4. Oktober 2021

Die Hausratversicherung für meine Eigentumswohnung

Eine Eigentumswohnung kann Kapitalanlage oder selbst genutzter Wohnraum sein. Davon abhängig ist, wie der Hausrat innerhalb der Wohnung versichert wird. Denn Mieter sind selbst dafür verantwortlich, ihren Besitz abzusichern. Und auch Eigentümer schließen eine Hausratversicherung ab, um ihr Hab und Gut gegen eine Vielzahl von Gefahren zu versichern.

Die Hausratversicherung für eine vermietete Eigentumswohnung

Wer eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage besitzt und diese vermietet, schließt keine Hausratversicherung ab. In diesem Fall sind die Mieter selbst in der Verantwortung, ihren Hausrat abzusichern. Denn der Eigentümer kann keinen Versicherungsschutz für Besitz vereinbaren, der ihm nicht gehört. Auch kann er den Abschluss einer Hausratversicherung nicht vorschreiben.

Die Hausratversicherung leistet, wenn der Hausrat durch verschiedene Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus beschädigt oder zerstört wird. Versichert sind die beweglichen Gegenstände innerhalb der Wohnung. Inventar, das mit dem Wohnhaus verbunden ist und dem Vermieter gehört, fällt nicht unter den Versicherungsschutz der Hausrat. Vom Eigentümer eingebrachte Gegenstände, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, werden über die Wohngebäudeversicherung abgesichert, die von der Eigentümergemeinschaft abgeschlossen und verwaltet wird. Dazu gehören Böden, die Einbauküche und Sanitäranlagen.

  • Mieter sollten generell eine Privathaftpflichtversicherung abschließen. Denn gute Policen leisten bei Mietsachschäden. So besteht Versicherungsschutz, wenn beispielsweise das Waschbecken durch eine herabfallende Parfümflasche beschädigt wird. Nicht versichert sind hingegen Schäden durch Abnutzung, die durch einen normalen Gebrauch entstehen.

Die Hausratversicherung für die selbst genutzte Eigentumswohnung

Wer seine Eigentumswohnung selbst bewohnt, schließt eine Hausratversicherung ab. Damit wird das Hab und Gut innerhalb der Wohnung versichert. Dazu gehören Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Verbrauchs- und Gebrauchsgegenstände. Zusätzlich kann der Abschluss einer Glasversicherung sinnvoll sein, um Mobiliar- und Gebäudeverglasung gegen Bruchschäden zu versichern.

Eine gesetzliche Pflicht für den Abschluss einer Hausratversicherung bei Eigentumswohnungen besteht nicht. Dennoch kann die Eigentümergemeinschaft einen Beschluss erlassen, der die Eigenverantwortung jeder einzelnen Wohnpartei regelt. Über die Gemeinschaft kann der Hausrat nicht versichert werden. Die Eigentümergemeinschaft kann nur eine Wohngebäudeversicherung für das Wohnhaus abschließen.

Sinnvolle Zusatzleistungen für Eigentümer

Eine Hausratversicherung leistet, wenn der Hausrat durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Blitzschlag, Überspannung, Raub, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus beschädigt oder zerstört wird. Mit dieser Basisabsicherung besteht bereits ein umfassender Versicherungsschutz. Zusätzlich gibt es einige optionale Leistungsbausteine, deren Einschluss für Wohnungseigentümer sinnvoll sein kann:

  • Elementargefahren: Mit dem Zusatzbaustein Elementargefahren ist der Hausrat gegen Schäden durch Naturgewalten versichert. Somit besteht Versicherungsschutz, wenn der Besitz durch ein Erdbeben, Lawinen, Schneedruck, Erdrutsch oder Erdsenkung, Hochwasser, Rückstau, Starkregen oder Vulkanausbruch beschädigt wird. Für einige Wohnungen, insbesondere in der Nähe von Gewässern, besteht ein erhöhtes Risiko durch Elementargefahren. Ihnen wird der Einschluss des Zusatzbausteins angeraten.
  • Fahrraddiebstahl: Wird das Fahrrad innerhalb eines verschlossenen Raumes nach einem Einbruch gestohlen, besteht grundsätzlich Versicherungsschutz über die Hausratversicherung. Zum Beispiel im gemeinsamen Fahrradkeller. Zusätzlich lässt sich der Baustein „Fahrraddiebstahl“ in den Vertrag einschließen. Damit besteht ein Leistungsanspruch, wenn das Rad auf offener Straße gestohlen wurde. Als Voraussetzung gilt, dass es zu diesem Zeitpunkt mit einem Fahrradschloss gesichert war.
  • Glasbruch: Mit dem Zusatzbaustein Glasbruch besteht ein Leistungsanspruch, wenn Mobiliar aus Glas wie die Vitrine oder ein Glastisch zu Bruch gehen. Zudem ist auch Gebäudeverglasung wie Fenster mitversichert. Dieser Baustein lohnt sich insbesondere dann, wenn in der Küche ein Glaskeramik-Kochfeld genutzt wird. Denn viele Anbieter ersetzen bei einem Bruchschaden nicht nur das Glas, sondern auch die Elektronik.

Je nach Anbieter gibt es eine breite Auswahl an Zusatzleistungen. Mitunter einen Haus- und Wohnungsschutzbrief, der beispielsweise eine Leistung beinhaltet, wenn der Schlüssel verloren ging und das Schloss aufgebrochen werden muss. Oder eine Cyberversicherung gegen Angriffe aus dem Internet. Ob sich der Einschluss dieser Zusatzbausteine lohnt, muss immer individuell und abhängig von den persönlichen Bedürfnissen und Wünschen an den Versicherungsschutz entschieden werden.

Ihre Eigentumswohnung gut versichert: Wir beraten Sie

Eine Eigentumswohnung ist Kapitalanlage oder Alterswohnsitz. In jedem Fall benötigen die Besitzer einen guten und bedarfsgerechten Versicherungsschutz. Für eine Hausratversicherung ist dabei entscheidend, ob sie selbst darin wohnen oder ihre Wohnung vermieten.

Als Versicherungsexperten unterstützen wir Sie. Gemeinsam finden wir den passenden Versicherungsschutz für die Absicherung Ihrer Eigentumswohnung. Fordern Sie gerne einen unverbindlichen Vergleich an oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Ein Beitrag der versifair-Redaktion