Die Hausratversicherung ersetzt beschädigtes oder zerstörtes Inventar. Dazu gehören Möbel und Elektronik, aber auch Kleidung und Verbrauchsmittel. Für einen zuverlässigen Schutz spielt die Versicherungssumme eine entscheidende Rolle. Denn ist diese zu niedrig angesetzt, besteht im Schadensfall eine Unterversicherung und die Zahlung reicht nicht aus, um das gesamte Hab und Gut zu ersetzen. Eine zu hohe Versicherungssumme sorgt hingegen für unnötig teure Beiträge.
Eine Hausratversicherung dient dazu, den Besitz innerhalb der Wohnung abzusichern. Sie leistet, wenn das Eigentum durch Schäden wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl, Blitzschlag, Überspannung und wahlweise Elementargefahren beschädigt oder zerstört wird. Dabei kann es passieren, dass nicht nur einzelne Gegenstände dem Schaden zum Opfer fallen, sondern der gesamte Hausrat unbrauchbar wird. Beispielsweise in Folge eines Brandes oder bei Hochwasser. In diesem Fall liegt ein Totalschaden vor.
Die Versicherungssumme der Hausratversicherung beziffert die maximale Erstattungssumme im Schadensfall. Idealerweise entspricht sie dem Gesamtwert des versicherten Hausrats. Das bedeutet, bei einem Totalschaden ist die Leistung des Versicherers hoch genug, um den ganzen Besitz ersetzen zu können. Und zwar zum Neuwert.
Wie bereits erwähnt, muss die Versicherungssumme in der Hausratversicherung hoch genug sein, um bei einem Komplettschaden den gesamten Hausrat ersetzen zu können. Allerdings wissen die wenigsten Menschen, was ihr Besitz im Detail wert ist. Sie können zunächst Raum für Raum durchgehen und schätzen. Dabei notieren sie sich den Neuwert aller Gegenstände, von den Möbeln bis zu den T-Shirts im Schrank. Von Vorteil dabei ist, dass sie neben der Versicherungssumme auch eine vollständige Liste ihrer Einrichtungsgegenstände haben. Diese sollten sie ordentlich aufbewahren oder dem Versicherer mit dem Antrag einreichen.
Wer seinen gesamten Hausrat durchgeht und anhand dieses Vorgehens den Bedarf ermittelt, wählt die sogenannte „realistische Versicherungssumme“. Das bedeutet, die ausgewählte Erstattungsgrenze entspricht dem tatsächlichen Wert des Hausrats. Dies hat den Vorteil, dass die Versicherten keine unnötig hohen Beiträge bezahlen und überversichert sind. Allerdings resultiert daraus auch der Nachteil einer möglichen Unterversicherung. Wird der Wert falsch eingeschätzt oder Gegenstände vergessen, reicht die Summe im Schadensfall nicht aus, um alles zu ersetzen. Außerdem müssen die Versicherten Neuanschaffungen berücksichtigen und bei jedem Kauf neuer Möbel und Einrichtungsgegenstände ihre Versicherungssumme der Hausratversicherung anpassen.
Einfacher ist das Vorgehen bei einer pauschalen Wertermittlung. Diese Ermittlungsmethode wird daher auch am häufigsten gewählt. Dabei wird die Versicherungssumme pauschal pro Quadratmeter Wohnfläche berechnet. Als Wert werden im Regelfall 650, 750 oder 850 Euro pro Quadratmeter herangezogen. Ein Beispiel:
Bei der pauschalen Wertermittlung besteht die Gefahr einer Über- oder Unterversicherung. Daher sollten sich die Antragsteller nicht allein auf diese Formel verlassen, sondern ihren Hausrat dennoch grob überschlagen.
Unterversichert bedeutet, dass die Versicherungssumme der Hausratversicherung nicht ausreicht, um bei einem Totalschaden den gesamten Wert zu ersetzen. Für die Versicherten entsteht dabei nicht nur die Problematik, dass sie eine geringere Leistung erhalten, als sie benötigen. Der Versicherer darf zusätzlich eine Leistungskürzung vornehmen, wenn die Summe zu niedrig angesetzt wurde.
Um zu verhindern, dass im Schadensfall eine Leistungskürzung vorgenommen werden kann, ist darauf zu achten, dass der Hausratversicherungsvertrag die Klausel „Verzicht auf Leistungskürzung bei Unterversicherung“ enthält. Die meisten Gesellschaften verzichten auf eine Kürzung, wenn die Versicherungsnehmer die pauschale Wertermittlung gewählt haben.
Unabhängig davon, ob die realistische oder pauschale Wertermittlung gewählt wurde, ist eine Auflistung des Hausrats sinnvoll. So lässt sich nicht nur überprüfen, ob die Versicherungssumme auch tatsächlich ausreicht. Zusätzlich liegt den Versicherten eine Aufstellung ihres gesamten Besitzes vor. Im Schadensfall können sie diese ihrem Versicherer einreichen, um besser nachvollziehen zu können, welche Besitztümer beschädigt oder zerstört sind. Des Weiteren ist es sinnvoll, insbesondere teurere Gegenstände fotografisch festzuhalten und Kaufbelege aufzubewahren. Auch diese können bei einem Schaden eingereicht werden. Dies gilt vor allem für Wertsachen in der Hausratversicherung.
Zudem sollte der Besitz in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Ratsam ist einmal im Jahr. So lassen sich Neuanschaffungen berücksichtigen und die Versicherungssumme der Hausrat entsprechend anpassen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Absicherung immer dem Bedarf entspricht und im Schadensfall ausreichend Schutz bietet.
Die Versicherungssumme der Hausratversicherung zu ermitteln ist nicht leicht. Denn häufig wird der Wert von Gegenständen unterschätzt oder Inventar gerät in Vergessenheit. Dabei kann sich in einem Raum mit überschaubarer Größe ein Wert von mehreren Tausend Euro befinden, den es abzusichern gilt.
Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich, Ihren Bedarf zu ermitteln und Ihren Besitz ordentlich abzusichern. Fordern Sie dafür hier einen unverbindlichen Vergleich an oder vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch mit einem unserer Experten.