Wie lange sind Kinder in der Hausratversicherung mitversichert? Wie lässt sich der Hausrat von Kindern absichern, wenn diese in einer fremden Stadt studieren? Oder die erste eigene Wohnung beziehen? Diese und weitere Fragen stellen sich Eltern regelmäßig. Denn irgendwann kommt in jeder Familie der Zeitpunkt, an dem die Kinder auf eigenen Beinen stehen. Um ihnen den Start zu erleichtern und um sie gut abgesichert zu wissen, kümmern sich Eltern meist um den Versicherungsschutz. Im Folgenden erfahren Sie, wie Kinder in der Hausratversicherung abgesichert sind und wann sie einen eigenen Vertrag brauchen.
Wie Kinder in einer Hausratversicherung abgesichert sind, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. In erster Linie ist relevant, ob sie bei den Eltern wohnen oder einen eigenen Hausstand gegründet haben. Dann spielt es eine Rolle, ob sie zur Schule gehen, Studieren, Wehr- oder Freiwilligendienst leisten oder bereits mitten im Berufsleben stehen.
Im Gegensatz zur Privathaftpflichtversicherung sieht die Hausrat kein maximales Alter bei der Mitversicherung von Kindern vor. Wohnen diese noch zu Hause und haben keinen eigenen Hausstand gegründet, ist ihr Besitz über die Hausratversicherung der Eltern mitversichert. Wichtig ist, dass dessen Wert bei der Versicherungssumme berücksichtigt ist. Denn die Summe muss dem Neuwert des gesamten Hausrats entsprechen, der sich in der Wohnung befindet.
In der Regel leistet die Hausratversicherung nur am vereinbarten Versicherungsort. In diesem Fall innerhalb der elterlichen Wohnung. Doch gibt es die sogenannte Außenversicherung. Ziehen Kinder zu Ausbildungszwecken oder für den Wehr- oder Freiwilligendienst in eine eigene Studentenwohnung oder WG, greift die Außenversicherung. Unabhängig davon, ob sich der neue Wohnort im selben Ort oder weiter entfernt befindet. Der Hausrat des Kindes ist dann über die Hausratversicherung der Eltern versichert. Es gilt jedoch eine Summenbegrenzung. Meist zehn bis 20 Prozent der Gesamtversicherungssumme.
Die Außenversicherung für Kinder gilt, solange sich diese in der Ausbildung/im Studium befinden. Oder bis sie einen eigenen Hausstand gründen. Ab diesem Zeitpunkt benötigen sie eine eigene Versicherung. Außerdem sollte der Versicherer über die neuen Wohnumstände aufgeklärt und die Mitversicherung des Kindes außerhalb des Haushalts schriftlich bestätigt werden.
Ziehen die Kinder in ihre erste Wohnung und gründen einen eigenen Hausstand, benötigen sie eine eigenständige Hausratversicherung. Ab diesem Zeitpunkt besteht kein Versicherungsschutz mehr über den Vertrag ihrer Eltern. Neben der Hausratversicherung brauchen sie nun auch selbst eine Privathaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung.
Kinder benötigen erst eine eigenständige Hausratversicherung, wenn sie einen eigenen Hausstand gründen. Ziehen sie zu Ausbildungszwecken in eine WG oder ein Studentenwohnheim, ist ihr Besitz innerhalb des Zimmers versichert. Mindestens solange sie sich in Ausbildung befinden. Doch auch wenn sie einen eigenen Haushalt gründen, ist eine Hausratversicherung nicht teuer. Insbesondere in den ersten Jahren, wenn der Besitz begrenzt und nicht sehr hochwertig ist, lässt sich die Hausrat günstig abschließen.
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