27. September 2021

Hausratversicherung für meine Mietwohnung - Wirklich notwendig?

Ist eine Hausratversicherung für meine Mietwohnung wirklich notwendig? Diese Frage stellen sich viele Mieter. Schließlich sind sie nicht Eigentümer der Wohnung, in der sie leben. Nachfolgend erfahren Sie, weshalb die Hausratversicherung nichts mit Ihrem Mietverhältnis zu tun hat und weshalb die Absicherung auch für Mieter sinnvoll ist.

Die Hausratversicherung für die Mietwohnung: Versicherungsschutz über den Vermieter?

Häufig herrscht unter Mietern Unklarheit darüber, wer für den Abschluss der Versicherungen für die Wohnung verantwortlich ist. Denn im Besitz und in der Verantwortung für Schäden an der Mietwohnung ist der Vermieter. Dies gilt allerdings nur für das Gebäude und fest damit verbundene Bestandteile. Die Sanitäranlagen und die maßgefertigte Einbauküche sind über die Wohngebäudeversicherung versichert, die vom Vermieter abgeschlossen wird. Ebenso die Böden.

Der Hausrat hingegen ist im Besitz des Mieters. Er ist selbst dafür verantwortlich, sein Eigentum wie Möbel, Fernseher, Geschirr, Teppiche etc. abzusichern. Somit muss der Mieter selbst eine Hausratversicherung abschließen. Dies kann der Vermieter nicht für ihn übernehmen. Der Versicherungsschutz gilt dann auch für Gebäudebestandteile, die vom Mieter eingebracht wurden. Beispielsweise ein neuer Boden oder eine Küche.

  • Der Vermieter ist für den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung zuständig, die das Gebäude und dessen fest verbundene Teile absichert. Der Hausrat ist im Besitz des Mieters, weshalb er selbst eine Hausratversicherung für sein Eigentum abschließen muss.

Ist eine Hausratversicherung für Mieter Pflicht?

Von Vermietern wird immer häufiger gefordert, dass die Bewohner ihrer Wohnungen eine Hausratversicherung abschließen. Seitens des Gesetzgebers können die Eigentümer den Abschluss der Versicherung jedoch nicht verlangen. Denn die Hausrat ist eine freiwillige Absicherung, für die keine Pflicht besteht. Doch auch wenn Sie als Mieter rechtlich auf der sicheren Seite sind: Verlangt der Vermieter eine Hausratversicherung und Sie verweigern den Abschluss, wird er sich vermutlich für einen anderen Interessenten entscheiden. Doch sinnvoll ist die Absicherung allemal, denn sie schützt Ihr Hab und Gut im Schadensfall.

Was zahlt eine Hausratversicherung für die Mietwohnung?

Die Hausratversicherung deckt den Hausrat ab. Dazu gehören Mobiliar wie das Bett und die Couch. Aber auch Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände. Der Fernseher ist genauso versichert wie die Kleidung im Schrank. Dabei leistet die Versicherung, wenn der Besitz durch einen versicherten Schaden beschädigt oder zerstört wird. Zu den versicherten Gefahren zählen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Explosion, Implosion, Überspannung, Blitzschlag, Raub, Einbruchdiebstahl und Vandalismus. Optional lässt sich der Versicherungsschutz um eine Elementargefahrendeckung erweitern, die bei Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen, Erdsenkung, Hochwasser, Starkregen, Rückstau und Vulkanausbruch leistet.

Alle Tarife lassen sich erweitern und dem Bedarf anpassen. So kann der Schutz mit einer Fahrraddiebstahlversicherung ergänzt werden. Damit sind Fahrräder auch außerhalb verschlossener Räume bei Diebstahl versichert, solange diese mit einem Fahrradschloss gesichert werden. Des Weiteren kann eine zusätzliche Glasversicherung ratsam sein. Mobiliar- und Gebäudeverglasung lassen sich bereits für wenige Euro im Monat absichern. Die meisten Versicherer schließen zudem Glaskeramik-Kochfelder inklusive Elektronik ein.

Ist eine Hausratversicherung für die Mietwohnung notwendig?

Grundsätzlich besteht keine Pflicht, eine Hausratversicherung als Mieter abzuschließen. Auch wenn der Vermieter diese vorschreiben sollte. Allerdings kann sich der Wohnungseigentümer für einen anderen Interessenten entscheiden, wenn keine entsprechende Police vorgewiesen werden kann.

Auch wenn Mieter nicht Eigentümer der Wohnung sind, in der sie leben, ist eine Hausratversicherung sinnvoll. Denn damit schützen sie ihren Besitz – ihr Inventar – vor einer Vielzahl an Gefahren. Sie erhalten einen finanziellen Ausgleich in Höhe des Wiederbeschaffungswerts, wenn Möbel durch einen Brand beschädigt werden oder durch einen Blitzschlag der Fernseher und Computer zerstört sind. Damit schützen sie ihr eigenes Hab und Gut und im Falle eines schweren Schadens ihre finanzielle Existenz. Somit ist die Hausratversicherung für Mieter nicht zwingend notwendig beziehungsweise vorgeschrieben, aber durchaus sinnvoll.

Ihren Besitz in der Mietwohnung versichern: Jetzt beraten lassen

Mit der Hausratversicherung schützen Sie Ihr Hab und Gut im Schadensfall. Sie sind zwar nicht zum Abschluss der Versicherung verpflichtet, dennoch bietet die Hausrat einen guten und leistungsstarken Versicherungsschutz.

Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich, Ihr Inventar abzusichern. Gemeinsam ermitteln wir Ihren Bedarf und finden die passende Absicherung. Dabei können wir auch etwaige Zusatzleistungen wie einen Schutz bei Fahrraddiebstahl und die Mitversicherung von Glasmobiliar berücksichtigen. Fordern Sie dafür hier einen unverbindlichen Vergleich an oder vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch mit uns.

Ein Beitrag der versifair-Redaktion