30. August 2021

Vorsicht bei Glasbruch! Hausrat- vs. Glasversicherung

Glas gehört zu dem empfindlichsten Mobiliar und ist bei einem Bruch nicht zu reparieren. Im Schadensfall muss meist die ganze Scheibe ausgetauscht werden. Und das kann zu hohen Kosten führen. Viele Verbraucher vertrauen darauf, dass die Reparatur- und Ersatzkosten über die Hausratversicherung gedeckt sind. Doch eine Hausrat allein schützt nicht vor dieser Art von Schäden. Hierfür ist zusätzlich eine Glasversicherung nötig.

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Was ist eine Glasversicherung?

Die Glasversicherung kann ein Zusatzbaustein der Hausrat oder eine eigenständige Police sein. Ihr Leistungsumfang bezieht sich auf Bruchschäden an Mobiliar- und Gebäudeverglasung. Versichert sind sowohl festinstallierte wie auch künstlerisch bearbeitete Scheiben und Spiegel.

Gebäudeverglasung

  • Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Dächern, Wänden, Brüstungen, Duschkabinen
  • Glas- und Kunststoffscheiben von Wintergärten, Loggien und Terrassen
  • Lichtkuppeln und Profilbaugläser

Mobiliarverglasung

  • Möbelverglasung
  • Glasscheiben von Bildern
  • Glasplatten
  • Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Gas- und Elektrogeräten

Hinweis: Abhängig vom Tarif sind zusätzlich Aquarien und Terrarien mitversichert sowie Glaskeramik-Kochflächen. Nicht versichert sind hingegen Displays, Monitore und Hohlgläser wie Trinkgefäße, Vasen und Glühbirnen. Auch Brillengläser sind nicht über die Glasversicherung abgedeckt, da sich Brillen über die sogenannte Brillenversicherung absichern lassen.

Glaskeramik-Kochfelder über die Glasversicherung absichern

Ein entscheidender Vorteil der Glasversicherung ist, dass gute Tarife Glaskeramik-Kochfelder absichern. Und zwar mit Elektronik. Sollte das Kochfeld beschädigt werden, weil beispielsweise ein schwerer Topf herabfällt und die Platte bricht, besteht Versicherungsschutz über die Glasversicherung. Da sich die Oberfläche des Kochfelds allerdings nicht leicht ersetzen lässt, ist in vielen Tarifen auch die Elektronik mitversichert. Somit ist der Ersatz des teuren Glaskeramik-Kochfeldes für einen geringen Monatsbeitrag von zwei bis fünf Euro abgesichert.

Wann und wie leistet die Glasversicherung?

Die Glasversicherung zahlt, wenn Gebäude- oder Mobiliarverglasung zu Bruch geht. Entscheidend dabei ist, dass die Scheibe gebrochen ist und einen Austausch oder eine fachmännische Reparatur erfordert. Somit sind Schrammen, Kratzer, Absplitterungen und Trübungen des Glases nicht mitversichert.

Im Schadensfall kommt die Glasversicherung für den entstandenen Schaden in Form von Naturalersatz auf. Das bedeutet, der Versicherer leistet, wenn die Versicherten ihre Verglasung reparieren oder ersetzen lassen. Ein finanzieller Ausgleich ist nicht vorgesehen. Zusätzlich kommt die Versicherung für Notverglasung und Aufräumarbeiten auf.

Hausrat- vs. Glasversicherung: Was deckt die Hausratversicherung bei Glasbruch ab?

Dass die Hausratversicherung Schäden durch Glasbruch abdeckt, ist ein häufiger und kostspieliger Irrtum. Denn auch wenn der teure Glastisch zur Einrichtung und damit zum Hausrat gehört, ist er über die Versicherung nicht abgesichert. Denn im Regelfall schließen Hausratversicherungen Glasschäden aus.

Eine Hausrat leistet bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl, Blitzschlag und optional Elementargefahren. Nicht aber, wenn die Versicherten einen Topf fallenlassen und dabei die Platte des Glastisches zerbricht. Wohingegen die Glasversicherung in diesen Fällen Schutz bietet. Ein Beispiel:

  • Kinder toben ungehalten durch das Wohnzimmer. Aus Unachtsamkeit werfen sie einen Metallkerzenständer um, der gegen das Aquarium kracht. Die Scheibe zerspringt und der Inhalt ergießt sich über dem Wohnzimmerboden. Der daraus entstandene Schaden an Teppichen und Möbeln ist über die Hausratversicherung abgesichert, wenn diese bei bestimmungswidrigem Wasseraustritt aus Aquarien leistet. Nicht versichert ist hingegen das Aquarium selbst. Versicherungsschutz bietet lediglich die Glasversicherung.

Um Inventar wie ein Aquarium oder einen Glastisch abzusichern, ist somit eine Glasversicherung notwendig. Diese leistet sogar bei Bruchschäden durch Unachtsamkeit, wohingegen die Hausrat nur bei den im Vertrag definierten Gefahren Versicherungsschutz bietet. 

Und wenn fremdes Eigentum beschädigt wird?

Die Kinder spielen draußen und schon landet der Fußball anstelle des Tors in der Fensterscheibe der Nachbarin. Dieses Szenario ist vielen Familien nicht fremd. Doch weder eine Glasversicherung noch die Hausratversicherung schützen in diesem Fall. Denn dabei handelt es sich um einen Fremdschaden. Denn nicht das eigene Eigentum wurde zerstört. In diesem Fall bietet nur eine Privathaftpflichtversicherung Schutz. Die Haftpflicht leistet bei berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter aus einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden.

Für wen ist eine Glasversicherung sinnvoll?

Ist eine Glasversicherung sinnvoll, wenn sich weder Aquarium, Wintergarten noch Glasvitrine im Eigentum befinden? In den meisten Fällen ja. Denn in Haushalten finden sich mehr Gegenstände aus Glas als auf den ersten Blick ersichtlich. Möbelverglasung und Tische, Kochfelder und Duschwände genauso wie Spiegel und Fenster. All diese Gegenstände lassen sich mit einer Glasversicherung gegen Bruchschäden absichern. Noch dazu kostet diese Police wenige Euro im Monat, kann aber vor Kosten über Hunderte Euro schützen.

Glasversicherung, Hausratversicherung oder beides? Jetzt beraten lassen

Mit einer Hausratversicherung schützen Sie Ihr Hab und Gut gegen eine Vielzahl von Gefahren. Um zusätzlich Ihren Besitz aus Glas abzusichern, empfiehlt sich eine Glasversicherung. Aus diesem Grund sollten Sie nicht zwischen den Policen wählen, sondern eine Glas- und Hausratversicherung kombinieren. Damit genießen Sie einen zuverlässigen Rundum-Schutz in Ihrem Zuhause.

Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich, die passende Absicherung zu finden. Wir beantworten alle Ihre Fragen und unterstützen Sie dabei, Ihren Besitz zu einem angemessenen Beitrag ordentlich abzusichern. Fordern Sie dafür hier einen Vergleich an oder vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch mit uns.

Ein Beitrag der versifair-Redaktion