In der eigenen Wohnung lauern viele Gefahren. Kerzen können sich zu Brandherden entwickeln und den gesamten Besitz zerstören. Oder Rohre brechen und Teile der Einrichtung schwer beschädigen. Doch auch von außerhalb drohen Gefahren - in Form von Einbruchdiebstählen. Und obwohl die Anzahl der Einbrüche in den letzten Jahren gesunken ist, gingen 2019 noch immer mehr als 87.000 Meldungen bei der Polizei ein.
Bei all diesen Gefahren bietet eine Versicherung für den Hausrat Schutz. Und doch fragen sich viele Verbraucher, braucht man wirklich eine Hausratversicherung?
Im Laufe der Jahre sammelt sich Unmengen an Hausrat in einer Wohnung an. Dazu gehören nicht nur Möbel wie Couch, Kleiderschrank, Kommoden und Esstisch. Sondern auch elektronische Geräte und Gebrauchsgegenstände wie Kleidung und Schuhe. Wie viel Hausrat sich tatsächlich bereits angesammelt hat, wird spätestens bei einem Umzug deutlich.
Eine Hausratversicherung bietet finanziellen Schutz, wenn diese Dinge beschädigt oder zerstört werden. Und dabei liegt die Gefahr nicht darin, wenn ein einzelner Schrank beispielsweise durch Leitungswasser beschädigt wird. Denn in den meisten Fällen sind Schäden, ob durch Leitungswasser, Brand oder auch Einbruchdiebstahl, deutlich umfangreicher. Feuer breitet sich aus und zerstört Couch, Schränke, Tische, Stühle, Fernseher und viele weitere Einrichtungsgegenstände. Dabei kann sich die Schadenhöhe schnell auf mehrere Tausend Euro summieren. Und auch Diebe versuchen möglichst viele Gegenstände zu entwenden, die sie zu Geld machen können.
Eine Hausratversicherung ist sinnvoll, um im Schadensfall finanziell geschützt zu sein. Denn es spielt keine Rolle, ob einzelne Gegenstände oder gar das gesamte Inventar zerstört wurden. Mit einer Hausratabsicherung lässt sich sicherstellen, dass selbst bei einem Totalschaden das Geld zur Verfügung steht, um das Eigentum zu ersetzen. Damit sorgt diese Versicherung im Fall der Fälle für eine spürbare Entlastung. Und schützt zusätzlich die finanzielle Existenz ihrer Versicherten.
Eine Hausratversicherung ist sinnvoll für Personen, die sich gegen die finanziellen Folgen absichern möchten, wenn ihr Hab und Gut beschädigt oder zerstört wird. Dabei richtet sich die Absicherung nicht nur an jene, die teures oder wertvolles Eigentum besitzen. Denn ein Totalschaden, bei dem der gesamte Hausrat ersetzt werden muss, kann jeden belasten. Aus diesem Grund lässt sich sagen, dass jede Person eine Hausratversicherung braucht, die im Schadensfall nicht oder nur erschwert für den Ersatz ihres Eigentums aufkommen kann.
Wer in einer Mietwohnung lebt, braucht genauso eine Hausratversicherung wie Eigentümer. Denn die Hausbesitzer schließen lediglich eine Wohngebäudeversicherung ab, die für Schäden an der Immobilie aufkommt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich allerdings nicht auf das Eigentum der Bewohner. Eine Ausnahme besteht nur für Böden, Einbauschränke und Einbauküchen, die vom Vermieter eingebracht wurden.
Als Mieter braucht man eine Hausratversicherung, wenn der eigene Besitz im Schadensfall abgesichert sein soll. Es besteht auch nicht die Möglichkeit, die Versicherung über den Vermieter abzuschließen.
Ob die Hausratversicherung sinnvoll ist für Studenten und Auszubildende, lässt sich nicht pauschal beantworten. Denn dies ist abhängig von ihrem Besitz. Bei Studierenden, die teures oder neuwertiges Eigentum haben, gibt es jedoch eine Besonderheit. Denn viele Gesellschaften bieten die Möglichkeit, den Hausrat von Kindern mitzuversichern, die aufgrund ihres Studiums in eine eigene Wohnung ziehen. Dadurch können sich Studenten kostenlos über ihre Eltern absichern. Allerdings ist die Versicherungssumme meist begrenzt.
Für Auszubildende, die eine eigene Wohnung beziehen, ist die Absicherung in den meisten Fällen ratsam. Denn ihr Einkommen ist gering und häufig müssen sie lange sparen, um sich die erste eigene Wohnung leisten zu können. Somit müssen sie überlegen, ob sie bei einem Totalschaden die finanziellen Möglichkeiten haben, um den Hausrat zu ersetzen. Wenn nicht, sollten sie unbedingt eine Versicherung abschließen.
In einigen Fällen ist die Hausratversicherung verzichtbar. Nämlich dann, wenn kaum Eigentum vorhanden ist. Oder wenn ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um im Schadensfall für den Ersatz aufkommen zu können. Sollten sich die finanziellen Verhältnisse allerdings verändern oder zunehmend Inventar angeschafft werden, ist es ratsam, über den Abschluss einer Versicherung nachzudenken.
Eine Hausratversicherung bietet in erster Linie Versicherungsschutz für Hausratgegenstände. Dazu gehören:
Somit sind alle beweglichen Gegenstände mitversichert, die auch bei einem Umzug mitgenommen werden würden. Darüber hinaus sind auch vom Mieter einer Mietwohnung eingebrachte Sachen abgesichert. Beispielsweise Böden oder eine Küche. Zusätzlich sehen die meisten Policen Versicherungsschutz für geliehene Sachen vor. Und obwohl diese Bestandteile des Gebäudes sind, leistet die Versicherung auch bei Schäden an Markisen und Antennen.
Optional können Antragsteller den Versicherungsschutz erweitern:
Die Versicherung leistet, wenn der Hausrat durch einen versicherten Schaden beschädigt oder zerstört wird. Welche Gefahren allerdings versichert sind, ist immer vom Tarif abhängig. Dabei unterscheiden die Gesellschaften zwischen kostengünstigen Basistarifen und umfangreichen Komfort- oder Premiumtarifen, die einen erweiterten Versicherungsschutz bieten.
Basisschutz:
Erweiterter Versicherungsschutz
Lawinen, Schneedruck, Erdrutsch und Erdsenkung, Überschwemmung, Erdbeben und Starkregen – all diese Risiken fallen unter die sogenannten „Elementargefahren“. Dieser Baustein ist nicht obligatorisch in einer Hausratabsicherung enthalten, sondern muss individuell hinzugefügt werden. Ob der Einschluss ratsam ist, ist jedoch immer vom eigenen Sicherheitsbedürfnis und dem Standort der Wohnung abhängig.
Wer in einem Risikogebiet für Erdbeben, Erdrutsch, Überschwemmung und Lawinen wohnt, sollte über den Einschluss von Elementargefahren nachdenken. Allerdings ist zu beachten, dass bei diesen Schäden immer ein Selbstbehalt vorgesehen ist. Außerdem kann sich der Zusatzbaustein für Personen, deren Wohnung in einem ausgewiesenen Risikogebiet liegt, deutlich auf die Prämie auswirken. Daher ist im Einzelfall zu prüfen, ob sich der Einschluss auch tatsächlich lohnt.
Im Falle eines versicherten Schadens zahlt die Versicherung den Neu- beziehungsweise Wiederbeschaffungswert des beschädigten Gegenstands. Dabei leistet sie bis zur maximalen Versicherungssumme. Diese wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Allerdings können für bestimmte Schäden abweichende Erstattungsgrenzen gelten.
Um die Versicherungssumme zu ermitteln, schlagen die meisten Gesellschaften eine pauschale Ermittlung pro Wohnfläche vor. Dabei kalkulieren sie 650 Euro oder 850 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Der Vorteil bei diesem Vorgehen ist, dass die Gesellschaft dann im Regelfall auf eine Leistungskürzung bei Unterversicherung verzichtet. Ein Beispiel:
Alternativ besteht die Möglichkeit, die Versicherungssummen individuell festzulegen. Dabei sollten die Antragsteller Raum für Raum durchgehen und den Wert des jeweiligen Eigentums ermitteln. Bei diesem Vorgehen sehen viele Gesellschaften allerdings keinen Verzicht auf Leistungskürzung bei Unterversicherung vor. Das bedeutet, wenn der Hausrat mehr Wert hat als im Antrag angegeben, kann der Versicherer die Leistung kürzen. Außerdem ist zu beachten, dass bei jeder Neuanschaffung die Versicherungssumme angepasst werden muss.
Generell sollten Versicherte in regelmäßigen Abständen überprüfen, ob die Versicherungssumme der Hausrat ausreicht und gegebenenfalls den Wert korrigieren.
Die Absicherung des Hausrats stellt keine Pflichtversicherung dar. Dennoch ist eine Hausratversicherung sinnvoll. Denn sie bietet die Möglichkeit, sich bereits für einen geringen Beitrag gegen erhebliche Gefahren abzusichern und so die finanzielle Existenz im Schadensfall zu schützen. Und dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Eigentums- oder eine Mietwohnung handelt. Denn auch Mieter brauchen eine eigene Hausratversicherung, um ihr persönliches Hab und Gut abzusichern.