Das Leben in einer Wohngemeinschaft ist unterhaltsam und aufregend. Außerdem ist es günstiger, als alleine zu wohnen. Miete, Nebenkosten und die Dinge des täglichen Bedarfs werden geteilt und gemeinsam finanziert. Somit wird auch der Beitrag für die Hausratversicherung von allen Mitbewohnern bezahlt. Dabei steht jedoch die Frage im Raum, inwieweit eine Hausratversicherung Schäden in der WG übernimmt und ob das Eigentum aller Bewohner abgesichert ist.
Eine Wohngemeinschaft ist eine besondere Konstellation. Hier treffen verschiedene Menschen aufeinander, die unterschiedlichen Besitz haben. So gibt es Studenten und Auszubildende, die mit ihren alten Möbeln aus dem Elternhaus in ihr neues Zuhause einziehen. Aber auch WG-Bewohner, die hochwertiges Inventar und teure Elektronik mitbringen. Daher haben Wohngemeinschaften häufig auch einen hohen finanziellen Wert. Denn innerhalb der Wohnung finden sich gleich mehrere Computer, Musikanlagen, Fernseher und Co. Bei einem Einbruch kann der Schaden insgesamt sogar teurer ausfallen als bei einem Einfamilienhaus.
Eine Hausratversicherung für die WG ist ein elementarer Versicherungsschutz. Denn die Hausrat ersetzt den finanziellen Verlust, wenn das Eigentum durch Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl oder Raub beschädigt oder zerstört wird. Damit schützt sie alle Mitbewohner vor teuren Folgekosten.
Aufgrund der Konstellation bedarf es für Wohngemeinschaften einen besonderen Versicherungsschutz. Denn ein Teil des Hausrats befindet sich in gemeinschaftlich genutzten Räumen und gehört allen Bewohnern gleichermaßen. Der restliche Teil befindet sich jeweils in den Zimmern und ist Besitz einer Person.
Im Großen und Ganzen lassen sich Wohngemeinschaften gleich versichern wie alle anderen Mietverhältnisse. Dabei sollte eine Person, die auch im Mietvertrag steht, die Hausratversicherung für die gesamte WG abschließen. Der Vertrag schließt dann die gemeinschaftlich genutzten wie auch jedes private Zimmer ein. Der Bewohner, der den Vertrag abschließt, ist auch für die Einhaltung der Versicherungspflichten zuständig. Zum Beispiel für die Beitragszahlung und regelmäßige Überprüfung der Versicherungssumme. Dennoch ist es ratsam, jeden Mitbewohner in dem Vertrag eintragen zu lassen.
WG mit gemeinsamem Mietvertrag | WG mit Untermietvertrag |
Alle Bewohner der WG sind gleichberechtigt im Mietvertrag aufgeführt. | Es gibt einen Hauptmieter innerhalb der WG, der Untermietverträge mit den Bewohnern schließt. |
Ein Bewohner schließt stellvertretend für alle eine Hausratversicherung ab – die Mitbewohner sollten im Vertrag aufgeführt werden. | Jeder Bewohner sollte eine eigene Hausratversicherung abschließen. Der Hauptmieter kann die gemeinschaftlich genutzten Räume in seinen Vertrag aufnehmen. |
Die beste Möglichkeit, eine WG in der Hausratversicherung zu versichern, ist mit einem gemeinsamen Mietvertrag. Dann kann ein Bewohner eine Police stellvertretend für alle abschließen. Nachteilig dabei ist jedoch, dass es häufiger zu Schäden kommen kann. Und bei einem hohen Schadensaufkommen kann der Versicherer den Vertrag kündigen.
Der Versicherungsschutz bei einer Hausratversicherung für eine WG erstreckt sich im Regelfall auf alle Räumlichkeiten der Wohngemeinschaft. Dazu gehören die jeweils einzelnen Zimmer der Mitbewohner und gemeinschaftlich genutzte Räume wie Bad, Wohnzimmer und Küche. Außerdem sind Balkone und Terrassen, Speicher und eigene Kellerabteile versichert.
Je nach Tarif beinhaltet der Vertrag eine Außenversicherung. Damit erstreckt sich der Versicherungsschutz über den Versicherungsort hinaus. Beispielsweise bei Auslandsaufenthalten. Die Außenversicherung bietet einen begrenzten Schutz für maximal drei Monate.
Wer in eine WG gezogen ist und eine Hausratversicherung lediglich für sein Zimmer abschließen möchte, hat verschiedene Möglichkeiten. Entweder wird eine separate Police nur für das WG-Zimmer abgeschlossen. Der Hausrat ist versichert, solange er sich in dem Raum befindet. Außerhalb des Zimmers, zum Beispiel in Gemeinschaftsräumen, besteht kein Versicherungsschutz.
Auszubildende und Studenten benötigen nicht zwangsweise eine eigene Hausratversicherung. Einige Tarife bieten die Möglichkeit, ein WG-Zimmer mitzuversichern, wenn Kinder zu Ausbildungszwecken in eine Wohngemeinschaft ziehen. In diesem Fall können sie beitragsfrei über die Hausratversicherung ihrer Eltern abgesichert sein, bis sie einen eigenen Hausstand gründen. Allerdings ist die Versicherungssumme begrenzt, weshalb geprüft werden muss, ob die Entschädigung ausreicht.
Was die Hausratversicherung für eine WG kostet, lässt sich nicht pauschal sagen. Denn die Prämie ist im Wesentlichen vom gewünschten Versicherungsschutz und der Versicherungssumme abhängig. Je wertvoller der Hausrat aller Bewohner, desto teurer ist der Beitrag.
Wohngemeinschaften sollten immer einen Unterversicherungsverzicht vereinbaren. Dabei wählen sie eine Versicherungssumme pauschal zur Wohnfläche. Beispielsweise 650 Euro je Quadratmeter. In diesem Fall beträgt die Entschädigungsgrenze für alle Mitbewohner zusammen 650.000 Euro bei einer 100 Quadratmeter großen Wohnung. Wäre kein Unterversicherungsverzicht vereinbart, müssten sie ihr gesamtes Eigentum auflisten und die Kosten schätzen. Sollte im Schadensfall der Besitz teurer sein als die gewählte Versicherungssumme, kürzt der Versicherer die Erstattung.
Eine Hausratversicherung für die WG ist nicht teuer. In der Regel liegen die Kosten je Bewohner bei weniger als fünf Euro monatlich.
Viele Studenten genießen die neu gewonnene Freiheit abseits des Elternhauses in einer Wohngemeinschaft. Und auch nach dem Studium oder als Berufstätiger ist das Leben in einer WG sehr beliebt. Doch sollte der richtige Versicherungsschutz dabei nicht außer Acht gelassen werden. Denn ein Schaden kann nicht nur das gesamte Eigentum beschädigen, sondern auch für finanzielle Schwierigkeiten sorgen. Allerdings ist eine Wohngemeinschaft eine besondere Konstellation, die eine spezielle Absicherung benötigt.
Als Versicherungsexperten unterstützen wir Sie gerne dabei, die passende Hausratversicherung für sich und Ihre Mitbewohner zu finden.