Die Hausratversicherung schützt unseren Besitz im Schadensfall. Sie leistet, wenn Möbel durch austretendes Leitungswasser beschädigt werden oder ein Brand die Wohnungseinrichtung zerstört. Um im Fall der Fälle jedoch ausreichend Versicherungsschutz zu bieten, muss die Versicherungssumme dem Wert des Hausrats entsprechen. Ist diese zu niedrig angesetzt, erhält der Versicherte nicht nur eine zu geringe Erstattung. Zusätzlich darf der Versicherer die Leistung kürzen – wenn kein Unterversicherungsverzicht vereinbart wurde.
Die Hausratversicherung dient dazu, bei versicherten Schäden am Eigentum einen finanziellen Ausgleich zu schaffen. Dafür ersetzt sie den Versicherten den entstandenen Schaden. Wird der gesamte Besitz zerstört, leistet sie maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Die Versicherungssumme muss dem Gesamtwert des Hausrats entsprechen. Nicht nur, um bei einem Totalschaden bedarfsgerecht versichert zu sein. Denn während eine Überversicherung dazu führt, dass die Versicherungsnehmer unnötig hohe Beiträge zahlen, hat eine Unterversicherung gravierende Folgen: Die Kunden haben ihren Hausrat nicht vollständig versichert. Einerseits erhalten sie bei einem Totalschaden eine zu geringe Leistung, um all ihre Besitztümer zu ersetzen. Und zudem darf der Versicherer die Erstattung kürzen.
Eine Unterversicherung bedeutet, dass der Hausrat nicht ausreichend versichert wurde. Er ist mehr wert, als in der Police angegeben ist. Stellt dies der Versicherer im Schadensfall fest, ist er dazu berechtigt, eine prozentuale Leistungskürzung vorzunehmen.
Besitzt der Versicherte beispielsweise eine Police mit einer Versicherungssumme von 50.000 Euro und ist sein Hausrat tatsächlich 100.000 Euro wert, besteht eine Unterversicherung. Die Gesellschaft darf die Leistung prozentual kürzen. In diesem Fall um 50 Prozent. Bei einem Schaden über 40.000 Euro erhält der Versicherte lediglich 20.000 Euro erstattet.
Beinhaltet die Hausratpolice die Klausel „Unterversicherungsverzicht“ oder „Verzicht auf Leistungskürzung bei Unterversicherung“ verzichtet der Versicherer im Schadensfall auf eine Prüfung der Versicherungssumme. Er erstattet dem Versicherten bei einem Totalschaden die vereinbarte Maximalleistung. Der Kunde trägt damit die eigene Verantwortung dafür, dass diese ausreichend ist. Da keine Prüfung stattfindet, gibt es auch keine Leistungskürzung, wenn die Erstattungsgrenze geringer ist als der tatsächliche Wert.
Die meisten Versicherungsgesellschaften vereinbaren den Unterversicherungsverzicht, wenn die Versicherten eine bestimmte Berechnungsform für die Versicherungssumme wählen. Entscheiden sie sich für eine Mindestversicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche, verzichtet der Versicherer auf eine Prüfung im Leistungsfall.
Je nach Gesellschaft bewegt sich der Mindestwert zwischen 600 und 850 Euro in der Hausratversicherung. Ist beispielsweise eine Mindestversicherungssumme von 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche vorgesehen, muss die Versicherungssumme für 100 Quadratmeter 65.000 Euro betragen.
Diese Summenberechnung bietet nicht nur den Vorteil, dass der Unterversicherungsverzicht vereinbart ist. Sondern auch, dass sich die Summe leicht ermitteln lässt. Andernfalls müssten die Kunden Raum für Raum durchgehen und schätzen, wie teuer ihr gesamter Hausrat ist.
Allerdings hat diese pauschale Wertermittlung auch einen Nachteil: Sie entspricht nicht der Realität. So kann die Erstattung je nach Besitz zu niedrig sein, aber auch zu hoch. Daher sollten die Versicherten dennoch grob überschlagen, was ihre Besitztümer wert sind. Und im Zweifelsfall die Versicherungssumme an den tatsächlichen Bedarf anpassen. Für die meisten Versicherungsnehmer ist der vereinfachte Unterversicherungsverzicht jedoch die beste Vorgehensweise, da das Prozedere der detaillierten Summenermittlung entfällt. Und sie, wenn sie neues Inventar kaufen, keine Nachmeldung machen müssen.
Die Versicherungssumme spielt bei der Hausratversicherung eine entscheidende Rolle. Denn sie muss ausreichend hoch sein, um den gesamten Bedarf zu decken. Und um eine Unterversicherung zu vermeiden. Aber eine zu hohe Entschädigungsgrenze führt dazu, dass Sie unnötig teure Beiträge bezahlen.
Unsere Versicherungsexperten sind Ihnen gerne behilflich. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren tatsächlichen Bedarf zu ermitteln, die richtige Versicherungssumme zu wählen und eine Unterversicherung zu vermeiden. Fordern Sie hier einen Vergleich an oder vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit uns.