Eine Hausratversicherung ist eine wichtige Absicherung, um das Hab und Gut gegen eine Vielzahl von Risiken abzusichern. Von den Möbeln über Elektrogeräte bis hin zur Kleidung sind alle beweglichen Gegenstände versichert. Doch vielen Kunden ist nicht klar, was ihre Police alles übernimmt und in welchen Fällen Versicherungsschutz besteht. Im Folgenden erfahren Sie, welche Gefahren eine Hausratversicherung abdeckt.
Die Hausratversicherung dient zur Absicherung des Inventars. Dazu gehören alle beweglichen Gegenstände: Möbel, Fernseher, Laptops, Kleidung, Dekorationen und sogar Küchen, die von einem Mieter eingebracht wurden. Werden diese Gegenstände beschädigt, entsteht für die Betroffenen ein erheblicher finanzieller Schaden. Die Hausratversicherung schützt vor diesem Risiko. Denn sie erstattet den Neuwert, wenn der Besitz im Haushalt beschädigt oder zerstört wird.
Eine Hausratversicherung deckt im Allgemeinen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Explosion und Implosion, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub ab. Risiken wie grobe Fahrlässigkeit und Elementarschäden sind nicht in jedem Tarif mitversichert.
Überlastung von Mehrfachsteckdosen, Rauchen und Kochen zählen zu den häufigsten Ursachen für Wohnungsbrände. Die Hausratversicherung deckt diese Gefahr ab. Denn sie leistet, wenn das Eigentum durch einen Brand beschädigt oder zerstört wird. Gute Tarife erstatten außerdem Sengschäden sowie Rauch- und Rußschäden.
Eine Undichtigkeit an der Waschmaschine oder ein Rohrbruch können zu schweren Schäden am Inventar führen. Je nach Tarif kann zudem der Wasseraustritt aus Aquarien oder Wasserbetten versichert sein. Schäden durch Starkregen und Überschwemmung werden hingegen über die Elementargefahren abgesichert.
Drückt ein schwerer Sturm Türen und Fenster auf und beschädigt den Hausrat oder werden die Möbel auf dem Balkon durch Hagel zerstört, besteht Versicherungsschutz. Die Hausratversicherung greift allerdings erst ab Windstärke 8.
Die Hausratversicherung leistet bei Raub und wenn Diebe infolge eines Einbruchs wertvolles Eigentum wie Schmuck oder Elektronik stehlen. Auch Bargeld ist bis zu einem bestimmten Betrag mitversichert. Wird bei einem Einbruch die Wohnung verwüstet (Vandalismus), besteht ebenfalls ein Leistungsanspruch.
Einige Tarife der Hausratversicherung leisten auch bei einfachem Diebstahl von Gartenmöbeln, Kinderwagen und Rollstühlen.
Blitzschläge in Stromleitungen sind eine häufige Ursache für die Beschädigung von Elektrogeräten wie Fernseher, Kühlschränke und Computer. Eine Hausratversicherung kann in diesem Fall Versicherungsschutz bieten. Häufig ist die Erstattung jedoch auf einen prozentualen Anteil der Gesamtversicherungssumme begrenzt.
Grob fahrlässig handelt, wer zum Beispiel die Kerze auf dem Adventskranz aus den Augen lässt. Nicht jede Versicherung leistet, wenn es infolgedessen zu einem Wohnungsbrand kommt. Gute Tarife sollten bei grob fahrlässig verursachten Schäden zahlen. Und zwar ohne Begrenzung bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Versichert sind über die Hausratversicherung auch Folgekosten nach bestimmten Ereignissen. Zum Beispiel die Unterbringung in einem Hotel, wenn die Wohnung nach einem Brand unbewohnbar ist. Oder Schlosssicherungskosten nach einem Einbruch. Welche Folgekosten die Versicherung übernimmt und bis zu welcher Höhe, ist vom gewählten Tarif abhängig.
Die folgenden Gefahren sind nicht obligatorisch in der Hausratversicherung mitversichert. Sie lassen sich gegen einen Mehrbeitrag in den Vertrag einschließen und dem eigenen Bedarf anpassen.
Zu den Elementarschäden gehören Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen, Schneedruck, Starkregen, Vulkanausbruch, Erdrutsch und Erdsenkung. Diese Risiken sind nicht obligatorisch in der Hausratversicherung abgesichert. Sie werden bei Bedarf zusätzlich versichert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass für Elementarschäden ein abweichender Selbstbehalt gilt.
Über die Hausratversicherung lassen sich Fahrräder versichern. Damit besteht Versicherungsschutz, wenn das verschlossene Rad gestohlen wird. Vorsicht: Einige Tarife enthalten eine sogenannte Nachtzeitklausel. Mit dieser Klausel ist keine Erstattung vorgesehen, wenn das Rad zwischen 22 und 6 Uhr auf offener Straße gestohlen wird.
Wertsachen sind neben Schmuck, Uhren und Perlen auch Antiquitäten, Teppiche, Pelze, Münzen, Medaillen, Gold und Silber, Kunstobjekte und Briefmarken. Diese lassen sich in einer Hausratversicherung gegen die regulären Gefahren absichern. Je nach Versicherer müssen sich die Wertgegenstände in einem Tresor befinden, der bestimmte Bedingungen erfüllt. Außerdem sind abweichende Versicherungssummen vorgesehen.
Die Entschädigung ist auf 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Bei Bedarf lässt sich die Erstattungsgrenze erhöhen. Für einzelne Wertsachen gelten besondere Entschädigungsgrenzen. Gängig sind:
Viele Versicherer bieten die Hausratversicherung in Kombination mit einer Glasversicherung an. Damit sind Bruchschäden an Gebäude- und Mobiliarverglasung versichert. Außerdem Keramikkochfelder inklusive Elektronik. Die Glasversicherung gehört laut Verbraucherschützern zu den nutzlosesten Versicherungen. Allerdings kostet sie je nach Wohnfläche weniger als 15 Euro im Jahr und schütz dafür teure Gegenstände wie Glasduschwände, Vitrinen und Glastische. Daher lohnt sich der Abschluss in den meisten Fällen.
Die Leistungen einer Hausratversicherung sind umfangreich. Dennoch sind die Policen für wenige Euro im Monat erhältlich. Maßgeblich für den Beitrag ist neben dem gewünschten Versicherungsschutz die Größe und Lage der Wohnung. Als Versicherungsexperten sind wir Ihnen jederzeit dabei behilflich, die passende Absicherung für Ihren Besitz zu finden. Vereinbaren Sie dazu gerne einen Termin mit uns.