Auch für Mieter ist der Abschluss einer Hausratversicherung sinnvoll. Denn sie schützt ihr Eigentum, wenn es durch einen Schaden wie Feuer oder Leitungswasser beschädigt oder zerstört wird. Doch stellen sich Mieter einer Wohnung häufig die Frage, ob die Möglichkeit besteht, die Hausratversicherung über den Vermieter abzuschließen oder ob sie sich selbst um den Schutz kümmern müssen?
Kurz gesagt: Nein, eine Hausratversicherung über den Vermieter abzuschließen ist nicht möglich. Dies liegt daran, dass die Hausrat den Besitz des Versicherungsnehmers schützt. Bei einer Mietwohnung ist das Hab und Gut des Mieters abgesichert. Und dieses zu versichern, liegt in seiner alleinigen Verantwortung.
Ein Vermieter kann somit keine Hausratversicherung für seine Mieter abschließen. Auch ist er rechtlich nicht dazu in der Lage, von seinen Bewohnern eine entsprechende Versicherung zu verlangen. Dennoch finden sich immer wieder solche Klauseln in Mietverträgen. Seitens des Gesetzgebers sind diese jedoch ungültig.
In der Verantwortung eines Vermieters ist es hingegen, sich um den Versicherungsschutz des Wohngebäudes zu kümmern. Mit der Wohngebäudeversicherung wird das Wohnhaus selbst gegen Gefahren wie Feuer und Leitungswasser versichert. Ferner gibt es Eigentümer, die von ihren Mietern den Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung verlangen. Dies hat den Hintergrund, dass Mietsachschäden in einer guten Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Sollte es zu Schäden an der Mietwohnung oder dem durch den Vermieter verbauten Inventar kommen, bietet die Privathaftpflicht Schutz.
Hinweis: Eine gute Privathaftpflichtversicherung leistet bei Mietsachschäden. Damit besteht Versicherungsschutz, wenn beispielsweise durch das Verrücken von Möbeln Beschädigungen an den Wänden entstehen. Nicht versichert sind hingegen Schäden durch Abnutzung und Verschleiß. Dazu gehören Kratzer im Fußboden, die durch den täglichen und normalen Gebrauch entstanden sind.
Anders verhält es sich, wenn eine möblierte Wohnung angemietet wird. In diesem Fall befinden sich Einrichtungsgegenstände wie Möbel im Besitz des Vermieters. Die Mieter können also keine Hausratversicherung abschließen, da es sich nicht um ihr Eigentum handelt. Somit muss sich der Vermieter selbst um die Absicherung seines Hausrats kümmern. Er benötigt dafür eine spezielle Hausratversicherung, die auch für vermietete, möblierte Wohnungen Versicherungsschutz bietet. Die Kosten dafür kann er auf seine Mieter umlegen.
Auch wenn der Vermieter weder eine Hausratversicherung für seine Mieter abschließen kann noch deren Nachweis verlangen darf, ist sie dennoch sinnvoll. Denn mit einer Hausrat schützen die Versicherungsnehmer ihren Besitz. Ihr Eigentum ist gegen eine Vielzahl von Gefahren abgesichert. Mitunter gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Raub. Wahlweise lassen sich auch Elementargefahren wie Erdbeben, Lawinen, Erdrutsch und Erdsenkung, Schneedruck, Hochwasser, Rückstau und Starkregen einschließen. Außerdem können mit einer Hausratversicherung Fahrräder gegen Diebstahl versichert werden.
Somit spielt es keine Rolle für die Hausratversicherung, ob es sich um ein gemietetes Objekt oder eine Eigentumswohnung handelt. Der Versicherungsschutz ist in jedem Fall sinnvoll, um den eigenen Besitz abzusichern.
Eine Hausratversicherung können Sie als Mieter einer Wohnung nicht über Ihren Vermieter abschließen. Denn jede Partei ist für ihr Eigentum selbst zuständig. Der Vermieter kümmert sich somit um die Absicherung des Wohngebäudes, während Sie für Ihren Hausrat verantwortlich sind. Daher ist es auch für Mieter sinnvoll, wenn Sie eine Hausratversicherung abschließen. Damit schützen Sie Ihr Hab und Gut gegen eine Vielzahl von Gefahren und stellen sicher, dass Sie im Schadensfall die finanziellen Mittel erhalten, um für einen Ersatz zu sorgen.
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