Zusätzlich beinhaltet die Hausratversicherung meist eine sogenannte Außenversicherung. Das bedeutet, auch Hausrat, der sich
vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet ist mitversichert. Doch grundsätzlich nicht länger als drei Monate.
Versicherungsschutz besteht somit, wenn im Urlaub die wertvolle Kamera geraubt oder bei einem Einbruch in das Hotelzimmer gestohlen wird. Aber auch, wenn ein Brand im Hotel das Gepäck zerstört.
Einige gute Tarife bieten auch die sogenannte
Allgefahrendeckung an. Diese erweitert den klassischen Versicherungsschutz um einige unbenannte oder unbekannte Gefahren und bietet den Vorteil der Beweislastumkehr an. Mehr Informationen zur Allgefahrendeckung finden Sie
hier (separaten Beitrag verlinken). In den Basistarifen sind außerdem Sengschäden sowie Schäden durch Rauch und Ruß häufig nicht mitversichert.