13. August 2021

Rundum-Schutz für Ihre Familie - Die Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung als Rundum-Schutz für die Familie schützt alle Dinge, die sich in Ihren eigenen vier Wänden befinden. Von den Möbeln über die Spielsachen bis hin zur Kleidung im Schrank – die Hausrat ersetzt den finanziellen Wert Ihres Eigentums bei einer Vielzahl an Gefahren. So sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor, indem Sie ihren wertvollen Besitz absichern.

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Die Hausratversicherung für die Familie

Mit einer Hausratversicherung wird der bewegliche Besitz innerhalb der Wohnung versichert. Dazu gehört Mobiliar, Elektronik wie auch Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände und sogar Genussmittel. Im Falle eines versicherten Schadens erstattet der Versicherer den Neuwert des Eigentums, wenn dieses zerstört oder beschädigt wird. Auf diese Weise lässt sich zwar nicht der emotionale Wert, der mit dem Besitz verbunden ist, ersetzen, aber zumindest der finanzielle. Und es wird sichergestellt, dass Familien die Geldmittel zur Verfügung stehen, um im Falle eines Totalschadens für Ersatz zu sorgen.

Ein Einbruch oder ein Brand sind ein finanzieller Verlust und eine große emotionale Belastung. Mit einer Hausratversicherung stellen Sie sicher, dass Sie und Ihre Familie finanziell versorgt sind. Denn Sie bekommen die notwendigen Geldmittel zur Hand, um Möbel und Kleidung zu kaufen sowie lieb gewonnene Spielsachen zu ersetzen.

In diesen Fällen leistet die Hausratversicherung

Die Hausratversicherung sichert das bewegliche Inventar innerhalb der versicherten Wohnung ab. Damit ist der Besitz der Eltern wie auch der Kinder versichert. Ein Leistungsanspruch besteht, wenn der Hausrat durch ein im Vertrag abgesichertes Risiko beschädigt oder zerstört wird. Zu den versicherbaren Gefahren gehören Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Blitzschlag, Überspannung, Raub, Einbruchdiebstahl und darauf folgender Vandalismus. Um die Absicherung zu erweitern, lässt sich optional eine Elementargefahrendeckung einschließen. Damit besteht zusätzlich Versicherungsschutz bei Schäden durch Naturgewalten wie Hochwasser und Rückstau, Erdbeben, Vulkanausbruch, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen und Schneedruck.

Neben den beweglichen Gegenständen im Haushalt sind auch Wertsachen versichert. Darunter fallen Bargeld, Wertpapiere und Sparbücher, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Münzen, Briefmarken und Sachen aus Gold, Silber sowie Platin. Für diese Besitztümer gelten jedoch abweichende Bedingungen. So ist die Höhe der Erstattung begrenzt und es kann eine spezielle Aufbewahrung in einem Tresor vorgeschrieben sein.

Fahrräder in der Hausratversicherung

Um die Kinder zum Kindergarten zu bringen oder für sonntägliche Ausflüge: Fahrräder sind bei Familien sehr beliebt. Der Nachwuchs ist an der frischen Luft, Eltern genießen den Tapetenwechsel und die körperliche Betätigung. Doch Räder können eine teure Investition sein. Umso ärgerlicher, wenn diese gestohlen oder beschädigt werden.

Fahrräder sind immer als Hausrat mitversichert, wenn sich diese in der Wohnung oder einem verschlossenen Fahrradraum befinden. Auf der offenen Straße hingegen besteht nur Versicherungsschutz, wenn der Zusatzbaustein „Fahrraddiebstahl“ eingeschlossen wurde. Dann zahlt die Versicherung, wenn das Rad eines Familienmitglieds gestohlen wird, auch auf der Straße. Als Voraussetzung gilt jedoch, dass es zum Zeitpunkt des Diebstahls verschlossen war. Mit diesem Zusatzbaustein schützen Sie Ihr eigenes Rad und die Fahrräder Ihrer Kinder.

Mitversicherung von Kindern in der Hausratversicherung

Solange das Kind im selben Haushalt wie die Eltern wohnt, ist es über ihre Hausratversicherung abgesichert. Wichtig ist nur darauf zu achten, den Besitz des Nachwuchses in der Gesamtversicherungssumme zu berücksichtigen. Mit Beginn eines Studiums oder der Ausbildung verändert sich die Lebenssituation jedoch. Die Lebenswege trennen sich, das Kind zieht aus und gründet unter Umständen einen eigenen Hausstand. In diesen Fällen verändert sich auch der Versicherungsschutz.

  • Auszug zu Ausbildungszwecken

Zieht der Nachwuchs zu Ausbildungszwecken aus, beispielsweise in ein Studentenwohnheim, besteht weiterhin Versicherungsschutz über die Hausrat der Eltern. Allerdings gilt eine Summenbegrenzung je nach Versicherer von zehn bis 20 Prozent der Versicherungssumme. Zieht das Kind außerdem in eine Wohngemeinschaft, gilt der Versicherungsschutz nur innerhalb des gemieteten Zimmers. In gemeinschaftlich genutzten Räumen greift die Versicherung nicht.

  • Gründung eines eigenen Hausstands

Ziehen Kinder aus und stehen von nun an auf eigenen Beinen, gründen sie einen eigenständigen Hausstand. In diesem Fall benötigen sie auch eine eigene Hausratversicherung. Außerdem sind alle weiteren Versicherungen zu prüfen. So benötigt der Nachwuchs eine eigenständige Privathaftpflicht- und eine Rechtsschutzversicherung.

Der Rundum-Schutz für Ihre Familie mit einer Hausratversicherung

Die Familie ist das wertvollste in Ihrem Leben. Sie können sie zwar nicht immer vor allem bewahren, aber zumindest dafür sorgen, dass sie im Fall der Fälle gut abgesichert ist. Mit einer Hausratversicherung legen Sie dafür einen ersten Grundstein. Denn damit schützen Sie Ihren Besitz, den Ihres Partners und Ihrer Kinder.

Unsere Experten unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Familie rundum gut zu versichern. Wir beantworten alle Ihre Fragen und finden die passende Hausratversicherung für Ihren Bedarf. Buchen Sie dafür hier einen Termin mit uns.

Ein Beitrag der versifair-Redaktion