Wenn ein Rohr platzt oder Leitungswasser aus einem undichten Ventil austritt, kann der Schaden verheerende Folgen haben. Nicht nur Wände und Boden werden dabei beschädigt, sondern auch Hausratsgegenstände zerstört. Und Wasserschäden sind keine Seltenheit. Sie richten jedes Jahr Milliardenschäden an. Doch schützt die Hausratversicherung in diesem Fall und was gibt es bei einem Wasserschaden zu beachten?
Wasserschäden können verschiedenste Ursachen haben. Am häufigsten liegt ein Rohrbruch vor. Frost, Materialfehler, Bauarbeiten und schlicht Verschleiß können den Rohren schaden und dafür verantwortlich sein, dass ungewollt Wasser austritt.
Es gibt jedoch weitere Ursachen für einen Wasserschaden: Defekte Ventile und Elektrogeräte wie Spülmaschine, Waschmaschine und Boiler. Undichte Wasserbetten und Aquarien. Auch Selbstverschulden wie eine überlaufende Badewanne kann für schwere Schäden verantwortlich sein.
Die Hausratversicherung zahlt bei Schäden an beweglichem Inventar. Das sind Möbel wie auch elektrische Geräte. Im Regelfall sind bei einer Hausrat Leitungswasserschäden versichert. Also wenn Leitungswasser bestimmungswidrig aus geplatzten Rohren, undichten Ventilen oder Heiz- und Klimaanlagen austritt. Einige Tarife schließen auch den Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten ein.
Versichert ist bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser aus:
Im Schadensfall kommt die Hausratversicherung nicht nur für den Ersatz der beschädigten Gegenstände auf. Sondern auch für die Reparatur-, Lager- und Aufräumkosten. Und falls notwendig, die Unterbringung in einem Hotel, wenn die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist.
Nicht jeder Schaden durch Wasser wird von der Hausratversicherung gedeckt. Sind zum Beispiel nur die Wände beschädigt oder fest installiertes Mobiliar wie eine maßgefertigte Einbauküche, handelt es sich nicht um einen Hausrat-, sondern um einen Gebäudeschaden.
Wasserschäden aus überlaufenden Badewannen sind nicht in allen Tarifen der Hausratversicherung versichert. Dasselbe gilt für Schäden, die aufgrund von porösen Dichtungen auftreten. Für Rückstau aus Abwasserrohren oder Naturereignisse wie Starkregen und Hochwasser bedarf es den separaten Zusatzbaustein „Elementargefahren“. Darüber hinaus prüft der Versicherer, ob die Kunden ihren vertraglichen Pflichten nachgekommen sind. Beispielsweise die Räume ausreichend beheizt haben, um einen Rohrschaden durch Frost zu verhindern. Eine Pflichtverletzung kann zur Kürzung oder Ablehnung der Leistung führen.
Neben der Hausratversicherung gibt es weitere Versicherungen, die bei einem Wasserschaden leisten. So sind Schäden am Gebäude, an fest verbundenen Teilen und Böden durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Diese zahlt für die Trocknung, Reparatur, Beseitigung und Instandsetzung nach einem Schaden. Doch wie auch bei der Hausratversicherung sind nicht alle Wasserschäden versichert. In der Regel sind Schäden durch Zu- und Ableitungsrohre der Wasserversorgung abgedeckt. Tritt das Wasser aufgrund von Rückstau, Hochwasser oder Starkregen in die Wohnung ein, ist eine Elementarschadenversicherung notwendig.
Auch die Privathaftpflichtversicherung bietet bei einem Wasserschaden Schutz. Nämlich dann, wenn Dritte dabei geschädigt werden. Tritt das Wasser aus einem undichten Ventil aus und richtet Schäden in der darunterliegenden Wohnung an, springt die Haftpflichtversicherung ein und kommt für berechtigte Schadensersatzansprüche auf.
Die Elementarversicherung ist eine Deckungserweiterung für die Absicherung des Gebäudes und des Hausrats. Sie leistet bei Naturereignissen wie Lawinen, Erdbeben. Schneedruck, Vulkanausbruch, Erdrutsch und Erdsenkung. Aber auch bei Starkregen, Rückstau und Hochwasser. Insbesondere in Hochwassergebieten kann sich der Einschluss dieser Zusatzversicherung lohnen.
Leitungswasserschäden werden häufig durch Gutachter der Hausratversicherungen geprüft. Wenn der Schaden umgehend beseitigt wird, bitten sie die zuständige Firma, das beschädigte Rohr für den Gutachter aufzubewahren. Zudem sollte die Dokumentation mit Fotos und Videos erfolgen.
Wasserschäden gehören zu den häufigsten Ursachen für Schäden an Hausrat und Gebäude. Doch gibt es in Bezug auf den Versicherungsschutz erhebliche Unterschiede zwischen den Anbietern und deren Tarifen. So sehen die sogenannten Basistarife der Hausratversicherung häufig keinen ausreichenden Schutz vor, wenn Wasser austritt und das Eigentum beschädigt. Und auch ältere Verträge haben meist Leistungslücken.
Unsere Experten überprüfen Ihren bestehenden Versicherungsschutz. Gemeinsam finden wir heraus, wie Sie sich und Ihr Eigentum rundum gut absichern können und bei einem Wasserschaden sowie anderen Schäden am Hausrat keine finanziellen Folgen fürchten müssen. Vereinbaren Sie dafür gerne ein unverbindliches Erstgespräch.