, wie das Nachfüllen des Feuerlöschers sind über die Police abgedeckt.

Sollte die Wohnung infolge eines Brandes nicht bewohnbar sein, zahlt die Hausratversicherung darüber hinaus die Unterbringung in einem Hotel. Dafür sieht der Versicherer einen festen Tagessatz für einen bestimmten Zeitraum vor.

Wann liegt ein Brandschaden vor?

Entscheidend für den Versicherungsschutz ist, dass es sich um einen Brand nach Definition handelt. Dies wird wie folgt in den Vertragsbedingungen hinterlegt:

  • Ein Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreiten kann.

So sind Brandschäden in der Hausratversicherung versichert, wenn ein Feuer entstanden ist. Dieses ist immer mit einer Lichterscheinung - einer Flamme verbunden. Wird hingegen ein Möbelstück durch einen Funken angesengt oder durch Ruß beschädigt, besteht laut Definition kein Versicherungsschutz. Denn es liegt kein offenes Feuer vor. Viele Versicherer bieten jedoch die Möglichkeit, auch diese Art von Schäden abzusichern. Dafür lassen sich Seng-, Rauch- und Rußschäden optional in den Versicherungsschutz aufnehmen oder sie sind in guten Policen bereits enthalten.

Rauch-, Ruß- und Sengschäden in der Hausratversicherung

Um durch Ruß und Rauch beschädigte Möbelstücke abzusichern oder Schäden infolge eines Funkenflugs, ist der Tarif auf die entsprechenden Leistungen zu prüfen. Sengschäden sind in der Hausratversicherung mitversichert, wenn diese aus einem Feuer resultieren. Um sich gegen diese Form von Schäden aber auch dann abzusichern, wenn zuvor kein Brand entstanden ist, muss die Police den Leistungsbaustein explizit enthalten. Doch Vorsicht: Einige Versicherer sehen für Sengschäden eine Summenbegrenzung vor.

Mitversicherung von grober Fahrlässigkeit

Menschliches Fehlverhalten ist die zweithäufigste Ursache für Wohnungsbrände. Insbesondere in der Adventszeit kommt es vermehrt zu Bränden, wenn die Kerzen auf dem Adventskranz aus den Augen gelassen werden. Wer Kerzen unbeobachtet brennen lässt oder die Pfanne mit heißem Fett vergisst, handelt grob fahrlässig. In diesem Fall darf der Versicherer die Leistung nicht nur kürzen. Er kann sogar von seiner Leistungspflicht zurücktreten. Daher ist es wichtig, einen Tarif zu wählen, der Schäden durch grobe Fahrlässigkeit abdeckt. Und zwar ohne Einschränkungen bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Ist eine Brandversicherung Pflicht?

Obwohl Wohnungsbrände schwere Schäden verursachen können, gibt es keine Pflicht, eine Brandversicherung abzuschließen. Lediglich für die Absicherung eines Wohngebäudes kann eine indirekte Verpflichtung bestehen, indem die Banken den Versicherungsschutz bei der Kreditvergabe voraussetzen.

Auch wenn Brandschäden nicht zwingend über eine Hausratversicherung abgesichert werden müssen, empfiehlt es sich, den Besitz entsprechend abzusichern. Denn eine Hausrat ist für wenige Euro im Monat erhältlich. Dafür schützt sie vor Schäden, die eine Bedrohung der finanziellen Existenz darstellen.

Darauf müssen Sie achten, wenn Sie Brandschäden in der Hausrat absichern möchten

  • Mitversicherung von Rauch- und Rußschäden: Achten Sie darauf, dass ein Leistungsanspruch besteht, wenn Ihr Inventar durch Rauch und Ruß beschädigt wird.
  • Mitversicherung von Sengschäden: Sengschäden müssen nicht aus einem offenen Feuer resultieren. Daher besteht regulär kein Versicherungsschutz, wenn die Hausrat Sengschäden nicht explizit absichert.
  • Mitversicherung von grober Fahrlässigkeit: Wer eine Kerze aus den Augen lässt, handelt grob fahrlässig. Entsteht dadurch ein Feuer, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder sogar verweigern. Daher ist es wichtig, dass der Tarif Schäden durch grobe Fahrlässigkeit abdeckt.
  • Schäden durch Löschmittel: Mit diesem Leistungsbaustein wird das Inventar versichert, das durch Löscharbeiten beschädigt oder zerstört wird. Sowohl durch Löschwasser wie auch bei der Benutzung eines Feuerlöschers.
  • Blitzschlag und Überspannung: Entsteht durch einen Blitzschlag oder Überspannung ein Brand, leistet die Feuerversicherung der Hausrat. Wenn allerdings ein Blitz einschlägt und mit dem Stromnetz verbundene Elektronik beschädigt, kommt die Brandversicherung nicht dafür auf, da kein Feuer vorliegt. Für diese Fälle sind die Zusatzbausteine „Schäden durch Blitzschlag und Überspannung“ notwendig.

 

Die Hausratversicherung schützt bei Brandschäden

Wohnungsbrände sind keine Seltenheit. Dabei verursachen sie nicht nur schwere Schäden, sie können auch die finanzielle Existenz der Bewohner bedrohen, wenn diese plötzlich vor der Asche ihres Besitzes stehen. Die Hausratversicherung schützt Sie zumindest finanziell vor dieser Gefahr. Denn sie leistet, wenn Ihr Hab und Gut durch ein Feuer beschädigt oder zerstört wird.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, sich umfangreich gegen Brandschäden abzusichern. Vereinbaren Sie dafür gerne einen Termin mit uns oder fordern Sie einen unverbindlichen Vergleich an.

Ein Beitrag der versifair-Redaktion