16. August 2021

Die erste gemeinsame Wohnung - Hausratschutz für Partner

Die erste gemeinsame Wohnung ist für Paare eine aufregende Zeit. Aus zwei Wohnungen wird eine gemacht, neue Möbelstücke gekauft und das zukünftige Heim Schritt für Schritt eingerichtet. Zusammenzuleben bringt viele Vorzüge mit sich. Nicht nur die Zeit zu zweit, die sich so leichter schaffen lässt. Auch finanziell birgt eine gemeinsame Wohnung Vorteile. Denn Miete und Einkäufe werden geteilt, Pendelkosten zum Partner entfallen. Außerdem lassen sich die Versicherungen zusammenlegen, sodass nicht mehr zwei separate Beiträge anfallen. Hier erfahren Sie, was Sie in Bezug auf die Hausratversicherung beachten müssen, wenn Sie mit Ihrem Partner zusammenziehen.

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Die gemeinsame Hausratversicherung für Partner

Aus zwei mach eins – dies gilt auch bei der Hausratversicherung. Denn Paare, die zusammenziehen, können und müssen ihren Hausrat mit einer Police absichern. Als Versicherungsort gilt die gemeinsame Wohnung. Und versichert ist der gesamte Hausrat, der sich darin befindet. Unabhängig davon, wer von beiden das Inventar gekauft hat.

Hinweis: Die Hausratversicherung schützt alle Gegenstände, die sich im Haushalt befinden. Neben Möbeln und Elektronik sind auch Wertsachen, Kleidung und Gebrauchsgegenstände versichert. Der Schutz besteht gegen die im Vertrag vereinbarten Gefahren. Dazu gehören Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl sowie Vandalismus. Außerdem lassen sich Überspannung, Blitzschlag und Elementargefahren wie Erdbeben und Hochwasser mitversichern.Geldmittel zur Hand, um Möbel und Kleidung zu kaufen sowie lieb gewonnene Spielsachen zu ersetzen.

Die Hausratversicherung zusammenlegen

Für die gemeinsame Wohnung müssen Paare keine neue Hausratversicherung abschließen. Stattdessen legen sie ihren Versicherungsschutz zusammen. Dafür bleibt eine der bereits vorhandenen Policen bestehen und wird für die neue Wohnung angepasst. Welcher Versicherungsschutz weiterhin besteht, ist davon abhängig, welcher Vertrag zuerst abgeschlossen wurde.

Zunächst ist zu prüfen, welche Hausratversicherung länger vorhanden ist. Diese Police bleibt bestehen. Der neuere Vertrag lässt sich ohne Wartezeiten kündigen. Somit wird die ältere Hausratversicherung fortgeführt und auf beide Partner umgeschrieben.

In der Regel lässt sich der neuere Vertrag problemlos kündigen. Denn für diese Fälle sehen die Versicherungen ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Würde der Schutz bestehen bleiben, wäre eine Doppelversicherung vorhanden. Der Kündigungstermin entspricht dem Zeitpunkt des Umzugs in die neue Wohnung.

Die Hausratversicherung an die gemeinsame Wohnung anpassen

Mit dem Zusammenziehen ändern sich auch die Anforderungen an den Versicherungsschutz. Dabei sollte zunächst die neue Wohnfläche angepasst werden. Außerdem kann der Bedarf an die Versicherungssumme höher ausfallen. Denn wenn zwei Haushalte zusammengelegt werden, steigt in der Regel auch der Wert des Inventars. Somit müssen sowohl die Quadratmeter Wohnfläche wie auch die Versicherungssumme überprüft und die neuen Gegebenheiten abgestimmt werden.

Hinweis: Passen Sie Ihren Versicherungsschutz nicht an die neue gemeinsame Wohnung an, kann das schwere Folgen haben. Denn ist der Wert des Hausrats höher als die vereinbarte Versicherungssumme, besteht eine Unterversicherung. Im Schadensfall würde die Erstattung nicht ausreichen, um die entstandenen Kosten zu decken. Außerdem darf der Versicherer zusätzlich die Leistung kürzen, wenn eine zu niedrige Versicherungssumme angesetzt und die Klausel „Verzicht auf Unterversicherung“ nicht im Vertrag enthalten ist.

Weitere gemeinsame Versicherungen

Paare, die zusammenziehen, können sich freuen. Denn sie sparen nicht nur an der Hausratversicherung. Auch andere Absicherungen lassen sich zusammenlegen und den Beitrag durch zwei teilen.

Die Privathaftpflichtversicherung lässt sich auf einen Paar- oder Familientarif umstellen. Auch hierbei gilt: die ältere Absicherung bleibt bestehen und wird an die zukünftigen Gegebenheiten angepasst. Der neue Vertrag lässt sich zum Zeitpunkt des Zusammenziehens kündigen.

Dasselbe gilt für die Rechtsschutzversicherung. Auch diese Versicherung bietet die Möglichkeit, einen Tarif für Paare abzuschließen. Dabei ist darauf zu achten, dass alle relevanten Leistungsbausteine in der gemeinsamen Absicherung enthalten sind.

Gut versichert in der neuen Wohnung: Jetzt beraten lassen

Die erste gemeinsame Wohnung verspricht eine aufregende Zeit. Damit zwischen all dem Trubel nicht der Versicherungsschutz auf der Strecke bleibt, sollten Sie sich zeitnah darum kümmern. Dann bleibt noch vor dem Umzugsstress genügend Zeit, um alle wichtigen Fragen rund um den Hausratschutz zu klären.

Als Versicherungsmakler sind wir Ihnen dabei gerne behilflich. Wir überprüfen für Sie, welche Verträge bestehen bleiben und unterstützen Sie dabei, sich und Ihren Partner ordentlich abzusichern. Vereinbaren Sie dafür hier einen Termin mit uns.

Ein Beitrag der versifair-Redaktion