Das eigene Zuhause ist unser Rückzugsort. Hier fühlen wir uns sicher und gut aufgehoben. Doch was passiert, wenn jemand das traute Heim beschädigt? Wenn Einbrecher nicht nur Türen aufbrechen und Eigentum stehlen, sondern auch noch schwere Schäden und zerstörtes Inventar hinterlassen? Unter folgenden Bedingungen übernimmt die Hausratversicherung Vandalismusschäden.
Vandalismus im Zusammenhang mit der Hausratversicherung bedeutet, Gegenstände und Eigentum nach einem Einbruch vorsätzlich zu zerstören oder zu beschädigen. Wenn sie in der Wohnung dann auch noch Möbel demolieren, Polster aufschlitzen und Zimmerpflanzen umwerfen, liegt ein klassischer Vandalismusschaden vor.
Davon zu unterscheiden sind Schäden, die im Zusammenhang mit dem Einbruch oder Einbruchversuch entstehen. Aufgehebelte Türen und beschädigte Fenster, um Zugang zur Wohnung zu haben, werden über den Leistungsbaustein „Einbruchdiebstahl“ in der Hausratversicherung reguliert. Ebenso wie Schäden, die Täter vorsätzlich verursachen, um an Diebesgut zu gelangen. Beispielsweise die aufgebrochene Tür eines Stahlschranks.
Echte Schäden durch Vandalismus sind daher auf vorsätzliches Handeln zurückzuführen und nicht im Zusammenhang mit der Wegnahme oder dem Abtransport von Diebesgut.
Bei einem Einbruch und durch die Wegnahme von Hausrat verursachte Schäden sind über den Leistungsbaustein „Einbruchdiebstahl“ versichert. Und diesen schließen alle gute Hausratversicherungen ein. Anders ist es jedoch bei Vandalismus. Vandalismusschäden sind nicht obligatorisch von jeder Hausrat gedeckt. Tarife mit einem guten Leistungsspektrum übernehmen die Kosten für diese Schäden, wenn sie im Zusammenhang mit einem Einbruch geschehen. Das bedeutet nicht, dass die Diebe etwas stehlen müssen. Es reicht aus, wenn sie in die Wohnung einbrechen.
Denn beinhaltet der Vertrag eine Leistung bei Vandalismus, setzt der Versicherer in der Regel „unbefugtes Eindringen“ voraus. Und dem muss der Versicherte entsprechend vorbeugen. Lässt er eine Tür offen, wodurch die Randalierer einfachen Zugang zur Wohnung haben, kann der Versicherer die Kostenübernahme ablehnen. Auch dann, wenn Jugendliche einen Stein durch das Fenster werfen und Inventar beschädigt wird. Denn dabei handelt es sich nicht um unbefugtes Eindringen.
Schäden durch Vandalismus werden längst nicht von jeder Hausratversicherung abgedeckt. Es gibt noch immer Tarife auf dem Markt, die in diesen Fällen nicht leisten. Dabei kommen Vandalismusschäden häufiger vor als angenommen. Ein guter Versicherungsschutz ist daher unerlässlich. Als Versicherungsmakler unterstützen wir Sie dabei, sich und Ihren Besitz ordentlich abzusichern. Gerne vergleichen wir eine bestehende Absicherung und beraten Sie rund um die Hausratversicherung und alle weiteren Versicherungen. Fordern Sie hier Ihren unverbindlichen Vergleich an