9. Juli 2021

Vandalismus – zahlt die Hausratversicherung?

Das eigene Zuhause ist unser Rückzugsort. Hier fühlen wir uns sicher und gut aufgehoben. Doch was passiert, wenn jemand das traute Heim beschädigt? Wenn Einbrecher nicht nur Türen aufbrechen und Eigentum stehlen, sondern auch noch schwere Schäden und zerstörtes Inventar hinterlassen? Unter folgenden Bedingungen übernimmt die Hausratversicherung Vandalismusschäden.

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Vandalismus: Was ist das überhaupt?

Vandalismus im Zusammenhang mit der Hausratversicherung bedeutet, Gegenstände und Eigentum nach einem Einbruch vorsätzlich zu zerstören oder zu beschädigen. Wenn sie in der Wohnung dann auch noch Möbel demolieren, Polster aufschlitzen und Zimmerpflanzen umwerfen, liegt ein klassischer Vandalismusschaden vor.

Davon zu unterscheiden sind Schäden, die im Zusammenhang mit dem Einbruch oder Einbruchversuch entstehen. Aufgehebelte Türen und beschädigte Fenster, um Zugang zur Wohnung zu haben, werden über den Leistungsbaustein „Einbruchdiebstahl“ in der Hausratversicherung reguliert. Ebenso wie Schäden, die Täter vorsätzlich verursachen, um an Diebesgut zu gelangen. Beispielsweise die aufgebrochene Tür eines Stahlschranks.

Echte Schäden durch Vandalismus sind daher auf vorsätzliches Handeln zurückzuführen und nicht im Zusammenhang mit der Wegnahme oder dem Abtransport von Diebesgut.

Vandalismus in der Hausratversicherung

Bei einem Einbruch und durch die Wegnahme von Hausrat verursachte Schäden sind über den Leistungsbaustein „Einbruchdiebstahl“ versichert. Und diesen schließen alle gute Hausratversicherungen ein. Anders ist es jedoch bei Vandalismus. Vandalismusschäden sind nicht obligatorisch von jeder Hausrat gedeckt. Tarife mit einem guten Leistungsspektrum übernehmen die Kosten für diese Schäden, wenn sie im Zusammenhang mit einem Einbruch geschehen. Das bedeutet nicht, dass die Diebe etwas stehlen müssen. Es reicht aus, wenn sie in die Wohnung einbrechen.

Denn beinhaltet der Vertrag eine Leistung bei Vandalismus, setzt der Versicherer in der Regel „unbefugtes Eindringen“ voraus. Und dem muss der Versicherte entsprechend vorbeugen. Lässt er eine Tür offen, wodurch die Randalierer einfachen Zugang zur Wohnung haben, kann der Versicherer die Kostenübernahme ablehnen. Auch dann, wenn Jugendliche einen Stein durch das Fenster werfen und Inventar beschädigt wird. Denn dabei handelt es sich nicht um unbefugtes Eindringen.

Zusammenfassung: Vandalismus ist das vorsätzliche Zerstören oder Beschädigen von Gegenständen. Die Hausratversicherung leistet, wenn diese Schäden nach einem Einbruch geschehen. Schleicht sich jemand in die Wohnung ein, hält sich verborgen und richtet danach Vandalismusschäden an, besteht kein Versicherungsschutz. Auch nicht, wenn die Wohnung nicht ausreichend gesichert war.

Das sollten Sie bei einem Vandalismusschaden tun

  1. Wenn Sie einen Einbruch und/oder Vandalismusschaden bemerken, rufen Sie umgehend die Polizei. Sie sollten die Wohnung nicht betreten, bis die Beamten vor Ort sind.
  2. Erstellen Sie gemeinsam mit der Polizei eine Liste, in der Sie notieren, was alles gestohlen wurde. Vermerken Sie zudem alle Schäden, die durch den Einbruch entstanden sind. Sollten Kredit- und Geldkarten entwendet worden sein, lassen Sie diese sperren.
  3. Dokumentieren Sie den Schaden, indem Sie Fotos machen. Suchen sie, falls vorhanden, Belege und Quittungen der gestohlenen Gegenstände heraus.
  4. Sofern das Schloss beschädigt wurde, lassen Sie den Schlüsseldienst für die Reparatur kommen. Sicherungsmaßnahmen werden im Regelfall von einer guten Hausratversicherung übernommen. Sollte die Wohnung aufgrund des Vandalismus unbewohnbar sein, kommt der Versicherer für die vorübergehende Unterbringung im Hotel auf. Dies sollte jedoch mit der Gesellschaft abgesprochen sein.
  5. Erstatten Sie spätestens am nächsten Tag Anzeige bei der Polizei und melden Sie dem Versicherer den Schaden. Die Liste mit den entwendeten Gegenständen, Belege, Quittungen und Fotos sollten Sie sofort einreichen.
  6. Warten Sie, ob die Hausratversicherung eine Begutachtung vornehmen möchte. Erst wenn Sie von der Gesellschaft die Zustimmung haben, sollten Sie mit der Reparatur beginnen.
  7. Die Hausratversicherung erstattet Ihnen die Reparatur- und Aufräumkosten sowie den Wiederbeschaffungswert der gestohlenen Gegenstände.

Versichern Sie Ihren Hausrat jetzt gegen Vandalismus

Schäden durch Vandalismus werden längst nicht von jeder Hausratversicherung abgedeckt. Es gibt noch immer Tarife auf dem Markt, die in diesen Fällen nicht leisten. Dabei kommen Vandalismusschäden häufiger vor als angenommen. Ein guter Versicherungsschutz ist daher unerlässlich. Als Versicherungsmakler unterstützen wir Sie dabei, sich und Ihren Besitz ordentlich abzusichern. Gerne vergleichen wir eine bestehende Absicherung und beraten Sie rund um die Hausratversicherung und alle weiteren Versicherungen. Fordern Sie hier Ihren unverbindlichen Vergleich an

Ein Beitrag der versifair-Redaktion