Der Balkon und die Terrasse sind für viele Menschen Rückzugsorte. Hier können sie in Ruhe ein Buch lesen, die Sonne genießen und laue Sommerabende im Kreise von Freunden ausklingen lassen. Dabei wird das Freiluftwohnzimmer meist genauso liebevoll und detailliert gestaltet wie der Rest der Wohnung. Doch Gartenmöbel, Grill und Einrichtungsgegenstände für den Outdoorbereich sind erhöhten Schadensrisiken ausgesetzt. Daher ist es wichtig, diese ordentlich zu versichern.
Allgemein gilt bei einer Hausratversicherung, dass sich der Versicherungsschutz auf den Versicherungsort bezieht – in diesem Fall auf die Wohnung. Somit besteht nur ein Leistungsanspruch, wenn sich der Schaden innerhalb der Wohnung ereignet hat. Darüber hinaus bietet die Hausrat im Rahmen ihrer Außenversicherung Schutz. Allerdings auch in diesem Fall nur innerhalb von verschlossenen Räumen, beispielsweise einem Hotelzimmer oder dem Gartenhaus.
Der Balkon und die Terrasse gehören somit nicht zum Versicherungsort der Hausratversicherung. Allerdings sehen viele Versicherungsgesellschaften eine Ausnahme vor: in Komfort- und Premiumtarife erweitern die Versicherer den Schutz auf den Außenbereich.
In den meisten Komfort- und Premiumtarifen der Hausratversicherung wird der Versicherungsort auf das versicherte Grundstück und damit auf die Terrasse und den Balkon erweitert. Damit besteht ein Leistungsanspruch, wenn der Besitz durch Sturm- und Hagelschäden beschädigt oder zerstört wird. Auch Diebstahl von Gartenmöbeln ist bei vielen Versicherern mitversichert.
Die Hausratversicherung leistet nicht, wenn der Besitz nur durch eine Windböe beschädigt wird. Sie erstattet den Schaden erst, wenn ein Sturm vorliegt. Dafür muss die Windstärke 8 erreicht worden sein. Dies entspricht Windgeschwindigkeiten von mehr als 62 km/h.
Bei Diebstahl leistet die Hausratversicherung, wenn Gartenmöbel, der Rasenmäher oder der Grill im Gartenhaus eingeschlossen waren und ein Dieb dieses aufbricht und die Gegenstände stiehlt. Dann liegt nach Definition ein Einbruchdiebstahl vor. Einige Versicherer erweitern ihre Absicherung um den Baustein „Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln“. Dann ist die teure Sitzlounge auch versichert, wenn sie im Garten oder auf der Terrasse gestohlen wird und kein Einbruch in ein Gebäude vorangegangen ist.
Mit der Hausratversicherung lassen sich Gegenstände versichern, die sich im Freien befinden. Mit der Wohngebäudeversicherung hingegen werden der Balkon und die Terrasse selbst versichert. Also fest mit dem Wohnhaus verbundene Teile. Dazu gehören Balkongeländer und alle fest verankerten Gegenstände wir Markisen und Satellitenanlagen. Sie sind obligatorisch über die Gebäudeversicherung abgedeckt.
Auch Carports, Hochbeete, Schwimmbäder und Whirlpools, Solaranlagen, Gartenhäuser und Teiche lassen sich über die Wohngebäudeversicherung absichern. Diese sind jedoch extra in den Versicherungsschutz einzuschließen.
Wer seine Terrasse oder seinen Balkon mit einem Wintergarten ausstattet, sollte zwingend eine Glasversicherung abschließen. Denn durch die großen Glasflächen entsteht ein erhöhtes Schadensrisiko für einen Glasbruch. Und dieser kann bei Wintergärten sehr teuer werden. Zwar gehört die Verglasung zum Wohngebäude, doch besteht über die Wohngebäudeversicherung kein Schutz, wenn die Scheiben durch den Einschlag eines Fußballs der spielenden Kinder oder einen versehentlichen Stoß beim Möbelrücken zerbrechen. Ausreichend Schutz bietet nur eine Glasversicherung, die für wenige Euro im Monat erhältlich ist.
Mit einer Hausratversicherung lässt sich er Besitz auf dem Balkon oder der Terrasse absichern. Fest mit dem Gebäude verbundene Teile sind hingegen über die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Wer zusätzlich über Glasflächen wie einen Wintergarten verfügt, sollte diese mit einer preiswerten Glasversicherung gegen Bruchschäden absichern.
Als Versicherungsexperten unterstützen wir Sie gerne dabei. Wir helfen Ihnen, Ihre Terrasse, Ihren Balkon und Ihren gesamten Besitz gegen eine Vielzahl von Gefahren abzusichern. Fordern Sie hier einen unverbindlichen Vergleich an oder vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit uns.