27. August 2021

Die Wohnfläche bei der Hausratversicherung - welche Räume zählen dazu?

Um die Versicherungssumme bei einer Hausrat zu berechnen, gibt es zwei Möglichkeiten: die reelle und die pauschale Berechnung. Die meisten Versicherten entscheiden sich für die zweite Variante, bei der die Quadratmeterwohnfläche als Orientierungsgröße dient. Dabei ist es wichtig zu wissen, welche Räume bei der Hausratversicherung zur Wohnfläche zählen, um die Versicherungssumme festzulegen und eine Unterversicherung zu vermeiden.

baenke_mit_baeumen_beitragsbild

Die Berechnung der Versicherungssumme einer Hausratversicherung

Die Hausratversicherung schützt das Hab und Gut bei Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Damit sie im Schadensfall aber auch ausreichend Versicherungsschutz bietet, muss die Entschädigung hoch genug sein. Und diese wird mit der Versicherungssumme definiert. Dabei handelt es sich um die maximale Erstattung im Schadensfall. Die Summe muss somit dem Gesamtwert des Hausrats entsprechen.

Allerdings wissen nur wenige Versicherte, was ihr gesamter Besitz Wert ist. Daher wählen sie anstelle der reellen Berechnung die pauschale Vorgehensweise. Dabei legt der Versicherer einen festen Betrag je Quadratmeter Wohnfläche zugrunde. Diese Berechnungsform hat neben ihrer Einfachheit einen weiteren Vorteil: Die meisten Versicherer vereinbaren einen Unterversicherungsverzicht, wenn die pauschale Wertermittlung gewählt wird. Das bedeutet, sollte die Versicherungssumme niedriger sein als der tatsächliche Wert des Hausrats, findet keine Leistungskürzung statt.

Um die Versicherungssumme in der Hausratversicherung pauschal ermitteln zu können, muss die Wohnfläche der Wohnung oder des Hauses errechnet werden. Dabei ist zu prüfen, welche Räumlichkeiten zu Wohn- oder Hobbyzwecken dienen.

Wohnfläche in der Hausratversicherung: Diese Räume zählen dazu

Bei der Flächenberechnung wird die Gesamtsumme der in der Wohnung oder im Haus genutzten Räumlichkeiten berücksichtigt. Bei einem Grundriss wird nur die Innenfläche herangezogen, Innenwände sind abzuziehen. Zu den berücksichtigungsfähigen Räumlichkeiten gehören:

  • Esszimmer
  • Wohnzimmer
  • Schlafzimmer
  • Küche
  • Badezimmer
  • Flur
  • (Gäste-)WC
  • Arbeitszimmer
  • Kinderzimmer
  • Spielzimmer
  • Ausgebauter Dachboden

Des Weiteren sind die folgenden Räume in der Hausratversicherung einzubeziehen:

  • Eingangsdiele
  • Wintergarten
  • Garage und Werkraum
  • Ausgebauter Partykeller
  • Hobbyräume

Nicht in die Berechnung gehören Dachböden, die nicht ausgebaut sind, Balkone und Terrassen sowie Treppen. Auch Kellerräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken dienen, müssen in der Hausratversicherung nicht berücksichtigt werden. In Mietwohnungen entfallen außerdem gemeinschaftlich genutzte Räume wie Waschküchen und Fahrradkeller. Doch Vorsicht: In diesen Räumlichkeiten besteht in der Regel auch kein Versicherungsschutz. Wohingegen eine Waschküche, die nur vom Versicherungsnehmer genutzt wird, wiederum bei der Berechnung berücksichtigt wird.

Zur Flächenberechnung sind somit alle Räume einzubeziehen, die zu Wohnzwecken genutzt sind. Dies betrifft auch Dachböden und Keller, wenn diese zum Wohnraum umfunktioniert sind. Ein reiner Speicher auf dem Dachboden hingegen hat keinen wohnlichen Zweck und muss daher nicht in die Ermittlung einfließen.

Mitversicherung von Nebengebäuden

Neben der Wohnung selbst lassen sich bei Bedarf auch Nebengebäude auf dem Grundstück mitversichern. Beispielsweise Gartenhütten oder ein Geräteschuppen. Ob diese in die Wohnflächenberechnung einfließen, ist von der Nutzung und den Bedingungen des Versicherers abhängig. So schließen viele Versicherer Nebengebäude auf dem Grundstück bis zu einer bestimmten Größe ein. Übersteigen diese die tariflich vorgeschriebene Fläche, sind sie gesondert in den Vertrag einzuschließen. Und sind dann abhängig vom Bedingungswerk des Versicherers bei der Flächenberechnung zu berücksichtigen.

Wohnflächenberechnung unter Dachschrägen

Früher wurden Dachschrägen bei der Flächenberechnung in der Hausratversicherung gesondert behandelt. Dabei wurde der Wohnraum erst ab einer Höhe von 1,30 Meter zwischen Schräge und Boden berücksichtigt. Einige Versicherer verfolgen dieses Vorgehen noch immer. Häufiger jedoch unterscheiden die Gesellschaften nicht mehr zwischen den Geschossen. Somit ist die gesamte Fläche der Dachgeschosswohnung ohne Abzug von Dachschrägen zu berechnen.

Die Wohnfläche in der Hausratversicherung richtig ermitteln: Wir unterstützen Sie

Insbesondere bei der pauschalen Summenermittlung ist die Korrektheit der Quadratmeter Wohnfläche besonders wichtig. Denn Abweichungen können dazu führen, dass die Versicherungssumme nicht ausreicht, um im Schadensfall alle Kosten zu decken. Daher muss die Flächenberechnung immer exakt erfolgen.

Als Versicherungsmakler unterstützen wir Sie dabei, sich und Ihren Besitz ordentlich abzusichern. Wir helfen Ihnen, Ihre Wohnfläche zu ermitteln und die passende Hausratversicherung für Ihre Wohnung oder Ihr Eigenheim zu finden. Fordern Sie hier einen unverbindlichen Vergleich an oder vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Experten.

Ein Beitrag der versifair-Redaktion